Exemplare auszuantworten. Der Rat fühlte sich jedoch diesmal so tief verletzt, daß er am 21. September 1660 peremtorisch die sofortige Ablieferung der konfiszierten Bücher an seine Kanzlei verlangte. Hörnigk, vom Stadtschreiber zur Rechtfertigung aufgefordert, stellte natürlich die ganze Sache als reinen Zufall dar. Er sei zufällig in Neuenhahns Laden gekommen, gab er entschuldigend vor, habe zufällig dort vier Exemplare auf dem Tische liegen gesehen, dann zufällig im ganzen 150 Exemplare entdeckt und natürlich mitnehmen lassen. Jetzt aber könne er die durch Zufall in seinen Besitz gelangten Bücher nicht ohne ausdrücklichen kaiserlichen Befehl herausgeben.
Wie sich die Sache aber in Wirklichkeit verhielt, das möge der wahrhafte Bericht erzählen, den Hans Ziegler, Neuenhahns Buchhandlungsbedienter, am 22. September 1660 dem Rate erstattete. „An jüngst verwichenem Dienstag, den 18. huj.“, sagt Ziegler wörtlich, „ist eine kurze Mannsperson, so auch in anderen Buchläden gewesen und herumgegangen, zu mir in meine Bücher-Cammer gekommen, gesagt, Ich sollte zum Herrn Commissario gehen und meine Sachen richtig machen. Hierauf habe ich drei neue Büchlein mitgenommen, als Marvii Anatomiam, Item Kortholtens Erörterung und ejusdem Kohlschwartzes Papstthumb, nicht anders vermeinend dieweil dieses letztere bey uns schon zwei Mal in Meßzeiten verkaufft, es gleich den beiden vorigen, meine Herrschaft vorhin auch in den Catalogum gebracht haben werde, worauf Herr Dr. v. Hörnigk dieses Buchlein gewogen, darvon ich drei Albus geben müssen, Er das erste besehen, beyseits gelegt, darauf die anderen beide auch durchsehen, sobalten zu fluchen angefangen, das Buch habe ein Schelm gemacht, ein Schelm getruckt und ein Schelm anhero geführt. Hierüber bin ich als ein junger Mensch heftig erschrocken. Er weiters gesagt, wo ich ein einziges Exemplar werde verhehlen und es I. K. Maj. werde erfahren, so sollte ich die Tage meines Lebens kein Exemplar von einigem Buch mehr anhero bringen dürfen, auch gefragt, wie viel ich deren Exemplaria hätte, Ich geantwortet, ich hätte über vier nit mehr. Hierauf hat Herr Dr. v. Hoernigk mir einen Notarium, den er bey sich hatte, zugegeben, ihm etwas in die Ohren gesagt, so ich nicht hören können, der sobalden mit mir in die Cammer nach Hauß gehen müssen. Ich als ein junger Mensch ging mit Bestürzung nach Haus, deckte die Exemplaria eilendts zu, so gut ich konnte. Der Notarius
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 668. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/061&oldid=- (Version vom 1.8.2018)