Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Neuntes Heft

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Titel: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Neuntes Heft.
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
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Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: in Kommission bei Carl Tittmann
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Erscheinungsort: Dresden
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[a] [b]

[c]
Mitteilungen
des
Vereins für Geschichte Dresdens.





Neuntes Heft.

Dresden.
in Kommission bei Carl Tittmann.
1889.

[d]

[e]
Mitteilungen
des
Vereins für Geschichte Dresdens.





Neuntes Heft.

Dresden.
in Kommission bei Carl Tittmann.
1889.

[f] [g]

Inhalt.



Seite
I. Zur Entstehung der Dresdner Vorstädte. von H. M. Neubert, weil. Bürgermeister 1
II. Beiträge zur Dresdner Häusergeschichte: A. Das Burglehn. B. Der Taschenberg. Von K. H. Pietsch, weil. Appellationsrat 27
III. Das Augustinerkloster zu Altdresden und seine Besitzungen in der Oberlausitz. Von Prof. Dr. H. Knothe 68
IV. Eine Dresdner Familienchronik 1542–1597. Mitgeleilt von Gymnasiallehrer Dr. R. Kade 82
V. Eine Instruktion für die Verwaltung des „Gemeinen Kastens“ in Altdresden. Mitgeteilt von Gymnasialoberlehrer Lic. Dr. G. Müller 102
VI. Mitgliederverzeichnis 108



[h] [1]

I.
Zur Entstehungsgeschichte der Dresdener Vorstädte.[1]




Ein Vortrag
von
H. M. Neubert,
weil. Bürgermeister von Dresden.




Aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, den Jahren 1206, 1215 und 1216, sind drei lateinische Urkunden Markgraf Dietrichs des Bedrängten auf unsere Zeit gekommen, welche als den Ort ihrer Ausstellung Dresden nennen und zwar die Urkunde des Jahres 1216 mit dem Beisatze: civitas, Stadt. Zwar hat der sonstige sachliche Inhalt dieser Schriftstücke keinerlei Beziehung auf den Ausstellungsort, immerhin aber sind sie es, denen wir durch Nennung des Namens Dresden die erste Kunde vom Dasein unserer Heimatstadt verdanken.

[2] Die „Stadt Dresden“, die dort genannt wird, ist unser Dresden links der Elbe. Dresden rechts der Elbe, bis zu seiner Vereinigung mit jenem im Jahre 1550 eine besondere selbstständige Ortschaft und Gemeinde, wurde erst im Jahre 1403 zur Stadt erhoben.

Ob und wie lange die Stadt Dresden links der Elbe bereits in der Zeit vor jenen Urkunden bestanden, wissen wir nicht. Was unsere lokalgeschichtliche Litteratur, die ältere wie die neuere, über ein weit über das Jahr 1206 hinausreichendes Bestehen derselben und über Vorkommnisse berichtet, deren Gegenstand oder Schauplatz Dresden in der Zeit vor 1206 gewesen sein soll, beruht nur auf Vermutungen, soweit es nicht, wie für einen Teil behauptet werden muß, auf Täuschung und reine Erfindung zurückzuführen ist.

Die Quellen der Geschichte halten aber, nachdem sie uns das Dasein Dresdens verkündet, lange Zeit, bis zum Jahre 1260, mit weiteren Gaben zurück und teilen uns auch von da an, noch weit in das folgende Jahrhundert hinein, dieselben nur tropfenweise und meist in längeren Zwischenräumen zu.

Dennoch sind diese Gaben für den Freund und Forscher unserer Lokalgeschichte in hohem Grade wertvoll; sie sind Lichtblicke, welche aus dem Dunkel der Zeit einzelne Thatsachen in mehr oder weniger deutlichen Umrissen hervortreten und unter anderem auch die Anfänge und Fortschritte des vorstädtischen Anbaues in der zur Stadt gehörigen Feldmark soweit erkennen lassen, daß wir wenigstens mit einiger Zuverlässigkeit uns ein Bild davon schaffen können, wie es etwa am Ende des 14. Jahrhunderts vor der Stadt und insbesondere in der Pirnaischen Vorstadt aussah.

Die Stadt selbst zeigen uns die Urkunden der älteren Zeit als mit Mauern und Gräben befestigt; sie nennen uns außer dem Markte, einer Anzahl Gassen und einzelnen besonderen Gebäuden auch mehrere Thore, unter diesen, und zwar nach der Seite unserer Vorstadt gelegen, „das Thor der heiligen Jungfrau“, auch das „Thor unserer Herrin (oder Frau)“ genannt – valva beatae virginis oder valva dominae nostrae – ingleichen das Thor oder Pförtchen des heiligen Kreuzes – valva sanctae crucis – dieses, das Kreuzthor, am Ausgange der Gasse des heiligen Kreuzes, platae sanctae crucis, der heutigen Kreuzstraße, jenes, das Frauenthor, [3] am Ausgange der Gasse der heiligen Jungfrau, platae beatae virginis, der heutigen Frauenstraße, gelegen.

Wie schon die Lage des Frauenthores erkennen läßt, hatte die innere von Mauer und Graben umschlossene Stadt auf der Nord- und Ostseite bei weitem nicht die Ausdehnung, welche ihr späterhin durch die im 16. Jahrhundert von Herzog Georg und seinen Nachfolgern unternommene Erweiterung ihres Befestigungsgürtels gegeben wurde. Denn vor jener Erweiterung zog sich die Ringmauer vom Frauenthore aus in südöstlicher Richtung nach dem Kreuzthore und in nordwestlicher Richtung nach der Gegend des heutigen Georgenthores zu. Es lag mithin der Flächenraum, auf welchem heutzutage die Moritzstraße, der Neumarkt, die Augustusstraße nebst allen Straßen und Plänen zwischen diesen Stadtteilen und der Elbe gelegen sind, noch vor der Stadt, oder, wie die Urkunden sich öfter ausdrücken, „ußwendig der mueren“.

Diesem Terrain schloss sich im Osten der von der heutigen Pirnaischen Vorstadt eingenommene Flächenraum an, unmittelbar und ohne irgend welche Scheidung, wie solche späterhin durch die beide Terrains von einander trennende Festungsmauer eintrat und wie wir sie seit Abtragung der letzteren in dem Pirnaischen Platz und der Maximilians- und Moritz-Allee vor uns sehen.

Beide Terrains bildeten somit ein Ganzes, ein zusammenhängendes vorstädtisches Territorium, und als solches hat man sie bei der Geschichte unserer Vorstadt bis zu der Zeit herab ins Auge zu fassen, wo sie durch die erwähnte Festungserweiterung dergestalt zerrissen wurde, daß ein Teil – das ersterwähnte, dem Frauenthor zunächst gelegene Terrain – in die Befestigung der inneren Stadt einbezogen und dadurch der letzteren einverleibt ward, der andere aber, das Terrain unserer Vorstadt, außerhalb der neuen Befestigungslinie liegen und somit vorstädtisches Territorium verblieb.

Vorzugsweise nun hat die älteste Geschichte unserer Vorstadt den Blick gerade auf jenes später zur Stadt gekommene Terrain zu richten. Denn, wie angenommen werden darf, hat der auf der hier fraglichen Seite der Stadt entstandene vorstädtische Anbau auf dem der Stadt zunächst gelegenen Flächenraum seine Anfänge genommen und ist von dort aus, bei seinem Vorschreiten nach Osten, [4] auf das Terrain unserer Vorstadt gelangt, so daß wir in diesem Sinne jene Gegend vor dem Frauenthor als die Wiege unserer Vorstadt betrachten können.

