extorquere poteris, tibi cedat sinam“ lautet der Köder für Goldast. Quirinus Reuter, derselbe heidelberger Professor, welcher seine Werke zu einem halben Gulden per Bogen verkaufte, ruft am 22. November 1609 in einem Briefe an Goldast wehmütig aus: „Männer unsers Standes pflegen den Buchhändlern zu dienen; diese haben den Gewinn, was aber haben wir?“ „Von meinem Verleger“, klagt Freher endlich 1610 wieder, „habe ich bloß einen halben Reichsthaler für den Bogen erhalten können und auch dies Honorar nur äußerst widerwillig.“ Mit und nach dem Dreißigjährigen Kriege wurden diese Verhältnisse nur noch schlimmer, denn fortan war die Lage des Buchhandels eine äußerst gedrückte, und wenn früher unter allen möglichen Vorwänden nicht gezahlt wurde, so war es in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beim besten Willen meistens fast unmöglich.
Aus diesen jämmerlichen Honorarbezügen entwickelte sich ein anderes, noch größeres Übel, der oben bereits angedeutete Dedikationsunfug, den natürlich die Verleger begünstigten, weil er einen Teil der eigentlich ihnen obliegenden Last auf andere Schultern wälzte. Wenn die Dedikation ursprünglich lediglich die Bedeutung einer Ehrenbezeigung oder der Huldigung und der Verehrung gegen die Person des Bewidmeten hatte und diesen Charakter in neuerer Zeit auch wieder erlangt hat, so war sie in der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts in der Regel nur ein anfangs verschämtes, später aber unverschämtes Mittel, sich einen kleinern oder größern Nebenverdienst zu schaffen. Natürlich wurde mit diesen unterthänigsten und allerunterthänigsten Dedikationen auf die Eitelkeit der Gönner spekuliert und besonders gern reichen Mäcenaten, vornehmen Herren und dem Rate der großen Reichsstädte gehuldigt. Der Humanist Konrad Goclenius (Gockeln aus Mengeringhausen im Stifte Paderborn, 1485 bis 1535) widmete dem englischen Kanzler Thomas Morus seine lateinische Übersetzung des Lukianischen Dialogs „Hermotinios“ und erhielt dafür einen vergoldeten, mit Goldstücken gefüllten Becher. Als Kaspar Stüblin 1558 dem Kaiser Ferdinand seine Übersetzung des Euripides ins Lateinische widmete, erfolgte die Verfügung, daß er „mit einer ziemlichen Besoldung zu Freiburg angestellt werden solle, die Rudimenta graecae linguae in universitate publice zu lehren“. Jener Widmung an Thomas Morus liegt offenbar keine gewinnsüchtige Absicht zu Grunde. Eine solche läßt sich selbstredend auch
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/055&oldid=- (Version vom 1.8.2018)