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Ansehung der getreuen Dienste, die er uns bisher gethan und fürbas noch thun soll und mag, den Mönchsgarten allernächst seinem Hause gegenüber zu seinem freien Hause zu brauchen und sich zu halten, wie bei Lehngütern Recht und Gewohnheit ist. Dresden Donnerstag nach Lätare 1540.[1]

Unter Kurfürst August wird auf Benno Pflugks zu Zschocha und Wiendorf Gesuch dem freien Hause in Dresden, dem Kloster gegenüber, welches er von Antonius von Schönberg kaufsweise an sich bracht, die Mannlehnschaft benommen und ihm auch seinen Erben dasselbe mit der Hälfte des Röhrwassers Inhalts der Begnadigungsverschreibung, so von weiland Kurfürsten Moritz ermeldetem von Schönberg auf sich, seine Erben und nachkommenden Besitzer erlangt und bekommen, deren Datum stehend Montag nach Valentini ao. 44, auch allen andern Zugehörungen etc. zu rechtem Erblehn gereicht. Dresden, 29. Juni 1569.[2]

Benno Pflugk zeigt unterm 16. October 1573 von Leipzig aus an, daß er sein Haus in Dresden, da er solches nicht selbst bewohnen könne, an Georg von Zetteritz, Hauptmann von der Festung, verkauft habe und läßt die Lehen daran auf.

1574, 9. März bittet Georg von Zetteritz um Genehmigung der Verpfändung seines Hauses in Dresden, darauf rescribirt Kurfürst August: Nachdem von Zetteritz bei dem Amtmann in Pirna Christoph von Kitscher 3000 Gld. aufgenommen und dagegen Wolf von Schönberg zu Maxen, Joachim von Belau, Hauptmann zu Stolpen, Christoph von Schönfels zu Jessen und Rudolph von Carlowitz zu Kreischau vermocht, daß sich dieselben für ihn und gegen ermeldeten Kitscher für genannte Hauptsumme in selbständige Bürgschaft eingelassen, welchen er hinwiederum mit seiner Behausung allhier in der kleinen Brüdergasse gelegen, so er von uns zu Lehn empfangen und inne hat, Versicherung gemacht und dasselbe zu einem Unterpfande williglich hypothecirt etc., ertheilt der Kurfürst Gunst auf 3 Jahre unter dem Hinzufügen: daß auch der von Zetteritz nach Ausgang und Endung der 3 Jahre die Ablegung mit bestimmter Hauptsumme gewissentlich thue und seine Behausung


  1. Lehnb. Q. Bl. 434. Hptst.-A. Loc. B. 21.
  2. Hptst.-A. Loc. B. 21. Lehnb. Y. Bl. 21.