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die Endter in Nürnberg, die etwa in ihrem eigenen Interesse die Sache angeregt haben könnten und eine eigentümliche Rolle spielen, ist nicht zu entscheiden. Sicher ist daß der „Blauwischer Gemeiner“, über den die frankfurter Buchhändler 1671 sich beklagen, daß er „fast die größte Vngelegenheit des Buchhandels halben am Kays. Hoffe zu wegen gebracht“[1], kein anderer ist, als eben dieser Alexander Harttung; und auffälliger Weise war er gerade ein geborener Holländer.

Von Wien aus wurde denn auch mit sehr freundlicher Bereitwilligkeit eine außerordentliche Kommission, bestehend aus dem Reichshofrat Niklas Christoph von Hünefeld und dem kaiserlichen Generalfiskal Philips Ludwig Arbogast, eingesetzt; sie hatte den Auftrag, in der nächsten Ostermesse die Buchhändler vorzufordern und von ihnen gründliche Information über diesen ihren Vorschlag einzuziehen.

Jedenfalls war die Kunde von dem, was bevorstand, bereits in die beteiligten Kreise gedrungen. Schon vor Beginn der Verhandlungen kamen die Bedrohten bei dem frankfurter Rate um Beistand ein. So die Buchdrucker in einer Eingabe vom 8. April 1669, unterzeichnet von Daniel Fievet jun., Johann Georg Spörlin, Johann Georg Walther, Johann Görlin, Hieronymus Polich, Paulus Humm, Henrich Frieß, Johann Gottfried Kempffer, dem gräflich Hanauischen Buchdrucker Jakob Lasché, Johannes Kuchenbecker, Blasius Ilßner, dem kurf. mainzischen Buchdrucker Christoph Küchler und Markus Gloß von Würzburg. Schon vor einem Jahre, sagen sie, seien verschiedene ausländische und einheimische Buchhändler privatim zusammengetreten, um der ihrer Meinung nach in Frankfurt eingerissenen Unordnung im Drucken und Verlegen zu steuern, und bei dem Rate darum eingekommen, daß den Buchdruckern nicht verstattet sein sollte, Bücher zu verlegen. Sie, die Buchdrucker, hätten schon damals hiergegen protestiert. Jetzt wären aber die Buchhändler von dem Rate abgesprungen und hätten sich direkt an den Kaiser gewendet. Der Rat möge nun für die Buchdrucker eintreten, damit die erschlichene Kommission nicht zu ihrem Schaden und ohne sie zu hören vorgehe. Eine andere Eingabe machten Dan. Fievet und Joh. Bapt. Mayer im Namen der ausländischen Buchführer, Buchdrucker und Buchbinder.

Ihnen folgten am 13. April mit einem kurzen Schriftstück die holländischen Buchhändler Joachim Nosche von Amsterdam, Johann Friedrich Haagen von Arnheim, Andreas Fries von Amsterdam, Peter Hack von


Fußnoten

  1. Archiv IV, 161.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 693. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/086&oldid=- (Version vom 1.8.2018)