vorbereitende Wandlung in der Art des geschäftlichen Verkehrs der Buchhändler untereinander, welche dabei schwer ins Gewicht fällt. Es mehren sich nämlich die Anzeichen, daß sich dieser letztere von seiner Gebundenheit an die Messen, d. h. an diese allein, zu lösen anfängt. Langsam und allmählich beginnen die Meßplätze sich aus Kauf- und Zahlungsstätten, die den gesamten internen Verkehr des deutschen Buchhandels in sich selbst beschließen, zu Kommissions- und Abrechnungsplätzen umzugestalten, beginnt der Changeverkehr seine sonst ausschließliche Herrschaft zu verlieren und in den Hintergrund zu treten. Das Bedürfnis eines schnelleren Vertriebs, namentlich auch der wieder in ungemessener Weise anschwellenden ephemeren Litteratur läßt die nur zweimalige Geschäftsvermittelung im Jahre als ungenügend erkennen: die „Verschickung“ der Bücher, die Versendung pro Novitate beginnt sich zu entwickeln und sich neben festen Rechnungs- und Changeverkehr herauszubilden.
Aber für solche Zeichen der Zeit hatte die kaiserliche Bücherkommission kein Auge; sie hatte ebenso wenig ein Verständnis für das sich steigernde Mißbehagen im Gesamtbuchhandel, das ja schon in den langjährigen Verhandlungen über die Büchertaxe immer deutlicher und schärfer hervortritt. Es ist nicht mehr allein der Nachdruck, der den Gesamtinhalt der Klagen der Buchhändler ausmacht, es sind die Klagen über innere Schäden und Gewerbeeinträchtigungen, welche sich in den Vordergrund zu drängen beginnen. Zur Beseitigung dieser innern Schäden sind die Buchhändler bereit ein Abkommen zu treffen, eine Vereinigung zu bilden, ein Abkommen, dessen Grundzüge ja auch, wie gezeigt, wenigstens den Anstoß zu einer Art von frankfurter Lokalverein gaben. Und diese Verhandlungen der sechziger und siebziger Jahre hatten Samenkörner gesteckt, Gedanken an Selbsthilfe und Association geweckt und Erinnerungen zurückgelassen, die langsam aufkeimten, wenn auch späte Früchte zeitigten. Die Akten der sächsischen Bücherkommission in Leipzig enthalten den Hinweis auf das Faktum, daß im Jahre 1696 die Gründung eines Buchhändlervereins geplant worden ist, leider aber auch nur den nackten Hinweis darauf; die darüber sprechenden Akten aufzufinden, ist bis jetzt noch nicht gelungen. Zur Förderung derartiger Bestrebung die Hand zu bieten, war die kaiserliche Bücherkommission natürlich nicht die geeignete Behörde: für sie waren nur Preßpolizei, Pflichtexemplare und Büchertaxe
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 733. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/126&oldid=- (Version vom 1.8.2018)