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Diverse: Handbuch der Politik – Band 1

c) Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland.
Von
Dr. Theobald Ziegler,
o. Professor an der Universität Strassburg.


Literatur:

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Hans Blum, Die deutsche Revolution 1848–1849. 1897.
Joh. Caspar Bluntschli, Geschichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik. 1864.
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Constantin Bulle, Geschichte der Jahre 1871–1877. 1878.
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Gottlob Egelhaaf, Bismarck, sein Leben und sein Werk. 1911.
Gustav Freytag, Karl Mathy. 1870.
Heinrich Friedjung. Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland 1859–1866. 1898.
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Friedrich Naumann, Die politischen Parteien 1910.
Hermann Oncken, Rudolf v. Bennigsen 1910.
Gustav Rümelin, Aus der Paulskirche, her. v. Schäfer. 1892.
Walther Schücking, Neue Ziele der staatlichen Entwicklung. 1913.
H. Schulthess, Europäischer Geschichtskalender 1860 ff.
Alfred Stern, Geschichte Europas seit den Verträgen von 1815 bis zum Frankfurter Frieden. 1894 ff.
Heinrich v. Sybel, Die Begründung des deutschen Reichs durch Wilhelm I. 1889/94.
Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. 1879–1894.
Heinrich v. Treitschke, Politik. 2. Bd. 1898.
A. Wahl, Beiträge zur Deutschen Parteigeschichte im 19. Jahrhundert (Hist. Ztschrft. Bd. 104). 1910.
Theobald Ziegler. Die geistigen u. sozialen Strömungen des neunzehnten Jahrhunderts. Volksausgabe 1911.

In Deutschland ist der Parlamentarismus nicht autochthon: er kam zu uns von England und noch direkter von Frankreich herüber. Und er ist bei uns verhältnismässig jüngeren Datums, erst eine Schöpfung des neunzehnten Jahrhunderts. Wohl gab es noch von früher her in einzelnen deutschen Landschaften „Stände“ mit dem Recht der Geldbewilligung und des Konsenses zu Gesetzen; aber sie waren, was ihr Name besagt, nicht Volks-, sondern Ständevertretungen und waren fast überall mehr oder weniger verkümmert. Jedenfalls knüpft nicht an sie der Parlamentarismus des neunzehnten Jahrhunderts an, das zeigt am deutlichsten der Kampf der Württemberger für ihr „gutes altes Recht“ und gegen die neue Verfassung, in der sie vielmehr den Bruch mit jener alten Ständeverfassung sahen. Ein solches Anknüpfen wäre schon deswegen schwierig, um nicht zu sagen: unmöglich gewesen, weil die zum deutschen Bund vereinigten Fürstentümer und Republiken fast durchweg neue Gebilde waren, die keine einheitliche Vergangenheit und Tradition besassen. Deutschland als solches aber war schon vorher kein Staat mehr gewesen, und seit 1806 gab es überhaupt keinen Kaiser und kein Heiliges Römisches Reich deutscher Nation mehr, es war tatsächlich ein Vakuum eingetreten.

Neben der Einheit und jeglichem Einheitsband fehlte aber auch die Freiheit, „die grundgesetzliche Rechtssicherheit,“ und beide Mängel waren unter dem Einfluss der über den Rhein herüberwirkenden französischen Revolution und der Siege Napoleons dem Volk zum Bewusstsein gekommen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 1. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 399. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_1.pdf/419&oldid=- (Version vom 21.8.2021)