Mit den Worten „vor dem Frauenthor“ bezeichnen uns die Urkunden im Allgemeinen das sich von da aus nach Nord und Ost erstreckende Stadtgebiet, und von besonderem Interesse erscheint die weitere durch sie gestattete Wahrnehmung, daß gerade diese Seite der Stadt es war, welcher sich zumeist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch zuerst der vorstädtische Anbau zuwandte. Denn während wir am Ende des 14. Jahrhunderts auf den übrigen Seiten der Stadt, mit etwaiger Ausnahme der Gegend vor dem Kreuzthore, nur erst wenige vereinzelte Ansiedelungen, nämlich nur einige Mühlen und Weißgerbereien, einige Gärten, einen Hof (curia) in der Nähe des Sees (circa lacum) und das Siechen- oder Bartholomäi-Hospital an der Viehweide vorfinden, zeigen uns die Urkunden die Gegend vor dem Frauenthore mit weit mehreren Gebäuden und Gärten, ja bereits mit förmlichen Gassen besetzt und die benachbarte Gegend vor dem Kreuzthore schon mit einer Gasse bebaut.

Betrachten wir kurz die Ursachen, welche den Anbau vor dem Frauenthore begünstigten, so werden wir dahin in erster Linie die Nähe des Elbstroms mit der durch sie gebotenen Gelegenheit zum Erwerbe zu zählen, demnächst aber zu berücksichtigen haben, daß das Terrain vor dem Frauenthore, abgesehen von seinen tiefer liegenden, dem Hochwasser der Elbe ausgesetzten Teilen, eben so wie die Gegend vor dem Kreuzthore, den Vorzug größerer Bodentrockenheit vor der Gegend des See- und Wilsdruffer Thores für sich hatte, welche letztere, wie die dort zum Teil bis in das 18. Jahrhundert bestandenen sogenannten Seen bezeugen, stark von Gewässern durchzogen war und daher wohl einen sumpfartigen Charakter an sich trug.

Zwar fehlte es ursprünglich auch vor dem Frauenthore nicht an stehenden Gewässern oder Seen; teils trockneten sie aber noch im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts aus, teils war ihre Lage, wie es scheint, eine ziemlich entfernte und daher dem Anbau nicht hinderlich.

[5] In ersterer Beziehung ist eines Sees zu gedenken, von welchem uns eine Urkunde des Jahres 1297 sagt, daß derselbe vor dem Frauenthore gelegen sei – Spezielleres über seine Lage berichtet die Urkunde nicht – ferner daß er sich im landesfürstlichen Eigentum befinde, zum größten Teile aber schon seit Jahren trocken liege. Nach weiterem Inhalte der Urkunde überließ damals den ausgetrockneten Teil dieses Sees Friedrich der Kleine, Herr der Stadt und Pflege Dresden (Sohn des im Jahre 1288 verstorbenen Markgrafen Heinrichs des Erlauchten ) für den Preis von 16 Mark Silber an Heinrich von Schönborn und fünf andere Dresdner Bürger als Besitzer des anliegenden Ackerlandes. Aus einer Urkunde Markgraf Friedrichs des Strengen vom Jahre 1353 ersehen wir, daß bis dahin auch der übrige, eine Zeit lang noch als piscina – Fischteich – benutzte Rest dieses Sees ausgetrocknet war und der Markgraf denselben „den Bürgern zu Dresden“ mit der Vergünstigung unentgeltlich überließ, den Grund und Boden nach ihrem Gutdünken zur Stadtbefestigung zu verwenden. Der Markgraf behielt sich dabei nur für den Fall, daß die Bürgerschaft daselbst Weiher oder Gräben anlegen sollte, das Recht der ausschließlichen Fischerei in letzteren vor.

In der zweiten Beziehung ist ein See zu erwähnen, nach welchem in einer Urkunde ums Jahr 1370 die Lage eines dem „Heil. Kreuz“ zinspflichtigen Ackers bezeichnet wird; es heißt dort von letzterem: er liege um den See (circa lacum) in der Nähe der Pirnischen Straße (prope viam Pirnensem); letztere aber hat man in weiterer Entfernung von der Stadt zu suchen.

Von anderen Momenten, welche den vorstädtischen Anbau vor dem Frauenthore begünstigten, sei hier nur noch das eine besonders angeführt, daß an dieser Seite der Stadt dem Anbau die weite, nach Osten zu sich erstreckende städtische Feldmark offen stand, während das Stadtgebiet vor dem See- und Wilsdruffer Thor durch die in dasselbe weit hereingreifenden Dorfschaften Fischersdorf und Poppitz eingeengt und durch den Mühlgraben zerschnitten, zwischen diesem Graben und der Weißeritz aber in der Ausdehnung von dem heutigen Freiberger Platze – der vormaligen Entenpfütze – bis zur Elbe herab die große und kleine Viehweide [6] gelegen war, offenbar ein zu Ansiedelungen wenig einladendes Terrain.

Treten wir nun demjenigen näher, was uns die Urkunden der ersten beiden Jahrhunderte unserer Ortsgeschichte über die Bebauung der Gegend vor dem Frauenthore berichten.

Da sind es denn zunächst zwei durch ihre religiöse und humanitäre Bedeutung hervorragende Gebäude, deren schon in jener Zeit gedacht wird, die Frauenkirche und das Hospital.

„Unserer lieben Frauen Kirche“ – ecclesia beatae Mariae virginis – nach welcher ohne Zweifel das Frauenthor und die Frauengasse benannt worden, stand ziemlich auf derselben Stelle, welche unsere heutige Frauenkirche einnimmt. Über die Zeit ihrer Erbauung hat man keine beglaubigte Nachricht. Da ebensowenig historisch nachweislich ist, wie lange die Stadt selbst bestanden habe, bevor sie ihre erstmalige Erwähnung durch die im Eingange meines Vortrages angeführten Urkunden fand, so stellt sich von selbst die Unmöglichkeit heraus, zu bestimmen, ob die Kirche schon vor oder erst nach Gründung der Stadt errichtet worden ist. In diesem Dunkel suchen wir auch vergebens nach Lösung der Frage, aus welchem Grunde wohl die Kirche, obgleich die Hauptkirche oder, um mit den Urkunden zu sprechen, die ecclesia parochialis et Matrix – Parochial- und Mutterkirche der Stadt –, dennoch ihren Platz außerhalb der Stadt erhalten habe, ein Fall, der in der Geschichte der alten deutschen Städte ziemlich vereinzelt steht.[2]

Hiernächst das „Hospital“ anlangend, so lag solches juxta Dresden apud ecclesiam beatae virginis – neben Dresden, bei der Frauenkirche. Die Urkunden lassen uns in demselben das von Markgraf Heinrich dem Erlauchten gestiftete Hospital erkennen, späterhin nach dem heiligen Maternus, dem in der dortigen Kapelle [7] ein Altar geweiht war, das Maternihospital genannt und noch jetzt als Hauptbestandteil des „vereinigten Frauenhospitals“ in segensreicher Wirksamkeit bestehend. Dasselbe gelangte im Jahre 1315 an das Nonnenkloster zu Seußlitz und von diesem im Jahre 1329 in den Besitz des Rates zu Dresden. Wie bekannt, wurde es von seinem uralten Platze hinter der Frauenkirche, etwa in der Gegend des heutigen Polizeihauses, in der Mitte des vorigen Jahrhunderts nach dem Gäßchen, welches an der Kreuzkirche hinter dem Superintendenturgebäude gelegen ist, und im Jahre 1838 von da auf seine gegenwärtige Stelle an der Freibergerstraße verlegt. Mit Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, daß Kirche und Hospital, jene vermöge des religiösen Verkehrs, dieses infolge seines umfänglichen Grundbesitzes, nicht ohne fördernden Einfluß auf den Anbau ihrer Umgebungen geblieben seien.

