ein, wie Seld, Zasius, Agricola, Prätorius, Johannes Sturm, Johann Lauterbach, Michael Beuther u. a., deren Wohnung bei den Buchführern zu erfragen war. Aus dem allerdings einer spätern Zeit angehörenden Briefwechsel Melchior Goldasts geht hervor, daß er und andere süddeutsche Gelehrte sich während der frankfurter Buchhändlermesse oft dort trafen und miteinander abrechneten, oder auch Verträge abschlossen und ihre Werke austauschten. Ebenso sandten öffentliche Bibliotheken ihre Bibliothekare nach Frankfurt, um sich durch deren Berichte auf dem Laufenden zu erhalten, oder durch größere Ankäufe einzelne Lücken billiger auszufüllen, als beim heimischen Sortimenter. So hatte seit 1569 der straßburger Bibliothekar die Pflicht, sich auf den frankfurter Messen nach den neuerschienenen Büchern umzusehen, durfte jedoch nichts kaufen ohne die Genehmigung der Scholarchen. Der erste neue Bibliothekar war der Professor der Rechte und Geschichte, Michael Beuther, der früher an der heidelberger Bibliothek angestellt gewesen war und gleich im ersten Jahre seiner neuen Amtsführung 21 theologische Bücher, 7 juristische, 2 geschichtliche, 2 mathematische, 1 geographisches und 7 Klassiker anschaffte. Vom Jahre 1609 ab wurde auf Anordnung des Rats seitens der Scholarchen eine jährliche Summe speziell zu diesen Bücherankäufen auf der frankfurter Messe angewiesen, und 1616 bestimmte die neue Bibliothekordnung unter anderm: „Der Bibliothekar soll den Buchhändlern insinuiren, auf den frankfurter und straßburger Messen die neuen Bücher aufzubringen. Er selber soll jährlich einmal, im Frühling oder Herbst, nach Frankfurt reisen und alle officinas typographicas perlustrieren, nicht nur nach neuen, sondern auch nach alten Sachen.“ Dem 8. Artikel sind einige Bemerkungen über die Mittel angehängt, wie man die auf der frankfurter Messe gekauften Bücher am wohlfeilsten nach Straßburg bringen könne.[1] Als Isaak Elsevier 1620 zum Universitätsdrucker in Leyden ernannt wurde, mußte er sich unter anderm auch verpflichten, diejenigen Bücher, welche die Professoren oder akademischen Würdenträger von Frankfurt zu beziehen wünschten, auf seine eigene Gefahr von dort kommen zu lassen und zu demselben Preise zu berechnen, den die übrigen Buchhändler forderten.[2] Überhaupt ließen es sich die Universitätsbehörden, da feststehende Verkaufspreise (Ladenpreise) ja noch nicht bestanden, vielfach angelegen sein, sich über die „Frankfurter Tax“, d. h. über den Preis zu informieren, welchen die
Fußnoten
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 466. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/019&oldid=- (Version vom 1.8.2018)