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Martiniana“, 1500 bei Thomas de Campanis und 1516 bei Jean Petit und Romanus Morin das „Viatorium seu directorium iuris ex uisceribus excerptum“, 1501, 1507 und 1514 der „Vocabularius juris utriusque“, 1509 die „Tractatus plurimorum doctorum“, 1514 und 1518 die „Expositiones omnium titulorum legalium“, 1515 bei Joh. und Aeg. Gourmont das baseler Sammelwerk: „In utrisque juris libros introductorium“, ohne Zeitangabe, wahrscheinlich bei Jean Petit, die einzige Ausgabe der „Rubricae totius juris ciuilis et canonici“, und ferner eine Ausgabe der „Summa Pisana“.

In Lyon druckten 1493 Johann Battenschnee und Mathias Hus das „Breviarium Decretorum et Decretalium“, welches nur in dieser Ausgabe erhalten ist. Im Jahre 1510 erschien daselbst das „Repertorium Milis“, in demselben Jahre, sowie 1515 der „Tractatus judiciorum Bartoli“, 1511 und 1517 das „Alphabetum aureum Petri Ravennatis“, 1518 bei Jakob Sacon (im Verlage Johann Kobergers) die „Summa Johannis“, 1519 die „Tractatus plurimorum doctorum“ und die „Summa Astexana“, 1521 das „Repertorium juris utriusque Joannis Bertachini“, 1523 eine Ausgabe des „Vocabularius juris utriusque“, 1595 das „Viatorium utriusque juris“ und ohne Jahreszahl bei Petrus Baleti die „Summa Monaldina“. Vereinzelte Erscheinungen sind wiederum die Ausgabe des „Alphabetum aureum Petri Ravennatis“ vom Jahre 1508 in Rouen und die einzige bekannte von des Dinus „Tractatus de praescriptionibus“ in Caen (ohne Zeitangabe).

Es erübrigt noch eine summarische Aufzählung derjenigen Ausgaben der im Vorstehenden besprochenen Werke, welche ohne Druckort, und zum größern Teil ohne Zeitangabe erschienen sind. Unter Annahme der bei Stintzing aufgestellten Reihenfolge sind derartige Ausgaben von folgenden Werken vorhanden: zwei Ausgaben der „Rubricae totius juris ciuilis et canonici“, deren eine sehr alt ist, möglicherweise schon aus dem Jahre 1460 stammt; zwei Ausgaben des „Modus legendi“ (deren eine aus dem Jahre 1512); zwei Ausgaben von 1476 und 1484 des „Canis de modo in jure studendi“; zwei Ausgaben des „Caccialupi de modo studendi“, davon eine vermutlich schon von 1467; die einzige bekannte Ausgabe des „Commentarius Institutionum“; zwei Ausgaben der „Casus longi super Institutis“; drei der „Casus breves“; die einzige, im Jahre 1472 gedruckte Ausgabe der „Differentiae inter jus canonicum

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 340. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/078&oldid=- (Version vom 1.8.2018)