Hinsichtlich des Hospitals können mehrere Thatsachen dahin gedeutet werden. So waren nach Urkunden von 1377 und 1400 dem Hospital „die Fischer von der Brücke bis zum Spittel“ grundzinspflichtig, eine Verpflichtung, welche die Folgerung gestattet, daß das hier erwähnte, an der Elbe oberhalb der alten Elbbrücke gelegene Terrain früher dem Hospital gehört habe und von diesem an Fischer zur Ansiedelung überlassen worden sei. Die Folgerung eines ähnlichen Verhältnisses hinsichtlich anderer an der Elbe gelegenen[WS 1] Grundstücke ergiebt sich aus noch älterer Zeit, aus einer Urkunde vorn Jahre 1316, wonach zwei Dresdner Bürger, die Gebrüder Große, „Häuser und Gärten bei der Elbe“ vom Hospitale zu Lehn trugen.

Daß das Hospital noch am Ende des 14. Jahrhunderts Grundeigentum an der Elbe besaß, wird dadurch erweislich, daß unter seinen Einkünften ein jährlicher Zins aufgeführt wird, welchen „die Leute vom Gesteine bei der Spittelscheune bis zur Ziegelscheune“ zu entrichten haben. Die Scheune des Hospitals lag mutmaßlich zwischen dem letzteren und der Elbe, die Ziegelscheune weiter stromaufwärts, und der erwähnte Zins dürfte ein Platzzins für Benutzung der hier fraglichen Strecke am Elbufer zu Ablagerung von Steinwerk gewesen sein.

Wenden wir uns von den Ansiedelungen, welche nach diesen [8] ältesten urkundlichen Notizen vor dem Frauenthore am linken Elbufer vorhanden waren, nach der nach Ost und Südost zu gelegenen Umgebung der Kirche und des Hospitals, so tritt uns hier ein Terrain mit vorzugsweise entwickeltem Anbau entgegen. Wir treffen dort auf förmliche Gassen

Die Urkunden nennen uns, allerdings nicht vor dem Jahre 1370, die Ramtizgasse, lateinisch platea Ramticz, und die Pirnische Gasse, platea Pirnensis.

Unter der ersteren haben wir die heutige Rampische Straße, unter der letzteren die heutige Landhausstraße zu verstehen, jedoch diese Straßen nicht allein, sondern unter der Ramtizgasse zugleich die heutige Pillnitzer Straße, soweit dieselbe schon im 14. Jahrhundert bestand, und, mit gleicher Voraussetzung, unter der Pirnischen Gasse oder heutigen Landhausstraße zugleich die heutige Pirnaische Straße.

Denn die Rampische und Pillnitzerstraße von heute hingen vor Alters zusammen, ebenso wie die Landhaus- und Pirnaische Straße von heute; die beiden ersteren bildeten, gleich den beiden letzteren, je nur eine Gasse unter einem Namen, dem Namen Rampische und Pirnische Gasse. Ihr Zusammenhang wurde erst bei der erwähnten Erweiterung der Stadtbefestigung im 16. Jahrhundert zerstört; die vom Kreuzthore ab nach der Elbe zu angelegten neuen Festungswerke durchbrachen in der Quere die Pirnische und Rampische Gasse und zerlegten jede in zwei gesonderte Trakte, von denen jeder zwar seinen alten Gassennamen beibehielt, jedoch mit dem bald aufkommenden Zusatze: „inwendig“ und „auswendig des Walles“, ein Zusatz, statt dessen man späterhin das einfachere Beiwort „innere“ und „äußere“ gebrauchte.

Neben der platea Ramticz und platea Pirnensis – Rampischen und Pirnischen Gasse – kommt in unseren Urkunden gleichzeitig der Ausdruck via Ramticz oder Rampische Straße bez. via Pirnensis vor. Es würde irrig sein, wollte man jene und diese Bezeichnung als gleichbedeutend ansehen. Zwischen denselben unterschied vielmehr hierorts wie anderwärts der Sprachgebrauch jener Zeit, und auch später noch, weit strenger als der heutige. Mit „Gasse“, platea, bezeichnete er nur diejenigen öffentlichen Verkehrswege, [9] welche innerhalb der Stadt oder Vorstadt gelegen und zu beiden Seiten der Reihe nach mit bebauten, wenigstens eingefriedigten Grundstücken besetzt waren, ohne Rücksicht auf ihre Breite oder Länge; ein nur auf der einen Seite bebauter Weg war ihm auch nur eine „halbe“ Gasse. Bis zur Entstehung der Moritzstraße, in der Mitte des 16. Jahrhunderts, gab es in unserer Stadt und ihren Vorstädten nur „Gassen", nicht auch „Straßen“, und die Ausnahme der Moritzstraße blieb noch bis zum vorigen Jahrhundert herab eine völlig alleinstehende.

Für die Zeit der ausschließlichen Herrschaft der „Gasse“ ergiebt sich nun von selbst der Sinn, welchen die Urkunden mit dem Worte „Straße“, via, verbinden, dahin nämlich, daß sie unter Straße einen öffentlichen, außerhalb der Stadt und Vorstadt gelegenen, über Land führenden Kommunikationsweg und also z. B. unter der Pirnischen Straße, via Pirnensis, das verstehen, was wir heut zu Tage die „Pirnaische Chaussee“ nennen. Hiermit stimmt vollständig überein, daß die Urkunden da, wo sie von den an der via Riamticz oder via Pirnensis gelegenen Grundstücken sprechen, fast immer nur von Äckern, nicht von Gebäuden oder Gärten reden; nur vereinzelt nennen sie als anliegend einen Hof, d. h. hier aller Wahrscheinlichkeit nach einen zum Betriebe der Landwirtschaft bestimmten Gebäudekomplex, ein sogenanntes Vorwerk.

Was hiernächst die Namen der beiden genannten Gassen anlangt, so bedarf es hinsichtlich der „Pirnischen Gasse“ einer Erläuterung nicht, wohl aber einer solchen hinsichtlich der „Rampischen Gasse“.

Ohne Kenntnis von den jetzt bekannten ältesten Namensformen der „Rampischen Gasse“ und von der unbegründeten Meinung ausgehend, daß dieser seit der Mitte des 15. Jahrhunderts stabil gewordene Gassenname erst im 16. Jahrhundert aufgekommen, haben bekanntlich die älteren Dresdner Topographen diesen Namen von dem Worte „Rampe“ abgeleitet, welches die Auffahrt auf einen Wall bedeutet. Die hier fragliche Rampe haben sie bei demjenigen Walle finden wollen, welcher gelegentlich der schon mehrfach erwähnten Erweiterung der Stadtbefestigung im 16. Jahrhundert in der Gegend des Zeughauses angelegt worden. Diese Erklärungsweise [10] ist denn auch jetzt noch ziemlich stadtläufig. Ihre Unzulässigkeit liegt aber auf der Hand, wenn man das weit über die Entstehungszeit jenes Walles hinaufreichende Alter des Namens sowie den Umstand betrachtet, daß das Wort Rampe gar nicht deutschen, sondern französischen Ursprungs und ein technischer, der französischen Festungsbaukunst angehöriger Ausdruck ist, welcher erst mit Einwanderung der letzteren nach Deutschland, also frühestens gegen die Mitte des 16. Jahrhunderts sich bei uns eingebürgert hat.

