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in nicht so ausgesprochener Form. Für die abgesonderte Stellung von Cap. 20—23 und einen Einschnitt hinter Cap. 19 spricht noch etwas anderes.

Im ersten Cap. finden wir nämlich den ausdrücklichen Hinweis, dass Cap. 18 und 19, die Formulare[1] für die Einberufung und Wahlvollmachten, den Schluss des Buches bilden sollten: Qualiter autem et sub qua forma tales litere confici debeant … ad finem presentis libri conscriptum invenitur clarius et expressum.

Aus allem, was über den Aufbau der G. B. gesagt wurde, geht hervor, dass wir kein einheitliches Gesetzbuch, sondern eine Reihe von Einzelurkunden von mehr oder weniger grossem Umfange vor uns haben, die dann, kaum überarbeitet, aneinandergehängt, vielleicht auch hie und da ineinander geschachtelt wurden, eine Thatsache, die für die Beurteilung der einzelnen Bestimmungen der G. B. von Wichtigkeit ist.

Auch die Einleitung, die man von vornherein für das ganze Gesetzbuch in Anspruch zu nehmen geneigt ist, bezieht sich eigentlich nur auf die Festlegung der Königswahl, also die Cap. 1) und 2), und erst später wurde sie für würdig gehalten als Einleitung des Ganzen, was man in der G. B. unterbrachte, zu dienen. Es wird darin von den Schäden gesprochen, die die Uneinigkeit unter den Menschen anrichtet; diese Thatsache wird mit mannigfachen Beispielen belegt, und schliesslich klar als Zweck der Gesetzgebung des Nürnberger Tages die Einführung einer einheitlichen, fest geregelten Königswahl[2] aufgestellt. Von den mannigfachen anderen Fragen, die die G. B. umschliesst, ist sonst nicht die Rede. Sonderbar ist es auch, dass diese Einleitung dann mit der Datierung schliesst.

Rückblickend wollen wir uns erinnern, dass von den für Nürnberg angekündigten Beratungsgegenständen, die offenbar, falls der König wirklich eine grosse, wohl vorbereitete Reichsgesetzgebung plante, alle in der G. B. ihre Aufnahme hätten finden müssen, einige, darunter die Errichtung eines Landfriedens, garnicht zur Beratung kamen, andere wie

  1. Cap. I15.
  2. ad … electionem unanimem inducendam.
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Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)