verlegt, darunter z. B. die sogenannte Kurfürstenbibel. Ihre Absicht sei es übrigens nicht, den Kunsthändlern, Kupferstechern u. dgl. den Verkauf solcher Kupferstiche, welche eine Beschreibung erforderten, zu verwehren, nur müßte dieser Text ausschließlich in Kupfer gestochen und dürfte nicht durch Typendruck hergestellt sein. Damit wäre aber geradezu der zu jener Zeit und noch später sehr schwunghafte Verkehr mit Gelegenheitsschriften und zeitgeschichtlichen Einblattdrucken vernichtet worden. Als Hauptsache bezeichnen sie aber wieder die Einführung einer rechten und ordentlichen Taxe. Die vor einigen Jahren vorgeschlagene sei teils durch Diskrepanz, teils durch den Eigennutz Einiger hintertrieben worden; seitdem seien aber die Preise in unverantwortlicher Weise noch weiter in die Höhe getrieben worden, sodaß der gegenwärtige Zustand allen gewissenhaften Buchhändlern unerträglich erscheine. Der Kaiser möge nur allen deutschen Buchhändlern bei Vermeidung kaiserlicher Ungnade und bei Strafe anbefehlen, sich ohne weitere Entschuldigung zu einer billigen Taxe zu verstehen.
Obschon nun dieser Schritt der Endter sich so völlig den bisher von der Reichsregierung vertretenen Anschauungen anschmiegt und ihnen – als von so bedeutenden Verlagsfirmen ausgehend – ein scheinbar größeres Gewicht geben konnte, so scheint die Sache auffälligerweise doch längere Zeit geruht zu haben; wenigstens schweigen die jetzt noch zu Gebote stehenden Akten darüber. Erst am 3. Januar 1671 kommt auf Anregung der frankfurter Buchhändler der dortige Rat bei dem Kaiser dagegen ein. Er betont, daß Harttung und Leutner gar kein allgemeines Mandat gehabt hätten. Wenn aber der einzige Endter dieses Werk in Widerspruch gegen alle Frankfurter und nach Frankfurt handelnde Buchhändler durchtreiben und erzwingen wolle, so geschehe dies nur zu seinem eigenen Vorteile. Zu Nürnberg seien wenig Buchhändler, welche die Mittel zu einem großen Verlage hätten oder die Bücher in Frankfurt in großen Mengen einkaufen und in den bayrischen und österreichischen Kreis, nach Böhmen und in andere kaiserliche Erblande führen könnten, wie Endter dies thäte, der zwar die Bücher nach dem Preise, wie er gern wollte, in Frankfurt in der Messe einkaufe, an abgelegenen Orten aber nach seinem Belieben wieder verkaufe und so Vorteil auf Vorteil häufe, andere aber unterdrücke.
Dieses einseitige Vorgehen der Endter führte – was hier vorweg
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 708. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)