Man hat sich daher nach einer anderen Erklärung des Namens umzusehen und findet solche, meinem Bedünken nach, mit der Überzeugung von ihrer Richtigkeit, wenn man auf die älteren Formen des Namens zurückgeht, wie sie uns die Urkunden des 14. Jahrhunderts in Verbindung mit den unserem Ratsarchive angehörigen Stadtrechnungen des 15. Jahrhunderts überliefern, und daneben den Namen eines in Dresdens Nähe bestandenen Dorfs stellt, welches urkundlich in den Jahren 1310, 1315 und 1316 erscheint, dann aber verschwindet, so daß man dasselbe bisher den in alter Zeit ein- oder untergegangenen Ortschaften, den sogenannten wüsten Markten, beigezählt hat.

Jene Formen des Gassennamens anlangend, so ist zu wiederholen, daß derselbe bei seinem ersten urkundlichen Vorkommen im Jahre 1370 Ramticzgasse lautet; im Anfange des folgenden Jahrhunderts aber nach Ausweis der Stadtrechnungen 1409 Rampoldsgasse und 1410 Rampelsgasse, dann wiederum in den folgenden Jahren bis 1422 Ramticz- oder auch Ramtisgasse, und erst später wird die Form Rammische, Rampsche oder Rampische Gasse stehend. Halten wir nun daneben den Namen des angedeuteten Dorfes. Von letzterem ist zum ersten Male in einer erst neuerlich veröffentlichten Urkunde vom Jahre 1310 die Rede. Hier erscheint es unter dem Namen Ranvolticz, während es bei seinen späteren Erwähnungen in den Jahren 1315 und 1316 Ramolticz oder Ramalticz heißt, eine Änderung, die uns nicht auffällig sein kann, wenn wir uns erinnern, wie der damals zugleich die Schriftsprache beherschende Volksmund mit Orts- und Personennamen umsprang.

Aus der Vergleichung dieser Namen der Gasse und des Dorfes erhellt denn, daß der Gassenname in seiner älteren Formen, insbesondere [11] in der Form „Rampoldsgasse“ die Blutsverwandtschaft mit dem Dorfnamen nicht verleugnen kann, selbst nicht in seiner heutigen Form, welcher die Volkssprache nur die erste Silbe des Stammwortes übrig gelassen hat.

Die Richtigkeit dieser Erklärung vorausgesetzt, würden wir die örtliche Lage des Dorfes Ranvolticz oder Ramalticz dahin zu bestimmen berechtigt sein, nicht blos daß dieses Dorf in der Richtung der nach ihm benannten Gasse, also nach Ost, sondern auch daß es dieser Gasse näher gelegen gewesen sei, als eins der anderen in gleicher Richtung gelegenen Nachbardörfer der Stadt; wir werden es daher auf dem Terrain an der Ostseite der Stadt, zwischen dieser und den Dörfern Striesen und Blasewitz, zu suchen haben.

Urkundlich besitzen wir über seine Lage nur eine direkte Nachricht aus dem Jahre 1316; sie lautet, daß es in „territorio civitatis Dresden“, also im Gebiete oder Stadtweichbild der Stadt gelegen sei, eine Nachricht, welche nicht nur die nahe Nachbarschaft des Dorfes bei der Stadt bestätigt, sondern auch von einem anderen Gesichtspunkte aus, auf welchen ich nachher zu sprechen kommen werde, von Interesse ist.

Hier sei, um die urkundlichen Mitteilungen über das Dorf im Zusammenhange vollständig zu erschöpfen, nur noch erwähnt, daß im Jahre 1310 das Maternihospital verschiedene, zur Flur des Dorfes gehörige Äcker tauschweise erwarb und daß in den Jahren 1315 und 1316 das Dorf überhaupt unter den dem Maternihospital, wahrscheinlich als Lehnsherrn und Gutsherrschaft gehörigen, ihm mit Zinsen verpflichteten „Dörfern und Gütern“ – vills et bonis – aufgezählt wird. Möglich, daß von dem Grundbesitze, welcher zu jener Zeit dem Hospitale in der Flur des Dorfes zustand, derjenige Grundbesitz in der Gegend zwischen der Elbe und der heutigen Striesener Straße herrührt, in welchem das Hospital sich nachweislich noch spätere Jahrhunderte hindurch befunden hat und, nach vielfachen Veräußerungen, sich zum Teil noch befindet.

Daß das Dorf in den Urkunden der Zeit nach 1316, soweit solche auf uns gekommen sind, nicht weiter erwähnt wird, ist schon früher bemerkt worden. Ich will daher nur noch mit einigen Worten die Frage berühren, wie man etwa dieses Verschwinden [12] des Dorfes sich zu erklären habe, ob insonderheit etwa durch die Annahme, daß das Dorf bei feindlichen Einfällen ins Land durch Zerstörung seiner Gebäude und Wegzug seiner Bewohner als Ortschaft zu bestehen aufgehört habe und daher nicht blos aus den Urkunden, sondern überhaupt bis auf den Grund und Boden von der Erde verschwunden sei. Diese Annahme könnte vielleicht etwas für sich haben, wenn das Verschwinden des Dorfes sich etwa erst von den Einfällen der Hussiten in unserer Gegend, also aus dem Jahre 1429, datieren ließe; dafür fehlt es aber ebenso an jedem Anhalte als für die Vermutung, daß das Verschwinden des Dorfes im Sinne eines völligen Unterganges desselben in anderen, elementaren Ereignissen seinen Grund gehabt habe.

Bei diesem Stande der Frage erscheint denn derjenige Versuch beachtenswert, welchen mit ihrer Lösung ohnlängst ein gediegener Forscher der sächsischen Landes- und Ortsgeschichte, Dr. Herzog in Zwickau, gemacht hat. Derselbe ist nämlich mit der Meinung hervorgetreten, daß das Dorf Ramaltiz noch im Laufe des 14. Jahrhunderts zur Vorstadt Dresdens gezogen worden und aus ihm die östliche, jetzt als Pillnitzer Straße bezeichnete Strecke der alten Rampischen Gasse, wenigstens teilweise, entstanden zu sein scheine.[3] Diese Meinung geht also davon aus, daß die fragliche Ortschaft in der Zeit nach dem Jahre 1316 thatsächlich fort bestanden habe, wenn schon nicht weiter in der Eigenschaft als selbständiges Dorf, sondern als ein Teil der Vorstadt vor dem Frauenthore und als solcher aufgegangen in der Rampischen Gasse.

In der That wird man nicht umhin können, dieser Erklärung für das Verschwinden des Dorfes aus den Urkunden einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit beizulegen. Lassen Sie mich dabei kurz darauf hinweisen, einmal im Allgemeinen, daß der Vorgang, welcher von Herzog vorausgesetzt wird, in der deutschen Städtgeschichte nicht vereinzelt dasteht, vielmehr nachweislich mehrfach auch anderwärts in älterer Zeit Nachbardörfer der Städte denselben einverleibt und zur Vorstadt gezogen worden sind, beziehentlich neue besondere Vorstädte gebildet haben. Zeigt uns ja die Geschichte [13] unsrer eignen Stadt ein unbezweifeltes, wenn auch einer späteren Zeit angehörendes Beispiel in den Dörfern Poppitz und Fischersdorf.

