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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Leidenschaften bestritten werden, leicht und angenehm macht.

2. Insbesondere werden die Stunden bei Tag und Nacht nach verschiedenen Zeiten des Jahres bequem bestimmt.
Geistliche Lesung. Besetzung der Kapelle. Gewissens-Erforschung.

In der Frühe vor der heiligen Messe sollen alle wenigstens eine Viertelstunde zur geistlichen Lesung, besonders der Bücher des neuen Bundes verwenden. Wenn sie auf den Abend nach Hause gehen, sollen sie die Kapelle besuchen, und ihren Geist versammeln, dann gerade jeder nach seinem Zimmer sich begeben, und studiren. Ehe man sich schlafen legt, sollen sie auf das gegebene Zeichen erscheinen, die bestimmte Zeit hindurch zu Gott beten, und ihr Gewissen erforschen, ob sie den Tag durch etwas gesündiget haben.

Wann das heilige Abendmal zu empfangen sei.
3. Diakonen und Subdiakonen sollen des Monats zweimal, die übrigen wenigstens einmal das heilige Abendmahl empfangen. Doch steht es jedem frei, sich diesem heil. Tische öfters zu nähern, wenn es nur mit Einwilligung des Beichtvaters geschieht.
Der Beichtvater soll im Kollegium wohnen.
Der Beichtvater soll ein gottesfürchtiger, gelehrter Mann sein, und im Kollegium wohnen.

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/30&oldid=- (Version vom 1.8.2018)