und herauf mit der Gemeinde sofort nach Cahsell nachzufolgen.
Er habe hierauf die Gemeinde durch den Glockenschlag zusammen
berufen müssen und habe in dessen Beiseyn einige Zeilen
von solchem Avertissement vorgeleßen, in dessen, da
der Officier inzwischen abgegangen gewesen und der Inhalt anstößig
damit nicht weiter fortgefahren, sondern solches Avertissement
bey Seite gelegt. Wie solcher Oficier sich von Düssen weider
wegbegeben habe derselbe ein Dienstpferd verlangt, welches
der Cyriacus Beede demselben geben müssen. Von der
Gemeinde Düssen habe sich kein Mann zu solchem Aufruhr
geberufen lassen und wäre Niemand in solcher Absicht nach
Cahsell marschiert. Die Gemeinde Halldorf, wovon er
Comparent ebenfalls Maire wäre, habe an dießem
Aufstand auch keinen Antheil genommen. praelecta
ratihabuit.
Weil auch weiter die Gemeinde Obervorschütz an
solchem Aufruhr Theil genommen haben solle,
so erschiene praevia votatione
der Maire Henirch Schaumlöffel, von da, und ließe
auf nöthigen Vorhalt und ernstliche Ermahnung zur
Wahrheit Beknntnis sich folgendergestalt vernehmen.
Gestern Nachmittag gegen 5 Uhr wäre in seiner Abwesenheit
ein Mädchen aus Niedervorschütz, welches seine Leute
nicht gekannt hätten, gekommen in seines Comparenten
Behaußung gekommen und habe ein Avertissement
gebracht, welches nach der von dem Mädchen geschehenen
Außage er Comparent sofort unter Glockenschlag
publizieren solle und alsdann weiter schicken solle.
Er habe indessen keines von beiden gethan.
und
nicht eindeutig feststellbar: Auszug aus: Insurrektion im Distrikt Kassel im April 1809, Danksagung an den König für ihre Niederschlagung, Streit zwischen Bürgermeister und Richter zu Münden,Hessisches Staatsarchiv Marburg, Königreich Westphalen, 76a, 204. archivalische Quelle, Gudensberg 1809, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HStAM,_Auszug_aus_K%C3%B6nigreich_Westphalen_76a,_Nr._204.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)