Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 09.djvu/062

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

würden sie auch bald gegen den Rat wagen, wenn dem nicht Einhalt geschähe.

Es ist nicht ersichtlich, daß der Rat auf diese Anregung hin eingeschritten wäre; vielleicht ist sie aber Veranlassung zu einem am 12. Dezember 1524 gefaßten Beschluß des alten und neuen Rats, daß hinfüro alle Drucker der Stadt Basel nichts drucken lassen oder selber drucken sollen, ehe es durch die dazu Verordneten besichtigt und zugelassen, auch sollen sie zu den Drucken ihren Namen hinzusetzen. Diese Verordnung wurde 1524 bei Strafe von 100 Gulden erneuert.

Eingehendere Anordnung erließ der Rat im Jahre 1550. Weil bisher ohne Wissen der Obrigkeit allerlei Büchlein in italienischer und andern fremden Sprachen heimlich in Basel gedruckt und „hingeführt“ worden, darum der Stadt viel Nachrede und Schaden geschehen mag, sollen die Drucker in Sachen die Heilige Schrift und Religion anlangend nur in lateinischer, griechischer, hebräischer und deutscher Sprache, in andern fremden Sprachen, als italienisch, französisch, englisch und spanisch, aber ganz und gar nichts drucken. Doch wich man schon nach drei Jahren, wenigstens in einem Fall, hiervon ab. Im Jahre 1553 hatten Simon Sultzer, Prediger am Münster, und Dr. Bonifacius Amerbach beantragt, daß eine Übersetzung des Alten Testaments aus dem Hebräischen ins Französische durch Johann Herwag gedruckt werden dürfte. Der Rat beschloß, daß man solche, wenn sie druckfertig, besichtigen solle, und sofern dann kein Schmutz-, Schand- und Schmachwort darin, möge sie zum Druck zugelassen werden. Die erste eigentliche Censurordnung erging 1558: die Buchdrucker sollen kein Buch drucken, es sei denn das Manuskript zuvor besehen und approbiert; sie wurde erneuert und wieder eingeschärft unter dem 15. Februar 1665.

In eine eigentümliche Lage geriet 1676 der Universitätsbuchdrucker Hans Jakob Decker (I.). Er wurde eingekerkert, weil er in dem Dorfe Häsingen für den Prälaten zu Murbach und Luders eine Druckerei errichtet und seit zwei Jahren verschiedene „papistische“ Bücher gedruckt hatte. Ein langes Rechtsgutachten des Dr. Peter Megerlin spricht sich dahin aus, daß Decker das Leben verwirkt habe, es sei denn, daß der Rat ihn von Stadt und Land auf ewig relegieren und hinwegschaffen wolle, über Deckers Kinder aber, damit dieser sie nicht mit sich ins Papsttum führe, seine väterliche Hand halte und sie ins Waisenhaus aufnehme, auch in unserer

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 583. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/062&oldid=- (Version vom 1.8.2018)