Sodann aber möchte ich noch als besondere Wahrscheinlichkeitsmomente dasjenige hervorheben, was uns, wie ich erwähnt habe, über die Lage des fraglichen Dorfes „im Stadtgebiete oder Stadtweichbilde“, sowie über die Beziehung desselben zum Maternihospitale urkundlich bezeugt wird. Denn durch die Zugehörigkeit zum Stadtweichbilde stand das Dorf nicht blos seiner natürlichen, sondern auch seiner rechtlichen Lage nach zur Stadt in einem so nahen Verhältnisse, daß man wohl annehmen darf, es sei sein früherer oder späterer Anschluß an die Stadt durch Einbeziehung in die Vorstadt und somit in den engeren Stadtgemeindebezirk eben nur eine Frage der Zeit gewesen. Und was die Beziehung des Dorfes zum Maternihospital anlangt, so erscheint diese um deswillen nicht ohne Erheblichkeit, weil der Besitz und die Verwaltung des Hospitals, wie ich bereits früher bemerkt habe, im Jahre 1329 von dem bisherigen Besitzer und Verwalter, dem Kloster zu Seußlitz, an den Rat zu Dresden erblich abgetreten ward, hierdurch aber der letztere die Herrschaft über das dazu gehörige Dorf Ranvoltiz erlangte und damit zu letzterem in ein auf dessen Geschicke jedenfalls einflußreiches Verhältnis trat.

Ich erwähne weiter eine dritte uns im 14. Jahrhundert begegnende Gasse unsres vorstädtischen Terrains: die Ziegelgasse, platea laterum, ohne Zweifel unsere jetzige Große Ziegelstraße. Ihr Name zeigt an, daß sie in die Gegend führte, wo, wie bis noch vor Kurzem, schon damals einer der ältesten Industriezweige der menschlichen Kultur, der der Ziegelbereitung, betrieben ward. Die Gelegenheit hierzu boten die reichen Lehmlager der dort am Elbufer entlang, von der heutigen kleinen Ziegelgasse bis über die Albertbrücke hinaus gelegenen Fluren, und wir finden daher in der älteren Zeit den dortigen Ziegeleibetrieb mit seinen Baulichkeiten, von denen die Urkunden öfter die „Czigilhuzer“ und die „Ziegelscheunen“ „domus laterum“, erwähnen, teils in der Hand der Stadt, teils in der der Brückenverwaltung, da der Rat sowohl als die alte Elbbrücke Besitzer des bezüglichen Grund und Bodens waren. So wird z. B. im Jahre 1370 eine Wiese unter dem [14] Namen „Zcygilwese“ erwähnt, jedenfalls dieselbe, zu welcher die älteste Vogelwiese, also ein Teil des Terrains der jetzigen Rietschel- und Schulgutstraße, gehörte und über welche in einem Ratsberichte vom Jahre 1589 bemerkt wird, daß sie vom Rate seit undenklicher Zeit besessen und zum Graben der Ziegelerde benutzt, nachher aber durch die Elbe allmählich wieder ausgesetzt, das heißt wieder zu Wiesenland gemacht worden sei.

Aus dem Abgraben der Ziegelerde erklärt sich auch die Tieflage des Terrains an der Nordseite der jetzigen Großen Ziegelstraße von der kleinen Ziegelgasse an, wie solche uns teils aus der Zeit vor Bebauung dieses Terrains noch erinnerlich, teils in der noch unbebauten Hofmarschallamtswiese noch jetzt ersichtlich ist.

Mit der Pirnischen, Rampischen und Ziegelgasse schließt das, was wir über das Bestehen von Gassen in unserer Vorstadt aus der Zeit bis 1400 erfahren, ab. Wie weit sich damals die eine oder andere der beiden erstgenannten Gassen von ihrem Anfangspunkte in der Nähe des Frauenthors an nach außenhin erstreckte, läßt sich eben so wenig wie die Ausdehnung der Ziegelgasse bestimmen.

Pläne aus dem I4. Jahrhundert sind weder über die innere Stadt noch über ihr vorstädtisches Territorium vorhanden; unser ältester Stadtplan ist der in der Weckschen Chronik befindliche vom Jahre 1529, und aus ihm läßt sich ein Rückschluß auf den Umfang des vorstädtischen Anbaues in früherer Zeit um so weniger ziehen, als von seinem Urheber dem außerhalb der Stadt gelegenen Terrain augenscheinlich keine Sorgfalt gewidmet worden ist. Ebenso fehlt es an Nachrichten über die Bevölkerung der fraglichen Gassen unserer Vorstadt, sowie über die Gesamt- oder Einzelzahl ihrer Grundstücke.

Es kann sich daher in der Frage über den Umfang der Gassen nur um Vermutungen handeln, und wenn ich eine solche dahin ausspreche, daß am Ende des 14. Jahrhunderts die Rampische Gasse vielleicht bis in die Gegend des heutigen Justizgebäudes, die Pirnische Gasse bis in die Gegend der heutigen Langestraße gegangen sei, so beruht dieselbe, abgesehen von dem oben als wahrscheinlich erwähnten Anschlusse des Dorfes Ranvoltiz an die [15] Rampische Gasse, lediglich auf dem Umstande, daß nach Ausweis der Stadtrechnungen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts jede der genannten beiden Gassen in zwei Gemeinden abgeteilt war, in eine „Obergemeinde“ und in eine „Niedergemeinde“, eine Abteilung, die ihrer Bezeichnung nach anscheinend mit der in dem Zuge beider Gassen eintretenden Terrainerhebung zusammenhängt, ihrem mutmaßlichen Zwecke nach aber doch einen ansehnlichen, schwerlich erst der letzten Vergangenheit zu dankenden Umfang voraussetzen läßt.

Über die Art des Anbaues der einzelnen Gassen erfahren wir nur etwas bezüglich solcher dort gelegener Grundstücke, welche der Elbbrücke und dem mit ihr in Gütergemeinschaft stehenden heiligen Kreuze oder dem Maternihospitale zinsbar waren; denn die Verwaltungsrechnungen dieser Stiftungen sind im Wesentlichen die einzigen Urkunden dieser Zeit, welche von einzelnen dortigen ihnen zinspflichtigen Grundstücken reden, indem sie die Namen der Besitzer, den Zinsbetrag und die Qualität des Grundstückes aufführen. Nach ihren in letzterer Beziehung zu lesenden Angaben befanden sich auf den Gassen teils Wohnhäuser (domus), teils Scheunen (horrea), teils Gärten (horti). Von letzteren werden unter anderen die „am Ende der Rampischen Gasse“, in fine plateae Ramticz, gelegenen Gärten erwähnt.

Auch Höfe (curiae) finden sich vor; einer derselben, der Elbbrücke gehörig und daher Brückenhof (curiae pontis) genannt, lag an der Pirnischen Gasse; von ihm aus wurden die umfänglichen, an der Elbe und vor der Rampischen und Pirnischen Gasse gelegenen Ländereien bewirtschaftet, während, beiläufig bemerkt, ein zweiter Brückenhof innerhalb der Stadt, etwa in der Gegend des heutigen Kanzleigäßchens gelegen, wahrscheinlich der Verwaltung der Brücke als Bauwerk und Verkehrsanstalt diente. Mehrfach kommen als Besitzer von Grundstücken in den fraglichen Gassen in der Stadt ansässige und wohnhafte Bürger vor.

Daß wir unter den Gebäuden des vorstädtischen Anbaues uns im Allgemeinen nur unscheinbare Fachwerk- und mit Schindeln bedachte Baulichkeiten vorzustellen haben, kann nicht zweifelhaft sein. Herrschte doch diese Bauweise noch lange selbst im Innern [16] der Stadt. Recht bezeichnend dafür ist ein Ratsbeschluß vom Jahre 1474 dahin gefaßt: daß derjenige, welcher innerhalb der Stadt „am Tage und Angesichte“ d h. an der Straßenfronte von Stein bauen oder auf Steinmauer statt des Schindeldaches ein Ziegeldach auslegen wolle, den dritten Teil des Kalkes und der Ziegel von der Stadt erhalten solle, eine Vergünstigung der Baulustigen, der jedoch der Rat bedächtigerweise die Voraussetzung beifügte: daß die Stadt den Kalk und die Ziegel selbst habe und sich nicht erst anderswoher gegen Geld verschaffen müsse.

