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Entrüstung unter ihnen: sie machten sich dann des Erasmus Anschauungen zu eigen. Ein wahrhaft drastisches Beispiel hierfür bieten die leipziger Buchhändler in einem Gutachten vom 20. Januar 1600, welches sie über das Gesuch Georg Gruppenbachs in Tübingen um ein kursächsisches Privilegium gegen den Nachdruck abzugeben hatten. Gruppenbach hatte zur Begründung seines Gesuchs mit angeführt, daß er dem Dr. Moses Pflacher für größeres theologisches Werk ein Honorar von 500 Gulden – allerdings eine sehr bedeutende Summe – gezahlt habe. Darauf hin bemerkten die sich wahrscheinlich schwer getroffen Fühlenden, „das Gruppenbach solches nicht mit geringem schimpf bemeltes fhurnemen Theologj anzeugt, als wurde mit des H. Geistes gaben Simonj getrieben, dessen Christliche Theologen ihnen nicht gerne wurden nachsagen lassen“![1]

Bei der großen Konkurrenz gelang den Verlegern denn auch das Herabdrücken der Honorare nur zu gut. Die Periode, welche die Zeit von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zum Dreißigjährigen Kriege umfaßt, ist eine verhältnismäßig glückliche und reiche für das Erwerbsleben des deutschen Volks; Künste, Gewerbe und Wissenschaft hatten sogar in den ersten beiden Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreicht. Indessen blieben von dieser günstigen Wendung der Dinge die Gelehrten so gut wie ausgeschlossen. Der bekannte Polyhistor Melchior Goldast (von Haiminsfeld) liefert in seinen und in den an ihn gerichteten Briefen viele Beispiele dafür. So bot der schon erwähnte bedeutende Verleger Peter Kopff dem Quirinus Reuter einen halben Thaler Honorar für den Bogen, während dieser letztere von einem andern frankfurter Buchhändler, Egenolph Emmel, für ein anderes Werk einen halben Gulden per Bogen forderte, da er einen ganzen nicht zu erlangen vermöchte. Der Historiker Marquard Freher bat am 27. Juni 1606 Goldast, bei dem Verleger Börner anzufragen, ob dieser für ihn ein Buch in Mittelschrift gegen 100 Freiexemplare verlegen wolle, die er, der Verfasser, seinen Freunden zu schenken beabsichtige. „Wenn unser Verleger Lust hat“, schreibt derselbe Freher nochmals am 7. Februar 1607, „die vermischten Schriften von Wilibald Pirckheimer zu drucken, deren Herausgabe mir anvertraut ist, so werde ich selbst zu bessern Bedingungen mit keinem andern unterhandeln, da ich mit centum exemplaribus uff Schreibpapier contentus bin.“ „Si quid insuper


Fußnoten

  1. Ders. im Archiv f. Geschichte d. deutschen Buchhandels. IX, 33.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/054&oldid=- (Version vom 1.8.2018)