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die für das gewöhnliche bürgerliche Leben bestimmt sind, nothwendig brauchen, sondern sie sollten in höheren Abtheilungen auch von Mathematik, Geographie, Geschichte, Naturlehre, von der lateinischen und griechischen Sprache soviel erfahren, daß ein abgehender Zögling, wenn er seine Zeit wohl angewendet, mit Nutzen in eine gelehrte Schule übergehen könnte. Damit im Publikum nicht die Ansicht entstehen möchte, als ob die Schule durch diese Umwandlung ihren Rang als höhere Lehranstalt verlöre, gab die Behörde ausdrücklich folgende Erklärung: „Der Vorwurf, daß durch die Veränderung einiger Lehrgegenstände die Stadtschule selbst erniedrigt werden könnte, ist von demjenigen, der die Verhältnisse der Wissenschaften und ihren Bezug auf das gemeinthätige Leben gegeneinander zu vergleichen und abzuwägen versteht, gewiß nicht mehr zu erwarten, und hier sollte man ihn um so weniger befürchten dürfen, da die bisher auf dieser Schule getriebene lateinische und griechische Sprache aus selbiger nichts weniger als gänzlich verbannt, sondern bis zu einem gewissen Grade durchaus fortgetrieben und mit dem Unterricht in der Mathematik, Naturgeschichte, Naturlehre, Technologie, der französischen Sprache und dem Zeichnen, an welchen vorher nie gedacht worden war, und der doch selbst dem sich zum gelehrten Stande bestimmenden Jünglinge so nöthig ist, bereichert werden soll.“[1]

Natürlich machte die neue Einrichtung auch mehr Lehrkräfte nöthig, als bisher thätig gewesen waren, weshalb man neben den schon vorhandenen 3 Klassenlehrern noch einen Mathematikus, einen Lehrer der französischen Sprache, einen Zeichen- und einen Schreiblehrer an der Schule anstellte. Die durch Erweiterung des Lehrkörpers entstehenden größeren Kosten für die Anstalt wurden zum Theil durch eine Erhöhung des Schulgeldes gedeckt, so daß in der 1. Klasse von nun an monatlich 1 Thlr. 8 Gr., in der 1. Abtheilung der 2. Klasse 1 Thlr., in deren 2. Abtheilung 16 Gr., in der 1. Abtheilung der 3. Klasse 12 Gr. und in der 2. Abtheilung derselben (A-B-C-Schützen) 8 Gr. bezahlt werden mußte. Außerdem verpflichtete sich jeder Schüler, jährlich zweimal, zu Michaelis und zu Weihnachten, für Holz und Licht jedesmal 4 Gr. zu entrichten.[2]


  1. Hist. Sax. G. 237, 34. S. 5. u. 6.
  2. Hist. Sax. G. 237, 38.