Seite:Gutachten ueber die Wahlfaehigkeit eines Landtagsdeputirten.djvu/51

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freylich besonders bey den meisten Herrn von der Feder gewaltig, und es sind bis izt in ihrem ehrenwerthen Kollegium nur wenige Männer wie ein Weisser erschienen, – und sie wissen gröstentheils so wenig gründliches von unsrer Geschichte und Verfassung, als von der Geschichte und Verfassung des hochberühmten Kaiserthums Monomotapa. Doch das hat nichts zu bedeuten. Denn für was hätten wir unsre Advokaten, und Konsulenten, und Sekretairs in der Landschaft, wenn die Assessoren selbst Kenntnisse und Gelehrsamkeit besässen? Jene Herrn sind eigentlich die Informatoren der Deputirten, welche ihnen sagen sollen, was nach der Geschichte und den Gesetzen Rechtens ist, und diesen bleibt es dann vorbehalten, ihnen, so bald sich ihr Gutachten mit ihrem natürlichen Sensus communis konjungirt hat, das Amen nachzurufen. Zu diesem Nachruf gehört aber weder Genie noch Erudition! – Hingegen philosophischen Geist, den unsre Demokraten so eifrig anempfehlen, brauchen wir gar nicht. Denn dieser