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drucken und ausgehen zu lassen. Veranlaßt ward dieser Erlaß durch die kaiserliche Beschwerde, daß die nürnberger Pressen an der Herstellung hussitischer Bücher arbeiteten, weshalb denn auch zu derselben Zeit dem Andreas Kaschauer und Jeremias Hetzel aufgegeben wurde, weder Bibel noch andere Bücher in böhmischer Sprache zu drucken, widrigenfalls sie ausgewiesen und anderweitig bestraft werden sollten.

In dem bald darauf beginnenden Siegeslauf der Reformation durch Deutschland waren die Freien Städte, Nürnberg voran, Luther günstig gestimmt. Schon 1518 hatte der Buchdrucker Friedrich Peypus ohne Wissen und Erlaubnis des Rats, aber auf Begehren der nürnberger Augustinermönche, Luthers deutschen Traktat gegen den Ablaß drucken lassen. Der Rat wagte Peypus nur mit einem leichten Verweis zu strafen. Der ausgedehnte Vertrieb der Reformationslitteratur in Nürnberg ist im übrigen bereits im siebenten Kapitel geschildert worden. Zwar veröffentlichte der Rat nach langen Beratungen das Wormser Edikt, doch erst im Oktober 1521. Er verbot außerdem allen Buchführern das Feilhalten und den Verkauf „der Lutherschen Büchlein und anderer Schmähschriften“, erließ auch 1522 zwei neue Verbote: das eine im März gegen den Verkauf von Luthers Bildnissen mit dem heiligen Geist, sowie des Büchleins vom neuen Glauben und anderer eben erst zu Wittenberg neu erschienenen Schriften, das andere im August gegen Luthers Angriff auf den König von England, welches Büchlein auf Verlangen des Erzherzogs Ferdinand aus allen Buchläden weggenommen werden sollte. Im Januar 1523 wurde den Druckern ausdrücklich gestattet, gegen Luther alles das zu drucken, was ihnen während des dort tagenden Reichstags zum Druck übergeben werden mochte, und im darauffolgenden März mußten die Stadtknechte bei allen Buchführern nach verbotenen Büchern und Bildern suchen. So fügte sich der Rat; aber nur scheinbar. Er schritt eben höchstens in flagranten Übertretungsfällen und nur auf das äußere Andrängen der Reichsregierung hin wirklich ein und ließ im allgemeinen die Anhänger Luthers so ziemlich thun, was sie wollten.

Im siebenten Kapitel sind bereits einige Beispiele für dieses schwankende und hinterhältige Auftreten des Rats beigebracht worden; sie mögen hier noch eine weitere Ergänzung finden. Als Erzherzog Ferdinand und der päpstliche Nuntius Campeggi sich im Frühjahr 1524 darüber beschwerten, daß der Rat die Lutherschen Schriften haufenweise drucken

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 570. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/049&oldid=- (Version vom 1.8.2018)