Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 10.djvu/010

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu haben und sich durch Preisgebung seiner politischen Rechte retten zu können. Es war ein in sich verknöcherter, lediglich seinen kleinen persönlichen Interessen lebender Stadtadel, roh gegen seine Mitbürger und feig gegen die Mächtigen, dessen ganze Politik im Ausweichen vor oder im Unterkriechen bei den Stärkern bestand; ein schwächliches Patriciat, welches, wie später bei dem Fettmilchschen Aufstand (1612 bis 1616), dem ersten energischen Ansturm wich und nach endlichem, durch Hilfe Dritter errungenem Sieg mit grausamem Rachedurst gegen die unterliegenden Feinde wütete.

Natürlich ist es unter diesen Umständen auch kein Trost, daß das Übel sich nur langsam entwickelte und daß erst mit dem Anfang des 17. Jahrhunderts, als die feindlichen Gegensätze zwischen Katholizismus und Protestantismus sich immer schärfer zuspitzten, die Bücherkommission sich in ihrer ganzen Gehässigkeit und Verderblichkeit geltend machte.

Rudolf II. griff die Sache methodisch an und bereitete seine Schritte gründlich vor. Sein Nachfolger Mathias folgte ihm auf dem betretenen Wege und schlug der Freiheit des Handels, sowie dem ganzen wissenschaftlichen Leben Deutschlands die tiefsten Wunden. Die Regierungen der Ferdinande und Leopolds vervollkommneten womöglich noch die kleinlichsten Verfolgungen, die Unterdrückung des freien Gedankens und die völlige Lahmlegung des einst großartigen frankfurter Meßverkehrs. Es dauerte volle 80 Jahre, bis zum Jahre 1662, daß die Bücherkommission den frankfurter Rat als willenloses Werkzeug in ihren Händen hatte, und wieder vergingen 60 Jahre, bis sie völlig triumphiert und den frankfurter Meßbuchhandel vernichtet hatte.

Doch zurück zu den Anfängen! Während des 16. Jahrhunderts sind keine ernsten Verwicklungen zwischen Rat und Kommission vorgekommen, denn sonst würden die vollständig erhaltenen städtischen Akten davon berichten. Erst in den neunziger Jahren taucht die alte kaiserliche Beschwerde wegen der an die Reichshofkanzlei in liefernden Freiexemplare privilegierter Bücher wieder auf. Aus den frankfurter Meßkatalogen ginge, wie der Kaiser in einem Erlaß an den obengenannten Johann Vest unterm 20. März 1596 rügt, hervor, daß einzelne Verleger ihrer Pflicht nicht nachkämen und daß andere ihren Büchern angebliche kaiserliche Privilegien vordruckten, die sie nie erbeten und erhalten hätten. Um diesem Unfug für die Zukunft zu steuern, „befehlen Wir Dir hiermit

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 617. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/010&oldid=- (Version vom 1.8.2018)