Seite:Hartung Geheimbuch eines deutschen Handelshauses.djvu/33

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Die Geschäftsergebnisse dieser 30 Jahre bestätigen im allgemeinen die von mir in anderem Zusammenhange vorgetragene Ansicht, dass Geld- und Warenhandel vereint, wie er von den grossen Geschäften jener Zeit meist betrieben wurde, dauernd Gewinne zwischen 10 und 20 % abgeworfen habe[1]. Da, wo sich die erzielten Ueberschüsse über diese Grenze zu erheben scheinen, ist der vornehmste Grund dafür eine im Verhältnis zur Ausdehnung des Geschäftes geringe Höhe des gewinnberechtigten Betriebskapitales, die sowohl 1533 als auch 1560 zu konstatieren ist. Dieser zweimal hervortretende Zusammenhang zwischen relativ geringem Gewinndivisor und besonders hohen Dividenden giebt einen methodisch wichtigen Fingerzeig zur Beurteilung derjenigen vereinzelten Angaben über Kaufmannsgewinn im Mittelalter, die bisher wegen ihrer exorbitanten Höhe vielfach Zweifel an ihrer Richtigkeit hervorgerufen haben. Geschäftskapital im engeren Sinne, d. h. mit Gewinnberechtigung, und Umfang des Betriebes standen durchaus nicht immer in einem proportionellen Verhältnis zueinander, vielmehr tritt in der Entwickelung dieses Hauses wenigstens die eigentümliche Erscheinung zu Tage, dass mit zunehmendem Geschäftsumfange unter Umständen eine Herabminderung des gewinnberechtigten Betriebskapitales verbunden sein konnte.

Die Gewinnsätze der letzten Jahre von 1557 an geben übrigens den thatsächlichen Gewinn nur unvollkommen wieder, indem die Inhaber ausserdem noch eine jährliche Rente von 5 % von ihren Anteilen vorweg bezogen, wie in jenem Jahre ausgemacht worden war, und der Gewinn erst nach Abzug dieser Rente berechnet wurde. Bei Aufstellung der Bilanz wird


Jahre hindurch erzielten Gewinnes von jährlich noch nicht 3 %. Die Zusammenstellungen des Geheimbuches zu diesem Jahre enthalten aber an verschiedenen Stellen den direkten Hinweis darauf, dass sich die Abrechnung von 1543 auf die letzten zwei Jahre bezieht. Eine eigentliche Abrechnung für 1535 ist nicht vorhanden.

  1. Schmoller’s Jahrbuch, XIX, 4, 108.