Über die Nahrungsverhältnisse der Bewohner der Vorstadt lassen uns die Urkunden im Allgemeinen ohne Nachricht; die Vermutung, daß dieselben, soweit sie nicht etwa einem Handwerke angehörten, vorzugsweise Land- und Gartenbau betrieben haben, wird wenigstens einigermaßen durch die wiederholte Erwähnung von Scheunen und Gärten unterstützt.

Endlich gestatten uns die Urkunden auch darüber kein allgemeines Urteil, ob und wie weit kraft besonderer örtlicher Satzungen etwa die Rechtsverfassung der Bürgerschaft in der Vorstadt von der der inneren Stadt verschieden gewesen sei; nur soviel ersehen wir aus einer späterhin näher zu erwähnenden Urkunde, daß im Jahre 1299 in Bezug auf das richterliche Verfahren gegen die Bürger die der Vorstadt mit denen der inneren Stadt gleichgestellt sein sollten.




Verlassen wir auf kurze Zeit unsere alte Vorstadt und gehen wir hinaus in die freie, vor derselben gelegene, von der Elbe an bis in die Gegend des heutigen Großen Gartens ausgebreitete, meist fruchtbar und, wie wir meinen dürfen, schon damals verhältnismäßig gut kultivierte Feldflur. Es zeigen uns die Urkunden dieselbe von mehreren Kommunikationswegen in östlicher Richtung durchzogen; in zweien derselben erkennen wir die schon genannten Straßen, die Rampische und die Pirnische; eine dritte wird uns als via Strysen bezeichnet, woraus wir folgern möchten, daß die Rampische Straße mehr die Richtung nach Blasewitz verfolgt habe. Nächstdem treffen wir dort einige mit besonderen Namen bezeichnete Flurstücke und andere Örtlichkeiten, nämlich außer der schon [17] erwähnten „Ziegelwiese“ den „Tatzeansberg“, die „Brückenwiese“, den „Kranichsee“ und den „Lämmerzahl“.

Der Tatzeansberg oder, wie der Name im 15. Jahrhundert lautet, der Tatzilsberg, das Tatzizisgebirge, woran der heutige Straßenname Tatzberg erinnert, erscheint im Jahre 1370 dem Weinbau dienstbar; denn damals und noch in den beiden folgenden Jahrhunderten finden wir diesen Höhenzug, welcher heute den Lüdickeschen Wintergarten nebst den Osten zu sich anschließenden Grundstücken trägt, zu Weinbergen oder Weingärten benutzt. Das Brückenamt besaß noch im Jahre 1480 dort zwei Weinberge und zwölf andere waren ihm zinsbar. Die Brückenwiese, dem Brückenamte zugehörig, lag zwischen dem Tatzeansberge und der Elbe.

Der Kranichsee war im Jahre 1370, wo von einem ihn umgebenden Acker die Rede ist, noch See; im Jahre 1539 kommt er noch unter seinem Seenamen als ein 7 Scheffel Aussaat haltendes Ackerstück vor, welches zu den Besitzungen des Augustinerklosters in Alt-Dresden gehörte und im 17. Jahrhundert bei Anlegung des Großen Gartens mit in dessen Bereich gezogen ward. Seine Lage ist in den die Projektion dieses Gartens betreffenden noch vorhandenen Plänen speziell bezeichnet und darnach in dem nordwestlichen Teile des Gartens zu suchen, ungefähr da, wo sich jetzt die beiden Kinderspielplätze in der Herkules-Allee befinden.

Lämmerzahl war die Bezeichnung für den Komplex von drei besonderen, nebeneinander an der Pirnischen Straße gelegenen und von derselben an bis zur Rampischcn Straße sich erstreckenden Außenäckern im Ausmaß von 24 Scheffeln, mutmaßlich deshalb so genannt, weil derselbe in seiner Begrenzung einem Lämmerschwanz ähnelte, denn „Zahl“, zusammengezogen aus „Zagel“, bedeutet in der älteren Sprache soviel als Schwanz.

Lenken wir nun unsere Schritte von der Außenflur unserer Vorstadt nach dieser zurück mit einem Umwege, der uns in die ihr zunächst benachbarte Gegend vor dem Kreuzthore führt, so ist das, was hier die Urkunden des 14. Jahrhunderts bemerkenswert erscheinen lassen, dreierlei: die Kaitzbach, der Jüdenteich und die Eulengasse.

Die Kaitzbach, unzweifelhaft die älteste, von Strehlen aus [18] in einem von Menschenhand geschaffenen Bette der Stadt zugeführte Wasserleitung, wird urkundlich zuerst im Jahre 1362 genannt[WS 2]. Sie ging schon damals über den Stadtgraben hinweg in die Stadt und auf den Marktplatz; denn die betreffende Urkunde gedenkt ihrer zur Bezeichnung der Reihenfolge einer der am Rathause angebauten Fleischbänke. Der vor 30 Jahren zugeschüttete Jüdenteich, den ich zuerst in einer Stadtrechnung vom Jahre 1400 als „der Yodin tych“ erwähnt gefunden habe, harrt noch immer einer Erklärung seines Namens. Seinen Zufluß erhielt er durch die Kaitzbach und diente der Stadt, oder vielleicht mehr dem Rate, lange Jahre hindurch als Fischteich.

Die Ulen- oder Eulengasse kommt zuerst in einer Urkunde von 1370 als platea noctuae vor. Sie ist identisch mit dem engen Gäßchen, welches in neuerer Zeit der Bankstraße Platz gemacht hat. Ihr Bestehen im Jahre 1370 bezeugt, daß im 14. Jahrhundert auch vor dem Kreuzthor der Anbau sich gassen-förmig entwickelt hatte. Zu ihrem damaligen Bestande zählte die Eulengasse gleich der Pirnischen und Rampischen Gasse teils Wohnhäuser, teils Scheunen und Gärten. Auch eines an ihr gelegenen „Hofes“ wird von der Urkunde gedacht.

Der Ursprung des Namens entzieht sich der Ermittelung; erweislich dagegen ist, wie sie um ihren Namen und zu dem Namen „halbe Gasse“ kam. Die Eulengasse schloß sich bei ihrer Ausmündung auf die Bürgerwiese unmittelbar an die an der Südseite der letzteren gelegene Gasse an, welche man, weil sie nur auf einer – der südlichen – Seite bebaut war, „halbe Gasse“ nannte, ein Name, unter dem sie mit der Bürgerwiese bereits im 15. Jahrhundert vorkommt. Als nun im 16. Jahrhundert die Bewohner der Vorstädte Dresdens in verschiedene Gemeinden abgeteilt wurden, bildete man eine solche Gemeinde aus der Bewohnerschaft jener „halben Gasse“ und der Eulengasse, und benannte sie nach dem Namen dieser zwei Gassen die „Halbe- und Eulengassen-Gemeinde“, eine Bezeichnung, die zwar nichts an Vollständigkeit, um so mehr aber an praktischer Kürze zu wünschen übrig ließ und die man deshalb auch nachher in „Halb-Eulengassen-Gemeinde“ und schließlich in „Halbe-Gassen-Gemeinde“ abänderte. Mit dieser Abänderung [19] verschwand der Name Eulengasse aus dem Namen der Gemeinde und in Folge dessen allmählich auch aus dem Verkehre überhaupt, indem man sich gewöhnte, für die Eulengasse den Namen Halbe Gasse mit zu gebrauchen. Daher ist es gekommen, daß für sie allein noch dieser Name bestehen blieb, als man denselben in neuerer Zeit der ursprünglichen „halben Gasse“ an der Bürgerwiese um deswillen entzog, weil diese unter der für alle dort gelegenen Grundstücke angeordneten Straßenbezeichnung „an der Bürgerwiese" mitbegriffen war.

