Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 10.djvu/026

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auch zögernd und langsamer als Friedrich IV., doch anscheinend entschieden vor. In der letzten Stunde muß ihm endlich die Einsicht gekommen sein, daß die Sache der Lutheraner und Reformierten dem Kaiser und der katholischen Kirche gegenüber denn doch eine und dieselbe sei und daß man sich mit vereinten Kräften wehren müßte, wenn man nicht vereinzelt unterdrückt werden wollte. Zudem standen die höchsten gewerblichen Interessen dreier bedeutender Universitätsstädte auf dem Spiele. Christian richtete also doch noch im eigenen Namen und als Vormund der Herzöge Johann Georg und August am 19. Juni 1609 eine Beschwerdeschrift an den Kaiser. Nachdem er den mit den obigen Angaben übereinstimmenden Thatbestand kurz wiederholt hat, erklärt er sich selbstredend damit einverstanden, daß die Reichsgesetze gegen Libelle und Famosschriften streng ausgeführt, betheuert aber, daß solche in seinen und seiner Mündel Landen überhaupt nicht gedruckt würden, und fährt dann fort: „Alldieweil aber dieses Visitationswerk bei mir und anderen evangelischen Reichsständen, welche mit mir hierorts communiciret, fast das Ansehen gewinnen will, als wäre obbemelte Kommission ohne sonderbaren E. K. M. Vorbewußt, sondern vielmehr auf Anstiftung und zum Behuf der unruhigen Jesuiten, den Chur-, Fürsten und Ständen des heil. röm. Reichs sammt allen Augsburgischen Konfessionsverwandten zu merklichem Abbruch ihrer Hoheit und Reputation, wie auch wahren Glaubens und dann den Buchführern zu großem Nachtheil ausgewirket, als bin ich unumgänglich verursacht worden, E. K. M. nachfolgender Ursach willen hierunter zu ersuchen und anzulangen, daß solche allgemeine Visitation, weil es ein Werk, welches beide angenommenen Religiones betrifft, mit den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs Einwilligung und Vorbewußt hätte geschehen; auch da solches also bewilliget und geschlossen, also dann solche Visitation nicht allein den römischen Catholischen sondern auch zugleich der Augsburgischen Confession zugethanen Commissarien aufgetragen werden sollen.

„Ums Andere, ob wohl bei jüngster Reichsversammlung von den protestirenden Chur-Fürsten und Ständen mit großer Beschwer angebracht und gesucht worden, daß vermöge der zu Frankfurt Anno 1577 publicirten Polizeiordnung nichts, so der christlichen allgemeinen Lehre und dem zu Augsburg aufgerichteten Religionsfrieden ungemäß und widerwartig oder zu Unruhe und Weiterung Ursach gebe, geschrieben

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 633. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/026&oldid=- (Version vom 1.8.2018)