der Rat an der ganzen Untersuchung genommen hat, ist nicht ersichtlich; ein Antwortschreiben von ihm findet sich nicht bei den Akten. Doch dürfte die gefängliche Einziehung Georg Willers in Augsburg am 10. Oktober 1559 und die vorläufige Beschlagnahme und darauffolgende Durchsuchung seines Bücherlagers nach Famosschriften mit dieser Angelegenheit im Zusammenhang stehen. Was aus Wegler geworden ist, darüber schweigt die Geschichte. Sein Fall war eben zu jener Zeit kein seltener, weshalb man auch kein Aufhebens davon machte.
Die lutherischen Reichsstädte bieten ein von den bisher geschilderten Zuständen ganz verschiedenes Bild. Statt sich zur Zurückweisung der ihre Interessen schädigenden kaiserlichen Erlasse und Befehle über eine gemeinschaftliche Politik zu verständigen, handelten sie jede für sich und schwächten dadurch ihren Einfluß, der bei ihren reichen Mitteln und ausgedehnten Verbindungen durchaus nicht zu unterschätzen war. Gleichwohl tritt in ihnen allen fast zu derselben Zeit und zwar unmittelbar nach dem Wormser Edikt eine, wenn auch lässig durchgeführte Preßpolizei, aber noch keine Präventivcensur auf. Nur in wenigen Städten reicht diese Aufsicht über die Presse bis ins 15. Jahrhundert zurück, so z. B. In Straßburg, wo schon 1488 ein Einschreiten gegen mißliebige Bücher stattfand. In diesem Jahre nämlich schrieb Friedrich III., wie C. Schmidt erzählt[1], an den Magistrat, er habe in Erfahrung gebracht, es solle zu Straßburg eine Schrift über den Krieg des Königs von Ungarn gegen das Reich gedruckt werden und es sei darin des Kaisers „ettlicher Massen schimpflich gedacht“; er verlange daher, daß sie „abgethan“ werde. Es ist nichts von einer solchen Schrift bekannt; war sie aber dort gedruckt, so wurde sie auf Befehl des Rats vernichtet. Eine Censur im modernen Sinne des Wortes hat weder damals noch später in Straßburg existiert; der Magistrat griff nur ein, wenn irgend jemand durch eine jüngst erschienene Publikation beleidigt zu sein glaubte. Er übertrug dann die Prüfung bald dem Ammeister oder einigen Ratsherren, bald dem seit 1500 als Stadtschreiber und Syndikus angestellten Sebastian Brant. Das erste verbotene Buch war, 1502, Murners „Germania nova“, die Wimphelings Groll erregt hatte und über die ein ungenauer Bericht an Kaiser Maximilian gelangt war. Den 24. Februar 1504 ließ deshalb der Rat durch den Ammeister Peter Arg neun Buchdruckern eröffnen, sie sollten weder etwas gegen den Papst, den Kaiser, den römischen König, die
- ↑ Geschichte der ältesten Bibliotheken und ersten Drucker in Straßburg. S. 86 fg.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 568. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/047&oldid=- (Version vom 1.8.2018)