Darüber, daß die Stadtmark von der Eulengasse ab in der Richtung nach der Pirnischen Gasse zu, sowie weiterhin zwischen der Pirnischen und Rampischen straße bebaut gewesen, enthalten die Urkunden des hier fraglichen Zeitraumes nichts. Als wahrscheinlich haben wir deshalb anzunehmen, daß damals die vorstädtische Ansiedelung im Osten der Stadt, soweit man dabei größere geschlossene Komplexe voraussetzt, sich auf die uns in jenen Urkunden genannten Gassen beschränkte und somit ein großer Teil des vorstädtischen Terrains, wenn auch vielleicht noch an einzelnen außerhalb der Gassen gelegenen Stellen um Gebäuden und Gärten besetzt, noch unbebaut lag und als Feld oder Wiese benutzt ward.

Diese Annahme möchte um so verläßlicher sein, als selbst das folgende 15. Jahrhundert nicht einen neuen vorstädtischen Zuwachs von dem Umfange aufweist, daß man zu vermuten hätte, es sei zu demselben schon die Arbeit vorhergegangener Jahrhunderte erforderlich gewesen. Wir begegnen nämlich im 15. Jahrhundert einem vorstädtischen Zuwachs nur in der Born- und in der schon erwähnten an der Bürgerwiese gelegenen „halben Gasse“, sowie in einer Gruppe von bebauten Grundstücken, welche von den Urkunden als ein besonderer Vorstadtteil unter dem Namen „an der Katzbach“ oder „auf der Katzbach“ bezeichnet wird und welche daher wohl die nördliche Seite der Bürgerwiese von der Einmündung der heutigen Langestraße bis zu der der Carusstraße einnahm. Die sonstigen älteren Hauptgassen und Straßen unserer Vorstadt, wie namentlich die Langestraße und Neuegasse, der Elbberg, die Amalien- und Johannisstraße gehören nachweislich erst dem 16. Jahrhundert an.

[20] So viele und erhebliche Lücken aber nun auch noch am Ende des 14. Jahrhunderts inmitten des vorstädtischen Anbaues vorhanden gewesen sein mögen, so fand derselbe doch in seiner äußeren Peripherie einen gemeinsamen, die bebauten und unbebauten Teile umfassenden Abschluss, der ihm den Charakter[WS 3] einer nach außen hin geschlossenen Ortschaft gab.

Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, welche das Mittelalter hindurch in den meisten deutschen Städten, wenn auch nicht überall in demselben Umfange, bestand, die Einrichtung nämlich, daß man von der Stadtmark den dem vorstädtischen Anbau dienenden Bezirk nach außen hin in einer Weise abgrenzte, welche außer anderen die Stadtverwaltung berührenden Zwecken insbesondere den Einwohnern der Vorstadt, den sogenannten Pfahlbürgern, Schutz gewähren sollte gegen plötzliche feindliche Gewalt von Außen. Diese Abgrenzung erfolgte je nach den örtlichen Verhältnissen und dem Grade des erforderlich scheinenden Schutzes durch sogenannte Zäune um die Vorstadt, oder durch Zäune und Gräben, bisweilen auch durch Wälle und Gräben. Der Ausdruck: Zäune, wofür die lateinischen Urkunden sich des Wortes „septa“ bedienen, ist hier im Hinblick auf den Zweck der Zäune und unter Erinnerung an den älteren Sprachgebrauch, welcher jegliche Art von Umfriedigung, ohne Unterschied des Materiales und der Konstruktion, als Zaun bezeichnete, im Sinne einer festen, aus Pfählen oder Pallisaden hergestellten Vermachung aufzufassen. Diese Zäune mit ihren Gräben pflegte man daher auch an vielen Orten die „Landwehr“ zu nennen.

Zu solchen die Vorstadt schützenden Anlagen trat überdies der Verschluß der durch die Zäune führenden Aus- und Eingänge durch Thore, vor denen sich die Brücken über die Gräben befanden, sowie die Verwahrung der von außenher nach den Vorstadtthoren führenden Straßen durch Schlagbäume.

Die Frage ist nun, ob eine derartige Einrichtung auch zum Schutze unserer Vorstadt bestanden habe. Die Urkunden geben hieraus eine größtenteils bejahende Antwort. Die älteste hierher gehörige Urkunde vom Jahre 1299 teilt uns mit, daß der schon erwähnte Friedrich der Kleine, Herr von Dresden, gewisse von dem [21] Richter der Stadt bei seiner Amtsführung innezuhaltende Vorschriften mit dem Zusatze ergehen ließ: „daß selbige nur denjenigen Bürgern zu statten kommen sollen, welche innerhalb der Stadtmauern und der Zäuneinfra muros civitatis et septa – ihren Wohnsitz haben.“

Der Zusatz spricht also von „der Bürgerschaft innerhalb der Stadtmauern“ und von „der Bürgerschaft innerbalb der Zäune“ und läßt mithin nicht zweifelhaft, daß außerhalb der Stadtmauern ein gleichfalls von Bürgern bewohnter Bezirk nach außen hin eingezäunt war, und da man unter demselben füglich keinen anderen als das vorstädtische Gebiet verstehen kann, so giebt uns die Urkunde vollgiltiges Zeugnis dafür, daß auch hierorts der Vorstadtsbezirk am Ausgange des 13. Jahrhunderts von der äußeren Feldmark durch Zäune abgegrenzt war.

Wie uns das folgende Jahrhundert bekundet, ließ man es aber nicht bei der Einzäunung der Vorstadt bewenden; zum größeren Schutze legte man auch Gräben an. Eine Andeutung nach dieser Richtung kann schon in der Urkunde Markgraf Friedrichs des Strengen vom Jahre 1353 gefunden werden, insofern als nach derselben der Markgraf dem Rate das Areal jenes Sees zu Befestigungszwecken überließ und dabei des Falles gedachte, daß der Rat dortselbst Gräben (fossatus) anlegen sollte.

Doch bestimmter spricht sich eine Urkunde aus der Zeit um das Jahr 1370 aus. Sie zählt die wiederholten Geldbeihilfen auf, welche in den Jahren 1359 bis 1370 von den damaligen gemeinsamen Besitzern der Mark Meißen, dem mehrgenannten Friedrich dem Strengen und seinen Brüdern Balthasar und Wilhelm, dem Rate zu den Kosten der Stadtbefestigung bewilligt wurden. Diese Beihilfen sollten unter anderem auch zu Herstellung der Gräben dienen, und zwar insonderheit zu Herstellung der „fossae per extremitates civitatis“ oder wie sie die Urkunde an einer anderen Stelle nennt: „fossae extremales“, also zu Herstellung von Gräben, welche den äußersten Enden der Stadt entlang geführt werden sollten. Offenbar ist hier der Ausdruck „civitas“ nicht in dem engeren, sich auf das von der Ringmauer mit ihren Gräben eingeschlossene Stadtgebiet beschränkenden, sondern [22] in seinem weiteren, das gesamte von der Bürgerschaft besiedelte Stadtgebiet umfassenden Sinne gebraucht und mithin unter den „Extremitäten der Stadt“ der vorstädtische Anbau begriffen.

