In dem Sie diejenigen Beschwehrungen, so andere Buchhändler in diesen Landen, so wohl nebenst anderen Einwohnern als vor sich selbsten, haben ausstehen müssen, Im geringsten nicht gefühlet, Alle Nuzungen hingegen an sich gezogen, und das Geld hauffenweise aus dem Lande geführet, Maßen denn zu Wittenberg, da vor diesen die Teuzschen Biebeln mit großen Nuzen selbiger Stadt, ja dieses ganzen Landes, seynd getrukket worden, in vielen Jahren keine getrukket.“
„Mit denen Teuzschen Gebet-Büchern, uf welche meistenteils die Leipziger privilegiret seynd, ist es gleichesfals also hergangen, Und haben, sowohl die Sterne als die Endter, hierinnen mit dem Nachtrükken grose Excesse begangen, dieselben Teils ganz, Teils in etwas verändert, nachgetrukket, ja Ihre Herren Geistlichen, ob gleich Herr D. Lutherus in seiner Vorrede über die Teutzsche Biebel, den Nachtrukk vor eine grose Sünde wieder das 7 te Gebot ausgiebet, haben selbst Vorreden, Gesänge, Predigten und anders dazu trukken laßen, blos zu dem Ende, daß man davor halten solle, als wenn es neue Werkke weren, Wenn man aber eines und das andere collationiret, hat sich dann befunden, daß die meisten Gebet aus dem Habermann, Brandenburgischen Gebetbuch, Kegel’s zwölf Andachten, der Waßer Quelle und anderen Teuzschen alten Gebetbüchern, worauf die Leipziger Buchhändler privilegiret, ausgeschrieben gewesen. Do Wir gleich haben klagen wollen, ist es doch Uns allenthalben schwehr gemachet worden, In dem die Verbrecher Uns ein disputat und Process daran gegeben, welcher lang gnug gewehret, Und wenn es zur Execution kommen, ist doch wenig daraus worden, Und haben die Verbrechere Uns nachmahls andere privilegia vorgeleget, so Sie sowohl als Wir überkommen gehabt.“
In den Privilegien, als Ausfluß eines wundersam ersonnenen kaiserlichen, beziehungsweise landesherrlichen Bücherregals lag nun aber der einzige Schutz gegen diesen Krebsschaden. Doch auch sie waren nur ein Palliativ; in ihrem Schutzbezirk eng begrenzt – die kaiserlichen hatten eigentlich nur für die Reichsstädte Bedeutung, wurden selbst in den kaiserlichen Erblanden nicht beachtet, die landesherrlichen nur in den betreffenden Territorien – versagten sie in den rechtlosen Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs völlig den Dienst. In dem allgemeinen Wirrsal stockte die Regierungsmaschine: der verheißene und bezahlte Schutz wurde nicht gehandhabt, der Nachdruck privilegierter Bücher wurde
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 495. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_08.djvu/048&oldid=- (Version vom 1.8.2018)