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auf die Schultern Hagens ab, worüber letzterer schon im Jahre 1631 lamentierte, sie aber erst im Jahre 1649 in der Liquidation über seine von 1619 bis 1648 gemachten Auslagen (1043 Gulden) verrechnen konnte. Bei dieser unwesentlichen Erleichterung behielt es jedoch nur bis unmittelbar nach dem Kriege sein Bewenden. Schon 1662 beschweren sich die Buchhändler wieder über die großen Kosten, welche mit der Versendung in die Residenz des Kaisers verbunden seien. „Dem Pfund nach zu rechnen“, sagen sie, „wie wir es bezahlen, müssen wir von jeglichem Zentner 20 Gulden erlegen, da man hingegen solche (Bücher) umb ein weit und viel Geringeres dahin bringen kann. Wohinzu kommt, daß die Commissarii aus bloßem Wahn und der Sachen unberichtsame vor Eröffnung der Läden eine Designation der fremden und newen Bücher, vor Ausgang der ersten Wochen aber die Liefferung der Exemplarien begehren und darauf oder nach Gelegenheit vff verwirkte Straff dringen wollen.“

Es folgte eine weitere Steigerung der Belastung. Am 16. März 1650 und 31. August 1651 verlangte der Kaiser zum ersten und am 9. März 1654 zum zweiten mal fünf Freiexemplare von jedem privilegierten und eins von jedem nichtprivilegierten Buche. Welchen Wert man bei Hofe auf die pünktliche Einlieferung derselben legte und wie wenig regelmäßig dieselbe erfolgte, das beweist die Thatsache, daß innerhalb der nächsten sechs Jahre von 1655 bis 1661 nicht weniger als sechs kaiserliche Befehle, und zwar am 4. September 1655, 11. April 1656, 7. August 1658, 24. März 1660 , 30. März 1661 und 6. September 1661, darüber ergingen. Diese Erhöhung in der Zahl der zu liefernden Exemplare scheint auf dem Verlangen des Reichskammergerichts zu Speyer zu beruhen; dasselbe hatte am 30. Juli 1650 von jedem in Deutschland erscheinenden privilegierten Buche – von dem ausländischen Verlage nicht – ein Exemplar für seine Bibliothek beansprucht.

Der frankfurter Rat suchte auch jetzt wieder durch seinen Erlaß vom 27. Januar 1657 den kaiserlichen Mandaten Nachdruck zu verleihen; allein die Buchhändler wußten sich dennoch der ihnen auferlegten Verpflichtung, wo sie nur konnten, zu entziehen, oder sandten nur Schriften „von geringen und kleinen authoribus ein“, während „was hauptsächliche Bücher seyn, zurückblieben und zu dem Ende ganz dolose aus dem

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 653. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/046&oldid=- (Version vom 1.8.2018)