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Diverse: Handbuch der Politik – Band 3

83. Abschnitt.


Handelshochschulen.
Von
Prof. Dr. J. Jastrow, Berlin.


Literatur:

Die ausführlichste Darstellung des Betriebes einer Handelshochschule gibt:
Jastrow, die Handelshochschule Berlin, Rektoratsbericht 1906/09,Berlin, Georg Reimer, 278 S [fortgesetzt bis 1912/3 von Binz],
Vergl. von demselben:
Kaufmannsbildung und Hochschulbildung, Bürgertum und Staatsverwaltung. Zwei akademische Festreden (ebenda 1907),
sowie den Bericht über eine Studienreise durch Nordamerika: Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie, 1904.
Die längste zusammenhängende Reihe von Berichten sind die der Handelshochschule Köln 1901–1912,
zuerst von Schumacher,
dann von Eckert (Berlin, Julius Springer).
Neueste (internat.) Übersicht: A. Schmidt-Wien i. Zeitschr. f. Handelswiss. u. Handehpraxis 1913. Sept.
Statistisches, Finanzen etc. bei Obst: ebenda. 1908–1912. –
Über die Vorgeschichte orientieren die
„Veröffentlichungen des Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen“ 1897/98,
die Schriften von Apt (1900, 1907) sowie vor allem die
Biographie Mevissens von J. Hansen (Berlin 1906) I 824–835, II 627–636 (Denkschrift von 1879). –
Weitere Literatur: Katalog der Bibliothek der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin. 2. A. Berlin 1909, S. 736–737 (u. Nachträge).

Die deutschen Handelshochschulen wollen solchen jungen Kaufleuten, die ausser der üblichen kaufmännischen Ausbildung für ihre spätere Laufbahn in einem oder in mehreren Fächern eingehende wissenschaftliche Studien machen wollen, hierzu in geeigneterer Weise Gelegenheit bieten, als dies an Universitäten, Technischen Hochschulen, Bergakademien etc. nach deren bisheriger Lehrverfassung der Fall sein kann. Ihr Zweck kann ebensowohl in Anlehnung an eine der genannten Hochschulgattungen, wie in selbständiger Form angestrebt werden. Diese beiden Möglichkeiten ergaben innerhalb des Deutschen Reiches um die Wende vom 19. zum 20. Jahrh. zwei Typen. Leipzig (begr. 1898) stellt den Studierenden die Vorlesungen der Universität zur Verfügung und sorgt selbständig nur für solche Vorlesungen, die an der Universität gar nicht oder nicht in der angemessenen Art vertreten sind; in ähnlicher Art wurde in Aachen (1901–1908) mit der Anlehnung an die Technische Hochschule ein Versuch gemacht, der aber in der Hauptsache aufgegeben wurde und nur die Einrichtung handelswissenschaftlicher Vorlesungen innerhalb der Technischen Hochschule zurückliess. Der entgegengesetzte Typus wurde zuerst in Köln geschaffen (1901): geschlossene Einheit und Selbständigkeit; Lehrer benachbarter Hochschulen kommen nur insoweit in Betracht, als sie in den Lehrkörper der Handelshochschule eintreten; nach demselben Typus: Berlin 1906, Mannheim 1909, München 1910. Einen in der Entwicklung begriffenen dritten Typus scheint die „Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften“, Frankfurt a. M. (1901) darzustellen, insofern sie zwar ebenso selbständig wie der Kölner Typus, aber auf Umfassung eines weiteren Wissenschaftskreises angelegt ist; nach Zustandekommen der Universität Frankfurt werden hier die kaufmännischen Studien vielleicht am ehesten mit denen der – in Deutschland immer noch bedeutend unterschätzten – amerikanischen Universitäten (vgl. Jastrow, Reisebericht) zu vergleichen sein.

Von den bestehenden 6 Handelshochschulen ist Köln eine städtische Einrichtung, Berlin eine Einrichtung der dortigen Korporation der Kaufmannschaft; die vier andern sind von mehreren Körperschaften gemeinsam begründet und von Kuratorien verwaltet. Sie sind sämtlich von den Landesregierungen (Preussen, Sachsen, Bayern, Baden) als öffentliche Hochschulen anerkannt. Auch wo der Aufbau selbständig ist, ist vielfach der betr. Landesuniversität eine Vertretung im Grossen Rat o. ä. eingeräumt.

Die Verzeichnisse der Vorlesungen und Übungen weisen folgende Fächer auf:

Allgemeine Einführung in die Studien. – Handelswissenschaften, „Privatwirtschaftslehre“ (Betriebslehre des Handels und einzelner Handelszweige, Buchhaltung, kaufmännische Arithmetik). – Volkswirtschaftslehre und verwandte Fächer (darin: Kolonialwesen, Versicherungslehre, Genossenschaften; auch Grenzgebiete

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Handbuch der Politik – Band 3. Dr. Walther Rothschild, Berlin und Leipzig 1914, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_der_Politik_Band_3.pdf/173&oldid=- (Version vom 25.11.2021)