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oder 3, einer ümb den andern ein Stück des Catechismi allein, die Kleinen aber Ihrer 4 oder 5 mit mir Zugleich beten. (Montags die 10 Gebote, Dienstags die 3 Artikel, Mittwochs die 7 Bitten, Donnerstags die Taufe, Freitags das Abendmahl, Sonnabends die „Sonntäglichen Evangelischen Sprüche“).
7. Nach Verrichteten gebeth werden Ihnen Früh, die itzt gedachten Evangelischen Sprüche unterschiedliche mal Vorgebetet, so Sie hernach recitiren müßen, nachmals, Wenn sie Zweymal auffgesaget haben, Weisen Sie Ihre Scripta (nach inhalt der Vorschriften) auff, und damit Werden die Stunden beschloßen.
8. Die lesenden aber müßen des Sonnabends, die Episteln und Evangelia Lesen, sowohl auch aus den Frag-Stücken ein Püncktlein, oder aber einen Psalm nach und nach erlernen.“[1]

Aus den mündlichen Auslassungen des Rectors Petzold, die von der Commission zu Protocoll genommen wurden, ergeben sich folgende allgemeine Bemerkungen. „Die Neustädter Schule zählte um 1671 130 und etliche Schüler. Zu Martini fand das Examen statt, das von 2 Rathspersonen, vom Pfarrer und vom Diakonus der Neustädter Kirche besucht wurde. Ferien gab es, außer den 2 schulfreien Nachmittagen Mittwochs und Sonnabends, zu den Hundstagen 5 halbe Tage; an einem Jahrmarkte war der 1. Tag desselben frei. Der Pfarrer inspicirte die Schule aller 4 Wochen. Die Schüler gingen wöchentlich dreimal singen, und theilte der Cantor das „Currente-Geld“, welches jedesmal etwa 3½ Fl. betrug, so aus, daß die Größeren etwas mehr erhielten als die Kleinen.“[2]

Bitter klagte der Rector „über die lose Jugend, so nicht in die Schule geht, die die Andern sehr ärgert.“ Es scheint allerdings im Punkte des sittlichen Verhaltens auch bei denen, die Unterricht genossen, durchaus nicht besser gewesen zu sein, sonst würden sich die Viertelsmeister und Bürger zu Altdresden nicht bewogen gefunden


  1. A. II. 69, Fol. 234.
  2. A. II. 69, Fol. 75. 76.