Kataloge gelassen würden“. Darauf deutet auch Kaiser Leopold hin, als er sich am 4. März 1662 – und fast wörtlich ebenso am 3. Oktober 1684 – von neuem darüber beschwerte, daß die Buchhändler ihm entweder gar keine Pflichtexemplare einsendeten, oder nur „solche schlechte authores, so des Fuhrlohns nicht werth“. Aber nicht genug mit dieser Beschwerde an den Rat; er ließ zugleich, mit Beiseiteschiebung des letztern, an der Dechanei zu St. Leonhard ein gedrucktes Patent anschlagen, in welchem er zur Abstellung dieser Mißbräuche bei Strafe von sechs Mark löthigen Goldes, nicht weniger Sperrung der Büchergewölbe, Konfiskation sämtlicher Lagervorräte und Ersatz der verursachten Kosten, unter anderm befahl, „von allen neuen, auf der frankfurter Messe zum Verkauf gebrachten Büchern an den kaiserlichen Bücherkommissar stets ohne Aufforderung die für die kaiserliche Bibliothek bestimmten Exemplare abzuliefern“. Damit dies aber besser geschehe, habe jeder Buchhändler vor Beginn der Messe dem Bücherkommissariat ein vollständiges Verzeichnis seiner neuen oder neu aufgelegten Bücher, seien sie eigener oder Kommissionsverlag, vor Schluß der ersten Meßwoche zu überreichen. Wer es versäume, habe in der zweiten Meßwoche die doppelte Anzahl zu entrichten; die verschwiegenen Bücher seien aber eo ipso zu konfiszieren.
Die Steigerung der Leistung nahm aber noch weitern Fortgang. Im März 1678 hatten sich die einheimischen und fremden Buchhändler beim frankfurter Rat darüber zu beschweren, daß ihnen der Bücherkommissar Sperling nunmehr noch ein sechstes Pflichtexemplar für den Kurfürsten von Mainz und ein siebentes für den jeweiligen Bücherkommissar abfordere. Der Rat, welcher gleichzeitig selbst beim Kaiser Beschwerde zu führen hatte, beschied die Buchhändler dahin, daß sie ihre Notdurft bei diesem direkt einbringen sollten, alsdann wolle man sich ihrer zugleich auf gebührendes Ansuchen intercedendo annehmen. Die Buchhändler erhielten jedoch keinen Bescheid, obwohl sie näher ausführten, „daß alle Handlungen darniederlägen, Papier, Frachten und andere Unkosten weit höher im Preise ständen, als Abgang und Vertrieb der Bücher sich beliefen, also und dergestalt, daß bei so gestalten wahrhaften circumstantien und da der Buchhandel mehr beschweret werden sollte, reipublicae literariae, worinnen salus publica dependire, kein geringer Abbruch geschehen dürfte“. Noch 1690 war diese Beschwerde unerledigt
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 654. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/047&oldid=- (Version vom 1.8.2018)