zu Amberg gedruckt. Auf die erste der genannten Flugschriften hatte der päpstliche Nuntius den Kaiser in einer undatierten Eingabe aufmerksam gemacht. Es ist das erste mal, daß sich in den frankfurter Akten die direkte römische Einmischung in die deutschen litterarischen Angelegenheiten zeigt, und daß ein Nuntius den Kaiser bei seinem, dem Papste schuldigen kindlichen Gehorsam ermahnt, ein derartiges ketzerisches Libell im ganzen Reiche und in den habsburgischen Erbländern zu verbieten. Mathias sandte denn auch am 5. Oktober 1613 diese „schand- und lästerliche“ Schrift an Leucht ein und bemerkte, daß wenn er auch von dessen Eifer im voraus überzeugt sei, er es doch in einem so außerordentlichen Falle für angezeigt gehalten habe, ihm eine außerordentliche Erinnerung zugehen zu lassen. Zugleich befahl er aber auch dem Kommissar, auf andere derlei böse und ärgerliche Bücher, namentlich auf die zweite und dritte der genannten Flugschriften fleißig zu achten, „damit dieselben alsbald abgeschafft und außen Weg geräumt werden“. Leucht gelang es denn auch, mehrere Exemplare dieser Schriften bei Johann Berner, Christoph Bruder, Nikolaus Rode und Peter Schinkel abzufassen und an sich zu nehmen. Unterm 15. Januar 1614 verlangte der Kaiser vom frankfurter Rate gar die Mitteilung der Namen aller unter dessen Botmäßigkeit stehenden Schriftsteller, Buchhändler und Buchverkäufer, da er mit Mißfallen und Befremden vernommen, daß dort schon lange „schmachhafte und lästerliche Bücher“ von verschiedenen Autoren gegen die uralte katholische Religion und deren Vorsteher gedruckt, öffentlich feilgehalten und verkauft worden seien. Durch solche Schriften würde nur das Mißtrauen und die allgemeine Erbitterung genährt und neu erweckt, abgesehen davon, daß sie strafbar und verboten seien, als billiger Weise nicht geduldet werden dürften. Als der Kommissar Seiblin die obenerwähnte „Informatio juris et facti wider die donauwörthische Relation“ bei dem Buchhändler Johann Berner konfisziert hatte, forderte er diesem auch eine Strafe von 30 Thalern ab. Berner beschwerte sich deshalb beim Rat, der am 22. April 1614 in Berathung über die Sache trat. Dr. Rasor erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, daß durch solche Verfolgung der Verkauf der evangelischen Bücher nicht allein gehindert, sondern auch den evangelischen Ständen benommen würde, sich gegen die katholischen zu verteidigen, wie auch, daß dem Senat die Konfiskation und Strafe allein zustehe
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 638. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/031&oldid=- (Version vom 1.8.2018)