Seite:Heft02VereinGeschichteDresden1875.pdf/25

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
„1. Herrn Lutheri Catechismus Latine et Germ:
2. M. Johannis Rhenij Donat.
3. M. Johannis Rhenij Tirocinium, quod pueris commonstrat usum Declin: et Conjugat:
4. Compendium ex Grammatica Latina Phil. Melanch:
5. Januae Latinitatis Vestibulum Comenij.
6. Psalterium Davidis Germ:
7. Alle Tage gewiße Singestunde.
8. Rechnungs- Vnd Schreibestunde.[1]

3. Der Baccalaureus Christian Beckmann, von Hilscher fälschlicherweise Berkmann genannt[2], machte über seinen Stundenplan folgende Mittheilungen:

„1. Werden die Knaben in Lateinisch- und Teutschen A b c Büchlein, nach der Ordnung, gründlich informiret, sowohl was die Merckung der Buchstaben, als auch das buchstabiren und lesen anlanget.
2. Nechst diesen Wird der Lateinisch- und Teutsche Catechismus mit Ihnen tractiret, Worbey Sie auff den Täffelgen Zu schreiben anfangen.
3. Hierbei aber müßen sowohl die Kleinen als größeren Knaben, den Kleinen Teutschen Catechismum täglich außwendig lernen.
4. Wenn Sie nun in Obigen Büchlein richtig buchstabiren und lesen Können, Werden Sie Zu desto fertigern lesen in Lateinisch- und Teutschen Evangelien-Buche angehalten, fangen auch darbey auff Pappier Zu schreiben an.
5. Wenn Sie Zu Mittage Zweymal Ihre Lectiones auffgesaget haben, müßen sie etwas aus der Kleinen Vocabul recitiren.
6. Wird die gantze Woche durch täglich Zweymal ein Stück nach dem andern aus dem Catechismo recitiret und außwendig gebetet, auch darbey diese Ordnung gehalten, daß die Lesenden Ihrer Zwey

 


  1. A. II 69, Fol. 233.
  2. Hilscher, Etwas zu etc. S. 130.