oder aber gewärtig sein sollt, daß man sich wiedrigenfalls dessen unfehlbar gegen euch erheben werde.“
Aber dieser erneute Angriff war im Grunde genommen kein isoliert dastehendes Faktum; er bildete vielmehr nur das Probeglied in einer zusammenhängenden Kette von Maßregeln, welche alle bisher errungenen Erfolge und bis dahin gescheiterten Versuche in der Bedrückung des frankfurter Meßverkehrs zusammenzufassen und durchzudrücken strebten. Er hängt zusammen mit dem Erlaß des schon angeführten kaiserlichen Patents vom 25. Oktober 1685 (n. St.), welches dem frankfurter Rat, samt dem Begleitschreiben von gleichem Datum, merkwürdiger Weise erst am 5. Februar 1686 (15. n. St.) behändigt wurde. Glücklicherweise waren auf Anregung des frankfurter Reichstagsgesandten bereits in Veranlassung des Falls mit dem Werke Zwingers im Schoße des Corpus Evangelicorum Beratungen über Schritte am kaiserlichen Hofe im Gange, die nun ein beschleunigteres Tempo annahmen und dem frankfurter Rat Zeit gaben, das Drängen des kaiserlichen Hofes durch eine Scheinkonzession in Sachen des Meßkatalogs vorläufig in etwas zu befriedigen.
Der kursächsische Gesandte, Otto Heinrich von Friesen, hatte zwar von vornherein das „Anmuthen“ des frankfurter Abgeordneten ostentiös abgelehnt, da es die Schrift eines reformierten Theologen war, welche den Anlaß zu dem Intercessionsgesuch gegeben hatte. Er wollte zunächst erst die andern lutherischen Reichsstände sondieren, berichtete aber doch vorläufig am 17. Dezember 1685 über die Sache nach Dresden. Obschon er nur die von seiten Frankfurts hervorgehobenen bedenklichen Konsequenzen für die Gerechtsame der Reichsstände, für die Protestanten und den „außer der Stadt Leipzig, zu Frankfurt fast allein florirenden Bücherhandel“ referierte, ließ er doch schon seine eigene günstige Auffassung des Gesuchs durchblicken. Dennoch bedurfte es zweier weiterer Berichte Friesens (vom 4. und 15. Februar 1686), bis Kurfürst Johann Georg III. sich so weit aufraffte, um sein Oberkonsistorium zu einer Begutachtung der Frage aufzufordern. Der kaiserliche Hof war von vornherein darauf bedacht gewesen, etwa bei ihm aufsteigende Besorgnisse durch sofortige höfliche Mitteilung des Patents vom 25. Oktober 1685 unter besonderer, ja alleiniger Betonung seiner angeblich nur gegen politische Schmähschriften und verbitterte Polemik gerichteten
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 725. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/118&oldid=- (Version vom 1.8.2018)