Seite:Heft02VereinGeschichteDresden1875.pdf/27

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

haben, in dem schon erwähnten Schreiben an die Visitatoren vom 31. Januar 1671 (S. 14) ausdrücklich zu bemerken: „Auf die Sitten der Knaben wird wenig Acht gegeben, welches dahero erscheinet, daß wann die Jugend aus der Schule gehet, ein Geschrei, Laufen und Unfug verführet wird, welches die Praeceptores durch fleißige Auf- und Nachsicht wehren könnten, wie denn auch der Cantor zuständig, daß die Knaben ordine auf das Chor und wieder herunter geführet und also bessere Zucht vor der christlichen Gemeine beobachtet würde.“[1] – Außerdem gaben die Absender des Schreibens noch an: „Es wäre nöthig, daß in der Schule in Lectiones et in industriam Praeceptorum ein wachsamer Auge gehalten würde, sonsten es dahin zu kommen scheinet, daß ohne Ordnung gelehret werden, auch tüchtige Knaben beim Choro Musico künftig ermangeln möchte. Und dieses um so viel mehr, indem bei allen und jeden Begräbnissen, auch Fest- und Sonntage die armen Currentanij lauten müssen. Da denn sie nicht allein ihre Kleider, indem 4 oder 5 an einer Glocke hangen, zerreißen, die größern Glocken kaum erziehen können, darüber krank werden, die Lectiones, auf Erfordern des Glöckners zu lauten, in der Schule versäumen, dahero sich die Ihrigen darüber beklagen, und indem sie nichts davon bekommen, endlichen gar davon gehen. Zu geschweigen, daß die Confidenten (d. h. die, welche zur Beichte kommen) bei dergleichen Thurm Auf- uud Niedersteigen, mit anderer muthwilligen Jugend Sonnabends sehr turbiret werden. Ingleichen was vor ein Geschrei auf dem Thurm verübet wird, daß man's in Gassen vernehmen kann, und übel davon geredet wird, nicht zu sagen, daß darneben Thurm und Schlösser Schaden leiden, und zu Schaden der Kirchengebäude verderbet. Weiln nun bei einer Leiche, so in die Kirche gesetzet wird, 4 Thlr. 6 Gr. Kirch- und Laute-Gebühr gegeben werden muß, warum man nicht ein paar Männer, so die Glocken nebenst des Glöckners Gesinde recht anziehen können, statt der schwachen Knaben darzu gebrauchen, und sie des Chori- und der Schulen abwarten lassen.“[2]

Der Rath, über diese und andere Uebelstände von den Commissaren um seine Meinung befragt, nahm sich der Bürgerschaft Neustadts sehr an und erklärte in einer schriftlichen Eingabe vom


  1. A. II. 69, Fol. 275 u. 278.
  2. A. II. 69, Fol. 275.