durch eine strenge Censur die ihr ketzerisch und unchristlich erscheinenden Bücher dem Markte fernzuhalten.
So erlangten denn auf ihren Antrag Rektor und Dekane der Universität am 17. März 1479 von Papst Sixtus IV. die Befugnis, mit kirchlichen Censuren gegen Drucker, Käufer und Leser häretischer Bücher vorzugehen. Es scheint, daß Werner Rolewinks 1474 zuerst erschienener „Fasciculus temporum“ die Maßregel hervorgerufen hat, weil er freimütig über den Verfall der Kirche und über das anstößige Leben der Päpste und Geistlichen geklagt hatte. Seit dieser Zeit, namentlich bis zur Mitte der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts, tragen verschiedene Bücher den Vermerk, daß sie von der Universität gebilligt und zugelassen worden seien. Diese Druckerlaubnis ist ausdrücklich in den Worten „Admissum et approbatum ab alma Coloniensi universitate“, oder auch: „Temptatum admissumque et approbatum ab alma universitate studii civitatis Coloniensis, de consensu et voluntate spectabilis et egregii viri pro tempore rectoris ejusdem“, zuweilen noch mit dem Zusatze „examinatum“, enthalten. Kirchhoff und Ennen[1] erwähnen 12 solcher Werke, darunter die Bibel aus dem Verlage von Konrad von Homberg, 5 Drucke von Heinrich Quentel, 2 von Guldenschaff und 1 von Bartholomäus von Unkel. Die kölner Universität geht hier weit über die Ausübung einer blos kirchlichen Censur hinaus und maßt sich Rechte an, welche der Papst gar nicht vergeben konnte. Niders „De contractibus mercatorum“ und Werner Rolewinks „Fasciculus temporum“ haben, wie ihre Titel besagen, nichts mit der Theologie gemein; außerdem aber beweist die Druckerlaubnis für die Bibel und ein Werk von Thomas von Aquino, daß die Censur eine allgemeine war. Das 1480 in Heidelberg erschienene „Jodoci Galli opusculum Nosce te ipsum“ weist sogar vier bischöfliche Approbationen auf. Es geht hieraus hervor, daß schon damals verschiedene geistliche Würdenträger ihre Censurvorschriften im Verordnungswege erlassen haben mußten; in den Gesetzen und Erlassen jener Zeit findet sich jedoch nichts darüber.
Einen Schritt weiter ging Berthold von Henneberg, Erzbischof und Kurfürst von Mainz, ein ehrgeiziger Mann von zäher Energie, der seine Macht auf Kosten des Reichs überall zu erweitern wußte; er war der erste deutsche Fürst, welcher die Censur als ein weltliches Hoheitsrecht beanspruchte
Fußnoten
- ↑ Kirchhoff, Beiträge. I, 42. Ennen, L., Katalog der Inkunabeln der Stadtbibliothek zu Köln. S. XXII.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 526. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/005&oldid=- (Version vom 1.8.2018)