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Schwenckfelds gedruckt waren, vermutete man zwar schon lange, fand aber keinen Beweis dafür. Endlich lieferte ihn Herzog Albrecht von Bayern.

Ein Bürger von Augsburg war als Drucker Schwenckfeldscher Schriften durch einen andern Drucker, Namens Tannecker, angegeben worden. Von einem Freunde, dem bekannten Buchhändler Georg Willer, gewarnt, floh der Unglückliche, um der Untersuchung zu entgehen, gegen Fastnacht 1559 nach Ingolstadt und arbeitete hier bei dem angesehenen Drucker Weißenhorn als Geselle, wurde aber durch den Herzog erwischt und gefangen gesetzt.

Wie der Mann eigentlich hieß, geht aus den Akten nicht hervor; von seinen Aussagen ist keine unterschrieben. In dem ohne Zuziehung eines Schreibers und ohne Angabe eines Datums aufgenommenen Protokoll wird er zuerst Hans Wegler, dann Wegeler, später und zuletzt Gögerer genannt; doch findet sich ein Gögerer oder Wegler nicht in den augsburger Steuerlisten. Aus den Akten erhellt, daß Wegler (möge er nach dem ersten Verhör so heißen) um die Mitte der dreißiger Jahre bei Philipp Ulhart in seiner Vaterstadt Augsburg in der Lehre war, dann nach Ulm ging, wo er mit den Schwenckfeldianern bekannt wurde, und endlich, nach größern Reisen wieder in seine Heimat zurückgekehrt, eine eigene Druckerei in Augsburg errichtete. Es muß im Herbst 1559 gewesen sein, daß Wegler wegen des Druckens Schwenckfeldscher Schriften in Ingolstadt zur Untersuchung gezogen und einem peinlichen Verhör unterworfen wurde, in welchem er unter Drohung „der Gichtigung (Folter) bei der strengen Frag“ auf sieben Punkte zu antworten hatte. Die Drohung gelangte in spätern Verhören auch wirklich zur Ausführung. Zweimal wurde dem Angeschuldigten das Gedächtnis durch die Folter aufgefrischt.

Die sieben Fragen lauteten in ihrem wesentlichen Inhalte: 1) Wie lange er eine eigene Offizin gehabt und welche deutschen und lateinischen Bücher er in solcher Zeit gedruckt habe? 2) Ob und von welchen Skribenten er bestellt worden sei, ihre Schriften zu drucken, und ob Schwenckfeld sich nicht auch unter ihnen befinde? 3) Wenn er bekennen sollte, daß er für den Schwenckfeld gedruckt, wie dessen Bücher hießen, wer sie ihm zugebracht, wer mit ihm über das Druckerlohn paktiert, wer es ihm bezahlt und wohin er, Angeklagter, die Exemplare gethan habe? 4) Ob

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 564. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/043&oldid=- (Version vom 1.8.2018)