der Papst muß bald darauf von Deutschland aus um neue Strafandrohungen gegen die der Geistlichkeit mißliebige Presse angegangen worden sein, denn in seiner Bulle vom 1. Juni 1501 dehnte Alexander zwar die Censur auf Schriften jedes Inhalts, auf die gesammte Litteratur aus, beschränkte sie aber auf die drei geistlichen Kurfürstentümer und das Erzbistum Magdeburg, in welchem so viele ketzerische Bücher und Abhandlungen gedruckt würden.
Diese Bulle bildet den Anfang einer mehr methodisch durchgeführten Präventivcensur und die Grundlage für alle spätern Bullen, Reichstagsabschiede und landesherrlichen Erlasse gegen die Preßfreiheit. „Da Wir erfahren haben“, so heißt es wörtlich in ihr, „daß durch die Buchdruckerkunst sehr viele Bücher und Abhandlungen in den verschiedenen Teilen der Welt, namentlich im kölnischen, mainzischen, trierschen und magdeburgischen Sprengel gedruckt worden sind, welche verschiedene Irrtümer und verderbliche, ja selbst der christlichen Religion feindliche Lehren enthalten, und daß dergleichen von Tag zu Tag allerwärts gedruckt werden, so verbieten Wir – von dem Streben beseelt, einer derartigen verabscheuungswürdigen Verderbnis ohne weitern Aufschub entgegenzutreten – allen Buchdruckern insgesammt und denen, welche ihnen irgendwie behilflich sind und sich als Drucker in irgendeinem Orte der vorgenannten Sprengel aufhalten, bei Strafe der Exkommunikation und bei einer Geldstrafe, welche durch unsere ehrwürdigen Brüder, die Erzbischöfe zu Köln, Mainz, Trier und Magdeburg oder deren geistliche Generalvikare oder Offizialen und zwar durch einen jeden von ihnen in seinem Sprengel nach eigenem Gutdünken aufzulegen und zu vollziehen ist, ernstlich, daß sie in Zukunft sich irgendwie unterstehen, Bücher, Abhandlungen oder irgendwelche Schriften zu drucken oder drucken zu lassen, ohne zuvor darüber die Erzbischöfe oder obengenannte Stellvertreter und Offizialen um Rat zu fragen und ohne die besondere und ausdrückliche, unentgeltlich zu erteilende Erlaubnis ausgewirkt zu haben. Wir machen es ferner jenen zur Pflicht bevor sie solche Erlaubnis geben, das zu Druckende sorgfältig zu prüfen oder von Sachverständigen und Strenggläubigen prüfen zu lassen und darauf fest ihr Augenmerk zu richten, daß nichts gedruckt werde, was dem strengen Glauben zuwider, gottlos und Ärgernis erregend ist.“ Der Papst verordnet außerdem, damit nicht durch die schon vorhandenen Bücher noch mehr Unheil angerichtet werde, daß alle Bücherverzeichnisse und schon
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/009&oldid=- (Version vom 1.8.2018)