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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

um vor Anfang der Studien ihren Geist zu versammeln.
angetretenen Stand beherzigen, sich die Gesetze des Kollegiums bekannt machen, und erwägen, ob sie Willen und Fähigkeiten haben, dieselben zu beobachten. Diese geistlichen Übungen sind nicht nur den neuen, sondern auch den übrigen Zöglingen bestimmt. Sie werden also unter dem Jahre nicht wiederholt, ausgenommen jene, durch welche man in der heiligen Woche sein Herz mit dem Andenken an das Leiden und die Auferstehung Jesu Christi beschäftiget.

II.

Von den Übungen der Frömmigkeit und der geistlichen Zucht.

Die erste Übungg sei die reine Meinung.
1. Überhaupt soll sich jeder diese Wahrheit tief in sein Herz prägen, daß alle seine Handlungen endlich auf den Nutzen der Kirche und das gemeine Beste abzwecken müssen; daß er alles zur Ehre Gottes wende, in allem dem Allmächtigen diene: jeder solle denken, daß alles, as man ihm immer gebietet, dahin ziele; jeder soll nur Gottes Ehre wollen und denken. Diees sei die erste, und vorzüglichste Geistesübung: denn ohne dieser würde alles ermatten, jede Handlung ohne Saft und Blutschwere Last scheien, da entgegen jene reine Meinung und Liebe selbst Dinge, die von versehrten

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)