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et ciuile“; neun Ausgaben der „Margarita Decreti“, darunter zwei von 1481 und 1492; zwei Ausgaben des „Vocabularius juris utriusque“, davon eine von 1483; zwei Ausgaben des „Dictionarium“, darunter eine von 1506; eine Ausgabe des „Repertorium Petri de Monte“ von 1480; eine des „Repertorium Milis“ von 1475; eine des „Repertorium Joannis Bertachini“; acht Ausgaben der „Lectura Johannis Andreae super arboribus“, darunter eine von 1482; sechs Ausgaben der „Summa de sponsalibus“ desselben Verfassers, darunter eine von 1492; drei Ausgaben der deutschen Bearbeitung des „Processus juris defensorium“; eine Ausgabe des „Viatorium“; eine des „Processus juris“ des Panormitanus; eine des „Formularium procuratorum“; die einzige Ausgabe des „Stilus et practica curiarum spiritualium“; drei Ausgaben des „Processus Satanae“, darunter eine von 1473; sieben Ausgaben des „Processus Luciferi contra Jesum“, darunter eine von 1482 und eine von 1484; die einzige Ausgabe des „Tractatus praesumtionum“ von 1472; drei Ausgaben der „Ars notariatus“; zwei des „Tractatus notariatus“; zwei des „Formularium universale“; zwei des „Formularium instrumentorum“; eine Ausgabe der „Augsburger Formulari“; drei Ausgaben der „Straßburger Formulare“ von 1486, 1488 und 1492; eine Ausgabe des „Titulaturbüchleins“; zwei Ausgaben des „Klagspiegels“; eine Ausgabe der „Decreta concilii Basiliensis“; drei Ausgaben der Werke über die Hexen, davon zwei von 1489 und 1493; eine Ausgabe der „Summula Raymundi“; eine der „Summa Joannis“ von 1476; eine der „Summa Astexana“, eine der „Summa Pisana“; von 1473; zwei Ausgaben, deren eine von 1474, des „Supplementum Summae Pisanae“; acht Ausgaben des „Confessionale Bartolomaei de Chaimis“, zwei derselben von 1480 und 1482; eine Ausgabe der „Summa Angelica“ vom Jahre 1492.

Für keinen Zweig der Litteratur drängt sich eine solche Fülle von belehrenden Thatsachen auf einen doch nur kurzen Zeitraum zusammen, als auf dem dieser Spezialität der ersten juristischen Verlagsthätigkeit. So dürr und abschreckend nun auch die hier mitgeteilten Zahlen und Titel manchem Leser erscheinen mögen, so konnten sie ihm doch nicht wohl erspart bleiben, weil nur die Kenntnis auch der unscheinbarsten Einzelheiten eine neue geschichtliche Erscheinung in ihrer ganzen Tragweite erkennen läßt.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_05.djvu/079&oldid=- (Version vom 1.8.2018)