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hatte. Die Leipziger zogen sich aus der Schlinge durch Hinweis auf die durch den Drang der Meßgeschäfte bedingte Unkenntnis des Inhalts. Um nun aber Brylinger beizukommen, was nur auf der frankfurter Messe geschehen konnte, schickte der Kurfürst den Sekretär (spätern Geh. Rat) Georg Cracau nach Frankfurt, „auch aufn Fall an den Rath zu Oppenheim, Wormbs und Speier“ mit dem Auftrag, zunächst die Anwesenheit Brylingers auszukundschaften und dann sich mit dem frankfurter Bürgermeister Klaus Brunner in Verbindung zu setzten, um diesen für das Verlangen des Kurfürsten zu gewinnen, nämlich: Brylinger in Haft zu nehmen und in Cracau’s Gegenwart über Verfasser u. s. w. der Schrift zu verhören und zur Verschwiegenheit über seine Aussage anzuhalten. Verweigere Brylinger die Aussage, so möge man ihn peinlich befragen; leugne er aber, so sollten ihm die bekannten leipziger, wittenberger und magdeburger Buchführer, die von ihm gekauft, vorgestellt und unter Bedrohung mit der peinlichen Frage zum Zeugnis veranlaßt werden. Sollten nur Brylingers Faktor oder seine Diener zur Messe kommen, so möge gegen sie in gleicher Weise verfahren werden. Der Rat entsprach nur zu gefügig dem Verlangen des Kurfürsten und nahm am 8. September den tags zuvor eingetroffenen Brylinger ins Verhör. Dieser gestand den Druck zu, erklärte aber, den Verfasser nicht zu kennen. Nun wurde er auf Kosten und Gefahr des Kurfürsten gefangen gesetzt. Inzwischen war dieser nach Dänemark gereist, und seine Räte wagten in der Sache nicht selbständig vorzugehen. So geschah es, daß Brylinger – obgleich er sich erbot, die noch übrigen Vorräte der Schrift auszuliefern und das Originalmanuskript herbeizuschaffen, und obgleich er sich auf die Meßfreiheit berief, auch der frankfurter Rat selbst für ein ordentliches Verfahren eintrat – trotz mehrfacher Interventions- und Vermittelungsversuche, deren Aufzählung hier zu weit führen würde, bis zum 26. November 1557 in Haft behalten wurde. Er wurde erst wieder freigelassen, nachdem er Urfehde geschworen und sich verbindlich gemacht hatte, sich auf kursächsisches Verlangen jederzeit innerhalb eines halben Jahres in Frankfurt zu stellen. Gegen den durch Einsendung der Briefe und des Manuskripts ermittelten Verfasser, Dr. jur. Monner in Jena, wurde nun auf Betrieb des Kurfürsten in Weimar eine Kriminaluntersuchung eröffnet; doch scheint jener vor Beendigung derselben im Januar 1558 gestorben zu sein.[1]

Im Jahre 1638 fiel gar der Eifersucht zweier Spruchkollegien fast


Fußnoten

  1. Kirchhoff, A., Beiträge zur Geschichte der Preßmaßregelungen und des Verkehrs auf den Büchermessen im 16. und 17. Jahrhundert. Im Archiv II, 33 fg.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 602. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/081&oldid=- (Version vom 1.8.2018)