Lügens, des Verleumdens, der Verbreitung falscher Gerüchte und der Angeberei nebst Kommentaren an den Kardinal Spada, an welche Ausführung sich die Frage knüpft, ob die Ausüber dieser Kunst auch die Hohe Messe lesen dürfen. Daran reiht sich eine Apocalypsis Jesuitica, ferner die angeblich von einem Jesuiten beantwortete Frage, ob die Lues Venerea wahrhaftig und geschichtlich eine französische oder spanische Krankheit genannt werden müsse, und endlich ein Buch über die spanische Tyrannei.
Am 28. Januar 1628 wurde Jakob August de Thou’s (geb. 1533 in Paris und gestorben 1617) Geschichte seiner Zeit (von 1543 bis 1607) als sehr schmählich und ärgerlich in der deutschen Ausgabe des frankfurter Verlegers Peter Kopf konfisziert, weil die Editio princeps in Paris verboten worden war. Das Werk dieses gelehrten und hochgeachteten Parlamentspräsidenten und Bibliothekars Heinrichs IV. war ungehindert zwanzig Jahre lang in Deutschland und noch länger in Frankreich verkauft worden. Am 27. März 1629 befahl der Kaiser dem Hagen weiter, „in catalogum librorum nur zwo classes als 1, Catholicorum non tamen sub Titulo Pontificiorum, uti hactenus factum; Acatholicorum aber hernach ohne absonderliche Specification der Calvinischen zu bringen und zu setzten, Senatui aber, ihm die hülffliche Handt zu bieten“. Bisher hatte die protestantische Theologie vor der katholischen gestanden. Der Rat gab sofort nach und erhielt für seine Gehorsam ein Belobungsschreiben von Hagen. Jetzt bleibt nur noch übrig, sagt er in demselben am 6. April 1629, daß die Calvinistischen Theologen gar nicht mehr aufgeführt werden. Wenn es gegen die Reformierten ging, so frohlockten natürlich die Lutheraner; sie gönnten jenen womöglich noch Schlimmeres, als den Katholiken.
Daneben war der kaiserliche Hof jedoch nicht müßig, zur Durchführung seiner Pläne auch noch direkt einen Druck auf kleine Reichsstände, und namentlich auf die Reichsstädte, auszuüben. Während es in Frankfurt in Bezug auf das Hinaufschrauben der Zahl der Pflichtexemplare still war, versuchte der Kaiser z. B. am 28. Januar 1625 den Rat von Köln zu einer Anweisung an die dortigen Buchdrucker und Buchhändler zu drängen, dem kaiserlichen Patent zufolge vier Exemplare von jedem privilegierten und eins von jedem neugedruckten Buch an die kaiserliche Bibliothek zu liefern. Namentlich aber scheint es der schwäbische
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 645. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/038&oldid=- (Version vom 1.8.2018)