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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Den drei im Lande befindlichen Paulinerklöstern, welche sich auf eine Konzession bei ihrem Ordensgeneralen in Ungarn berufen, soll bedeutet werden, daß alle a potestate & Jurisdictione Ordinarii ihrem Orden, folglich auch diesen Klöstern verliehene Exempzionsurkunden cujuscunque speciei des Placiti Regii nicht theilhaftig, sondern als nichtig erkläret werden, und daß hierüber den Inhalt deutlich erklärende Rezepisse auszufertigen, und bei der Regierung ad acta wohl zu verwahren, auch die Ordinarien zur Ausübung ihres bischöflichen Amtes zu verständigen sein. Die päbstlichen Freiheiten der P. P. Pauliner werden für null und nichtig erkläret.
Hofdekret vom 16. September 1782.
Alle zu den ritterlichen Deutschen- und Maltheserorden gehörige im österreichischen Gebiet sich befindende geistliche Personen sollen qua tales sowohl in Ansehung der Seelsorge, als der Disziplin ohne weitern dem ordentlichen Bischof mit Aufhebung aller Exempzionen nach Inhalt obigen Patents untergeben werden, und seiner Gerichtsbarkeit unterworfen bleiben. Die Malthesergeistlichen sind dem ordentlichen Bischofe unterworfen.
Hofdekret vom 4. Hornung 1783.
Die Ordinarien und Klostervorsteher haben die Zahl aller in ihren Diözesen und respektive Ordenshäusern befindlichen Geistlichen, wie solche mit Ende Juli bestehen, und wie viele vor Einreichung der Der weltliche und regulirte Klerus ist aufzuzeichnen, und dessen Abgang allzeit der geistlichen Kommission anzuzeigen.
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/201&oldid=- (Version vom 1.8.2018)