Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 10.djvu/028

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auf die Intercession des Churfürsten bei der Kayserlichen Majestät und hoffentlich gewirige Resolution referiren und auch was künftig deßwegen weiter fürlauffen mochte, jedes Mal berichten sollten“. In ihrem Dankschreiben vom 14. August 1609, welches sie kurz vor der Abreise zur frankfurter Herbstmesse absandten, baten die Buchhändler ihren Landesherren, er möge den ihnen erteilten Bescheid auch dem Rate zu Frankfurt notificieren, damit „wir für unsere rechtmäßige Declinatorien genugsamen Schein haben, dabei vom Rathe ohne Weitläufigkeiten geschützt und also Anderen ehrlichen Handelsleuten gleich, bei kayserlichen Privilegien der Messen, ja bei aller Völker Rechten, darauf die Commercien, Handel und Wandel bestehen, gehandhabt werden mögen“. Diesem Wunsche hatte der Kurfürst schon am 17. Juli, also an dem Tage entsprochen, an welchem er im Interesse der beschwerde-führenden Buchhändler an den leipziger Rat geschrieben hatte. Er trat in diesem aus Eibenstock datierten Schreiben energisch für die Rechte seiner Unterthanen ein, bestritt mit den bereits geltend gemachten Gründen der Bücherkommission die Berechtigung zu ihrem Vorgehen und erklärte, daß er eben wegen deren Unrechtmäßigkeit seinen Buchhändlern verboten habe, den Anordnungen der Kommission Folge zu leisten. Namentlich aber sprach er dem Rat darüber sein Mißfallen aus, daß man auf den frankfurter Messen vorzüglich die lutherischen Buchhändler belästigt, und nicht allein Freiexemplare von Büchern, sondern auch deren Revision und Censur beanspruche, nachdem in Sachsen alle gesetzlich erforderlichen Förmlichkeiten erfüllt worden sein. Er wünsche und habe ein Recht zu verlangen, daß sich der Rat der sächsischen Buchhändler annehme und sie in Zukunft vor derartigen Zumutungen schütze, damit sie ihren Handel ungehindert treiben könnten. Am Schlusse seines Schreibens bemerkt der Kurfürst, daß er sich gegen diese unerhörte Neuerung beim Kaiser beschwert habe und daß er dem Rat die Antwort, welche nicht anders als günstig ausfallen könne, ihrer Zeit mitteilen wolle. Dieses Schreiben wurde, wie ein Kanzleivermerk sagt, in der Herbstmesse 1609 „durch etliche Wittenbergische, Jenische und Leipziger Buchführer auf dem Römer präsentirt“. Ein Bescheid darauf findet sich in den frankfurter Akten so wenig, als die Antwort des Kaisers auf die kurfürstliche Beschwerde im dresdener Archiv. Indessen hatte diese doch die gute Folge, daß man fürs erste die protestantischen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 635. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/028&oldid=- (Version vom 1.8.2018)