Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 08.djvu/039

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gesuch, würden teils ausgelassen, teils unvollständig aufgenommen. Der frankfurter Rat habe den Advokaten Dr. Schacher mit Anfertigung des Katalogs beauftragt, was sowohl den katholischen Buchhändlern, als der katholischen Religion selbst zum Präjudiz gereiche. Er bitte also um ein Privilegium, den Katalog aller zu jeder Messe einkommenden Bücher zu drucken; dagegen sei er erbötig, nicht nur den Katalog unter Rat und Vorwissen des Bücherkommissars Dr. Val. Leucht (Rei librariae Revisor et Commissarius), oder wen sonst der Kaiser dazu anstellen würde, zu drucken, sondern auch 50 Freiexemplare an den kaiserlichen Hof einzuliefern.

Die Spuren dieser Bestrebungen zeigen sich denn auch in der eben angeführten Konstitution, in welcher jene Beschuldigung des teilweisen Weglassens der katholischen Litteratur in dem nunmehr amtlichen Meßkatalog wiederholt werden, noch deutlicher aber in den „Punkta, welche an den Rat zu Frankfurt zu schreiben“, welche jedenfalls als Direktive für die Beantwortung der Vorstellungen des letztern gegen die angeordneten Maßregelungen dienen sollten. Der frankfurter Rat soll danach bedeutet werden: „auch die Ausfertigung des catalogi librorum nicht allein vor und ahn sich zu ziehen und dardurch sich zu mechtigen Ihres gefallens Bucher in denselbigen zu setzen und andere auszulassen, sondern die verordnete Commissarios in deme mit zuzulassen“.

Der ganze Plan scheiterte aber zunächst, wie die ausführliche Darstellung im zehnten Kapitel zeigen wird, an dem energischen Auftreten von Kurpfalz im Interesse des freien litterarischen Verkehrs, welchem Auftreten sich Kursachsen etwas zaghafter anschloß. Der katholische Meßkatalog mußte zunächst sein Domizil in Mainz behalten und erschien hier unter Leuchts Aufsicht und Redaktion. Er sollte nun wenigstens einen Gewissensberater der katholischen Buchhändler, einen Index expurgatorius des amtlichen frankfurter Meßkatalogs bilden. In der aus Frankfurt datierten Vorrede zu dem Katalog der Herbstmesse 1611[1] sagt Leucht, er sei vom Papst und Kaiser wiederholt beauftragt, den Buchhandel sorgfältig zu überwachen und vor allem halbjährlich einen Index expurgatorius der neuerschienenen Bücher herzustellen und zu veröffentlichen; so habe er denn an die meisten Buchdrucker und Buchhändler ein Cirkular verschickt, um die Titel ihrer neuen Publikationen zu erhalten, und aus den ihm zugesandten sei der vorliegende Index zusammengestellt;


Fußnoten

  1. Index novus librorum in primis catholicorum theologorum, tum aliorum quoquè celebriorum auctorum quarumquè facultatum & linguarum, causas religionis tamen non tractantium. Qui in isto semestre undecunque vel omninò novi, vel denuò Forma, seu Loco, à prioribus editionib. diversi, vel accessione aliqua locupletiores, in lucem prodierunt, pro Italia, Hispania, Iaponia, Francia, Polonia, Hungaria, Bohemia &c. aliisque Catholicis Regnis & Provinciis recens confectus: Mandato speciali S. Sedis Apost. & Sacrae Caes. Maiest. Impressus Moguntiae apud Balthasarum Lippium, Anno Christi M.DC.XI. 34 Seiten 4., die letzten 4 Seiten ein alphabetisches Namenregister der Autoren enthaltend. (In der Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler.)


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 486. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/039&oldid=- (Version vom 1.8.2018)