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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

82. Abschnitt.


Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen.
Von
Dr.-Ing. Otto Blum.
o. Professor an der Technischen Hochschule Hannover.


Literatur:

Am wichtigsten sind die Verhandlungen des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, des Vereins Deutscher Ingenieure und des Vereins Deutscher Diplom-Ingenieure, die sich in den Mitteilungen und Zeitschriften dieser Vereine finden; ferner sei auf zahlreiche Aufsätze von Barckhausen, Franz, Gurlitt, Lang, Koehn, Riedler, Mattschoss, v. Wiese in den genannten Zeitschriften und in der „Deutschen Bauzeitung“ und der „Technik und Wirtschaft“ verwiesen, sodann auf: Beck, „Recht, Wirtschaft und Technik“ bei O. V. Böhmert-Dresden 1904 und auf: Corn-Gurlitt, „Zur Organisation der Technischen Hochschulen“ bei Güntz-Dresden 1910.

Unter „Technischen Hochschulen“ sind nur die staatlichen Anstalten mit wirklichem Hochschulcharakter und akademischer Lehr- und Lernfreiheit zu verstehen, die von ihren Studierenden das Abiturientenzeugnis einer neunklassigen Mittelschule verlangen.[1] Den deutschen Technischen Hochschulen (Aachen, Berlin, Breslau, Danzig, Hannover, Braunschweig, Dresden, Darmstadt, Karlsruhe, München, Stuttgart) sind von Anstalten deutscher Zunge gleich zu achten: Zürich, Wien, Prag, Brünn.

In Frankreich ist die école polytechnique als Technische Hochschule zu betrachten, in Amerika können als solche nur die besten „Technical Colleges“ und „Technical Universities“ oder die Technischen Fakultäten wirklicher Universitäten gelten;[2] England besitzt keine Technische Hochschule, ist aber bemüht, sich solche nach deutschem Vorbild zu schaffen; einen Anfang bildet das Central Technical College in London.

Die Technischen Hochschulen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen, die den Fakultäten der Universitäten entsprechen. Bei fast allen Anstalten sind Abteilungen vorhanden für:

I. Architektur (Hochbau),
II. Bauingenieur-Wissenschaften (früher oft mit Unrecht „Tiefbau“ genannt),
III. Maschineningenieur-Wissenschaften einschl. Elektrotechnik,
IV. Chemie und Hüttenkunde,
V. Allgemeine Wissenschaften.

Dazu kommen bei einzelnen Anstalten noch hinzu: Schiffs- und Schiffsmaschinenbau, Forstwesen, Bergfach, Handel.

Zum Verständnis des Folgenden sei noch bemerkt, dass sich die Abteilung für „Allgemeine Wissenschaften“ in mehrere Zweige gliedert, nämlich für

a) Mathematik und Naturwissenschaften,
b) Literatur, Sprachen, Philosophie und Geschichte,
c) Wirtschafts- und Rechtskunde.

Selbstverständlich ist die Einteilung in Abteilungen nicht bei allen Hochschulen die gleiche; auch tritt die Gliederung der Abteilung für Allgemeine Wissenschaften nach aussen kaum in die Erscheinung.

Das Studium ist vierjährig. Die ersten vier Semester, nach denen das sog. „Vorexamen“ (mit dem „Physikum“ der Mediziner zu vergleichen) abgelegt wird, sind hauptsächlich den „vorbereitenden“


  1. Gewisse Schulen, von Privaten oder Städten unterhalten, haben sich irreführende Bezeichnungen, wie „Ingenieur-Akademie“, „Polytechnikum“ beigelegt; sie sind aber keine Hoch-, sondern Fachschulen.
  2. Das amerikanische Wort „High School“ bedeutet nicht „Hochschule“, sondern „Mittelschule“, eine Technical High School ist also eine technische Fachschule.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/169&oldid=- (Version vom 22.11.2021)