Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/198

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

und Jesuitenfonds in ihre Klöster zurückzuberufen. Wo hingegen noch keine ordentliche Seelsorger als Pfarrer oder Lokalkapläne angestellet sind, und von ihren Stiftern allein unterhalten werden, dort haben zwar solche noch ferners zu verbleiben, iedoch sich vollkommen wie andere Seelsorger zu benehmen, auch das Volk nicht mehr mit Visitazionen oder Ausfragen der Kinder, und des Gesindes über die Religion der Aeltern und ihrer Dienstherren zu belästigen.
Hofdekret vom 11. März 1781. und in Oesterreich vom 17. Juni 1782.
Bischöfe und Ordinarien. N. X.
Jeder auswärtige Ordinarius soll in Ansehung des Theils seiner Diözes in dießseitiger Dominazion nicht anders, als ieder erbländische Bischof behandelt werden. Wornach sich die Länderstellen in allen vorkommenden Fällen zu richten, und nebst dem gleichmäßig zu invigiliren haben, damit die in Erledigung kommenden Benefizien, zu welchen auswärtige Ordinarien präsentiren, nach den bestehenden höchsten Verordnungen keinen anderen, als Landeskindern verliehen werden. Auswärts wohnende Ordinarien sind den inländischen gleich zu halten.

Die erledigten Benefizien sind nur Inländern zu verleihen.
Hofdekret vom 12. Weinmonat 1781.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/198&oldid=- (Version vom 1.8.2018)