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Verkäufer ihrem Abkäufer Gregor Jordan jeden direkten Verkehr mit den Verlegern untersagten, ihn völlig an ihre Vermittelung banden. Später, in den vierziger Jahren, arbeitete dann Nickel Wolrabe in Leipzig sogar gleichzeitig mit mehrern Associationen: mit Andreas Wollensäcker und seinen Mitverwandten – sie engagierten ein Kapital von 8000 Gulden – , mit Gregor Forster und Merten Richter und mit Sebastian Reusch. Diese verwickelten Beziehungen, deren Einzelheiten hier übergangen werden müssen, auch schon im zweiten Kapitel berührt sind, gestalten sich zu einer förmlichen Schwindelperiode im leipziger Verlagshandel, ins Leben gerufen durch die Anregungen, welche die Einführung der Reformation dem geistigen und geschäftlichen Leben der Stadt gebracht hatte. Auch später, in den fünfziger und sechziger Jahren, steht hinter der ausgedehnten Verlagsthätigkeit von Lorenz Finckelthaus und M. Ernst Vögelin der reiche Ratsherr Dr. Georg Roth[1], worauf ebenfalls schon im zweiten Kapitel hingewiesen worden ist.

In dieser selben Zeit berichtet der österreichische Jurist Tanner von einer Handelsgesellschaft, welche auf fünf Jahre zur Ausführung eines einzigen bestimmten Zwecks beabsichtigt war. „Mehrere florentiner Kaufleute“, schreibt er am 4. Februar 1554 an Bonifaz Amerbach, „wollen eine gewisse Summe Geldes auf fünf Jahre zusammenschießen, um fünf Pressen des dortigen Druckers Laurentius Torrentinus zu beschäftigen und das Corpus juris mit den Glossen des Accursius, des Laelius Taurelius und anderer neuerer Kommentatoren zu drucken.“ Es erschienen übrigens nur die Pandekten.[2]

Einen, diesem florentiner Unternehmen ähnlichen, auf einen bestimmten Kreis von Büchern beschränkten Gesellschaftsvertrag bildet das Übereinkommen von sieben pariser Buchhändlern, welche gegen das Ende der Regierung Heinrichs III. vor den bürgerlichen Unruhen von Paris nach Tours geflüchtet waren. Es waren Jamet Mettayer, königlicher Hofbuchdrucker, Claude de Montreoeil, George de Robet, Marc Orry, Sébastien Du Molin, Mathias Guillemot und Jehan Richer. Am 6. Oktober 1591 gingen sie vor dem Notar Charles Bertrand in Tours einen Vertrag auf zwei Jahre, nämlich vom 1. Oktober 1591 bis 1593, ein, um auf gemeinschaftliche Kosten und Gefahr folgende Werke: die „Imitations de Bonnefons“, die Schriften von Desportes, die Trauerspiele Garniers, die Briefe Seneca’s, „Diana“ von Georg Montemajor, „Leçons


Fußnoten

  1. Leipziger Rats-, Schöppen- und Gerichtsbücher. Nach einem erst neuerdings gedruckten Vortrag von A. Kirchhoff.
  2. Stintzing, H., Georg Tanners Briefe an Bonifacius und Basilius Amerbach. Bonn 1879. S. 22 u. 23.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 296. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/034&oldid=- (Version vom 1.8.2018)