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7. Februar 1671 rücksichtlich des auf dem Kirchthurme wiederholt stattfindenden Unfuges: „Derselbe soll dahero rühren, daß die Knaben das Lauten verrichten. Weil nun öfters darüber geklaget, so sollen zu solcher Verrichtung ein paar Personen neben dem Glöckner absonderlich verordnet und also dem Unfug hiedurch gesteuert werden.“[1] – Jedenfalls fanden die Bitten um Abstellung der gerügten Mängel höhern Orts geneigtes Gehör; wenigstens bestimmten die Visitatoren unterm 10. April desselben Jahres: „Der Cantor soll nebenst den übrigen Praeceptoren Auf- und Nachsicht haben, auch damit, wenn die Jugend aus der Schul gehet, kein Geschrei, Laufen und Unfug verübet, auch die Knaben ordine in die Kirchen auf das Chor und wieder herausgeführet werden.[2] Rücksichtlich der anderen Uebelstände wurde ebenfalls Abhilfe derselben in Aussicht gestellt.

Ob die mehrfachen gegen den Cantor vorgebrachten Klagen ihn bei der vorgesetzten Behörde mißliebig gemacht hatten, wissen wir nicht; Thatsache ist aber, daß er mit einer ihm wichtigen, auch im Namen des Diakonus vorgebrachten Bitte nicht gut ankam. Es handelte sich nämlich um die Aufhebung der Frühmetten während des Winterhalbjahres, weil da „fast kein einziger Mensch als der Hr. Diakonus benebenst dem Cantore und armen Current-Knaben in die Kirche käme.“ Wir dürfen wohl glauben, daß es nichts Angenehmes war, auf den finsteren, unebenen Gassen frühzeitig ins Gotteshaus zu gehen, besonders an solchen Wintertagen, wo das Glatteis den an sich schon schlechten Weg noch gefährlicher machte. Bei einem solchen Gange zur Frühmette hatte der Cantor 1669 „auff dem Glätteiß einen sehr harten fall gethan und den rechten Arm dermaßen Zerschöllet, daß er noch mehrere Jahre später bey Veränderung deß Wetters Ziemliche Schmerzen erduldete.“ Er bat deshalb nicht blos um seinet- und des Diakonus, sondern auch um „der armen Kleinen Knaben willen, welche nicht Allein Vbel beKleidet, Sondern auch in aller Frost Vnd Kälte, in Schnee Vnd Regen Von Weiten Vnd nahen Gaßen herZu Kommen müßen“[3], die Frühmetten während der 6 Wintermonate ausfallen zu lassen. Der Superintendent ließ ihm einfach den Bescheid zukommen: „Sa1arium bleibt Winter und


  1. A. II. 69, Fol. 259.
  2. A. II. 69, Fol. 461.
  3. A. II. 69, Fol. 231.