Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 10.djvu/024

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fast dahin lautet, als ob sie allein und fürnemlich zu Abschaffung der an sich selbst straflichen Famosschriften angesehen und gemeint, in welchem Fall der Kayserl. Majestät wie auch dem Kammergericht gebührliches Einsehen in des Reichs Abschieden ausdrücklich vorbehalten. Dieweil aber jedoch keine rechte famosi libelli und pasquilli sonderlich in so großer Anzahl und Menge alle Messen und täglich (wie in gedachter Kommission gemeldet wird) herfür kommen und in den Buchladen zu Frankfurt feilgeboten werden, so will es uns nicht unzeitig das Ansehen haben, daß hier nur weit umb Bücher und Schriften, welche den Papisten wehe in den Augen thun, im Grund gemeint und unter solchem praetextu eben dieses gesucht werde, wie man der evangelischen Theologen und anderer wider die papistischen Greuel und Irrthum streitende und sonsten in Religionssachen ausgehende scripta mit einander, unter diesem Scheine und Anzeige, daß darin die katholische Kirche, deren Haupt und Glieder, geistliche Fürsten und Prälaten, Clerisei und Priesterschaft, auch alle solcher alten Religion zugethane sowohl Herrschaften als Unterthanen, hohen und niedern Stands angegriffen und injuriirt seien, dämpfen und unterdrücken, und derweil es mit ihrer der Papisten gewöhnlichen Verkehrungen kein Ansehen und Nachdruck mehr haben will, anitzo ex capite de famosis libellis ausmustern und verbieten möge, Dergestalt, daß man solche evangelische Bücher durch diese Triumviros und vermeinte Commissarios bei dem Kayserlichen Hof für unzulässig angeben und alldafurders unter mißbrauchtem Namen und Autorität der Kays. Majestät pro calculo Jesuitarum dafür erklärt und damnirt würden, alsdann derselben Feilhabung und Verhantirung und in der Messe zu Frankfurt (in welchem emporio fürnemlich diese Waare bis dahero ganz ihren Lauf durch Europam genommen) noch auch andern Orten nicht statthaben sollten; auf welche Weise denn, da die Censur so bis dahero vermog obangezogener Reichsabschiede allein jedes Ortes Obrigkeit obgelegen, anitzo dem Papst und seinem Anhang über alle Bücher gebüren sollte, hinfüro kein gut Buch, darin die antichristlichen Irrthümer widerlegt, im Reiche würde ausgehen können, und hergegen die Jesuiter der Arbeit solche Bücher zu widerlegen (so ihnen ohne das unmöglich), überhoben und durch diesen Streich ein gewonnenes Spiel haben würden.

„Dieweil denn hieraus genugsam zu merken, womit die Widersacher

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Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 631. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/024&oldid=- (Version vom 1.8.2018)