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Im Dezember 1660 versicherte dann Hörnigk wiederholt der frankfurter Bücherdeputation, daß ihm alles daran liege, den Verleger von Laubenbergers „Schwarzem Lutherthum“ zur Rechenschaft zu ziehen, und bedauerte nur, daß er ihn nicht finden könne. Vielleicht sei er in der Neuenhahnschen Sache etwas zu weit gegangen, im übrigen wünsche er mit dem Rat gut Freund zu bleiben. Dagegen halte er „firmissime darfür“, daß die Bücherkommission für Einziehung der dem Kaiser gebührenden Pflichtexemplare und in allen Privilegiensachen die einzig zuständige Behörde sei, während der Rat sich auf Ausführung ihrer Beschlüsse zu beschränken habe. Daß diese Auslegung der Reichsgesetze eine ganz willkürliche und nach den frühern Erklärungen der Kaiser selbst durchaus unhaltbare war, bedarf nach der voraufgehenden aktenmäßigen Darstellung keiner nähern Ausführung.

Die Amtsführung Hörnigks neigte sich ihrem Ende zu. Er erhielt am 16. Juli 1661 in Georg Friedrich Sperling einen Adjunkten, mit der Anwartschaft auf die Nachfolge im Amte. Der Kaiser sagte in dem Patente Sperlings, daß „zeithero im Bücher-Kommissariat solche Unordnungen und Nachlässigkeiten verspüret worden“, daß ein kräftigeres Eingreifen nötig geworden; letzteres war die Sperling zugewiesene Aufgabe. Das in ihn gesetzte Vertrauen der Hofburg rechtfertigte er in vollem Maße; er überbot in der Folge alle seine Vorgänger an Rücksichtslosigkeit und Frechheit und verstand es, sich während seiner vierundzwanzigjährigen Amtsführung persönlich dermaßen verhaßt zu machen und die kaiserlichen Eingriffe in alle Interessen so verletzend zuzuspitzen, daß die frankfurter Büchermesse darüber zu Grunde ging. Als Sperling am 16. März 1685 „aus erheblichen Ursachen“ seines Dienstes entlassen und der Dechant am Liebfrauenstift, Kaspar Vollmar, zu seinem Nachfolger ernannt wurde, lag Frankfurts Blüte als Buchhändlermeßplatz schon im Staube; nur wenige Jahre noch – und Leipzig trat auch äußerlich an die Spitze des deutschen Buchhandels. Sperling war ganz der Mann nach dem Herzen der Hofburg. Er scheute vor keiner Gewaltthätigkeit zurück, griff rücksichtslos an und wußte stets Rat, wenn es galt, Frankfurt die letzten Reste seiner Selbständigkeit zu nehmen. Was fortan dem Bücherwesen Nachteiliges geschah, ist entweder unmittelbar auf seine Initiative zurückzuführen oder mittelbar von ihm gefördert worden.

Schon am 6. September 1661 befahl der Kaiser, indem er, die

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 670. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/063&oldid=- (Version vom 1.8.2018)