Wie die Urkunde bei Erwähnung einer der gedachten Geldbeihilfen, der vom Jahre 1367, bemerkt, erfolgte dieselbe mit der ausdrücklichen Weisung an den Rat, nunmehr die „fossae extremales“ unfehlbar innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig zur Ausführung zu bringen, und wir können daher mit einigem Grunde annehmen, daß um das Jahr 1370 herum jene Außengräben fertig gewesen sein werden.

Gewißheit über ihr Vorhandensein liefern uns aber erst die Urkunden des 15. Jahrhunderts, wie wir denn auch noch Weiteres über die Schutzvorkehrungen unserer Vorstadt nur aus diesen erfahren.

Es gehören hierher zunächst mehrere Urkunden der Landesfürsten über die pachtweise Überlassung der städtischen Gerichtsbarkeit an den Stadtrat, und zwar der Art und Weise halber, wie in selbigen der Umfang des Gerichtssprengels bestimmt ward. Friedrich der Jüngere, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, trat zuerst in dieses Pachtverhältnis im Jahre 1412. Er bezeichnet als Objekt desselben „seine Gerichte in der Stadt und vor der Stadt, soweit die Gräben und Zäune gehen und wenden.“ Dieselbe Formel findet sich in den die Verlängerung des Gerichtspachtes betreffenden Urkunden vom Jahre 1418 und 1425, während im Jahre 1444, bei fernerer Verlängerung durch Kurfürst Friedrich den Sanftmütigen, der Umfang des Gerichtsgebietes folgendermaßen ausgedrückt ward: „In der Stadt und vor der Stadt bis an den Mühlgraben, denselben Graben abwärts bis an die Elbe und als weit die Graben um die Vorstadt nebst Vestenunge begriffen haben“. Hier ist mithin ausdrücklich von Gräben, welche um die Vorstadt gingen, die Rede. Nebenbei erscheint von Interesse, daß wir in dieser Urkunde dem Kollektivworte „Vorstadt“ zum ersten Male begegnen und daß wir dasselbe vorzugsweise auf das im Osten der Stadt gelegene Vorstadtterrain zu beziehen haben, da inhalts der Urkunde das Gerichtsgebiet an der entgegengesetzten Seite der Stadt seine besondere Grenze in dem Mühlgraben fand.

[23] Wenn es dann in der Urkunde heißt: „Graben um die Vorstadt nebst Vestenunge“, so zeigen die Worte „nebst Vestenunge“ an, daß außer den Gräben auch noch andere Anlagen bestanden, welche als Zubehörung der Vorstadt zu deren Befestigung und Schutze dienten. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren darunter die in der Urkunde nicht speziell genannten Zäune begriffen und nächst diesen wohl auch solche Baulichkeiten, welche zur Verwahrung der in den Zäunen befindlichen Aus- und Eingänge der Vorstadt erforderlich waren, insbesondere also Thore.

Zwar ist nun in keiner unserer bis jetzt durch den Druck veröffentlichten Urkunden von Thoren der Vorstadt, sondern immer nur von den Thoren in der Ringmauer der Stadt die Rede, also nur von dem Frauen-, Wilschen- und Seethore, sowie von dem Kreuzpförtchen, und wir würden uns daher in dieser Frage nur auf Vermutungen beschränkt sehen, wenn uns nicht auch hier ganz bestimmte Kenntnis durch bislang noch unveröffentlichte Urkunden, unsere Stadtrechnungen aus dem 15. Jahrhundert, verschafft würde.[4] Diese Schriftstücke setzen außer Zweifel, daß die Vorstadt im Osten und Südosten der Stadt allerdings ihre besonderen Thore hatte; sie sprechen von Thoren auf der Rampischen, Pirnischen und Eulengasse und selbstverständlich haben wir dieselben uns an den Enden dieser Gassen, bei den Zäunen und Gräben gelegen zu denken.

Das Thor der Rampischen Gasse wird erwähnt in der Kämmereirechnung vom Jahre 1402 gelegentlich der Verausgabung von „Trinkgeld an Meister Monsack, den Zimmermann, wegen Arbeiten am Rampischen Thore“, ferner in der Bauamtsrechnung vom Jahre 1409 bei Ausgaben für Baulichkeiten vor dem „Rampoldschen Thore“, in der Zinsamtsrechnung vom Jahre 1413 anläßlich der Zinseinnahmen von Grundstücken „vor dem Rampschen Thore“ und in der Bauamtsrechnung vom Jahre 1422 bei Ausgaben für Sandfuhren der Bauern von Striesen, Seidnitz, Dobritz und Leuben auf die „Ramticzgasse“ und für Arbeiten am Thore daselbst.

[24] Von dem „Pirnschen Thore“ spricht die Zinsamtsrechnung vom Jahre 1413 und von dem „Ulen- oder Eulenthore“, also dem der Eulengasse, die Bauamtsrechnung der Jahre 1409 und 1422.

Die Zeit, aus welcher wir hier die Namen „Rampisches“ und „Pirnisches Thor“ vernehmen, schützt von selbst gegen eine Verwechslung mit den gleichnamigen Thoren, welche erst im 16. Jahrhundert mit und nach der erwähnten Erweiterung der Festungswerke der inneren Stadt als Zubehörungen der letzteren entstanden.

Darauf, daß jene alten Thore sich in besonderen Gebäuden befanden, scheint hinzudeuten, daß die Stadtrechnungen Thorhäuser in der Rampischen und in der Pirnischen Gasse erwähnen und, soviel das Eulenthor anlangt, Ausgaben für die Schindelbedachung desselben anführen.

Wie dieselben Urkunden anzunehmen gestatten, waren übrigens auch die Eingänge in die Vorstadt, gleich denen zur inneren Stadt, verwahrt durch vor den Thoren aufgestellte Schlagbäume oder Schläge. Die Bauamtsrechnung des Jahres 1409 erwähnt wenigstens Ausgaben für Erbauung der „letzten Schläge“, und wohl dürfte hier der Zusatz „letzte“ in demselben Sinne zu verstehen sein, wie das Beiwort „extremales“ bei den Gräben, dergestalt also, daß es die an den letzten, äußersten Enden des Ortes gelegenen Schläge anzeigt. Eine besondere Unterstützung möchte diese Meinung darin finden, daß hierorts Jahrhunderte hindurch bis auf die neueste Zeit der unserer Stadt eigentümliche Gebrauch bestanden hat, die Ausgänge aus den Vorstädten mit dem Worte „Schläge“ zu bezeichnen.

Ob der „Thurm in der Rampelsgasse“, dessen die Stadtrechnungen in den Jahren 1410 und 1421 als eines Objektes baulicher Unterhaltung gedenken, zur Befestigung des Rampischen Thores gehörte oder doch die Bestimmung eines Wachthurmes, einer Warte, hatte, muß ich dahin gestellt sein lassen.

Selbstverständlich machten die die Vorstadt umgebenden Gräben an den Aus- und Eingängen der Vorstadt vor den Thoren Brücken erforderlich. So erscheint denn auch in den Rechnungen [25] Von dem „Pirnschen Thore“ spricht die Zinsamtsrechnung vom Jahre 1413 und von dem „Ulen- oder Eulenthore“, also dem der Eulengasse, die Bauamtsrechnung der Jahre 1409 und 1422.

Die Zeit, aus welcher wir hier die Namen „Rampisches“ und „Pirnisches Thor“ vernehmen, schützt von selbst gegen eine Verwechslung mit den gleichnamigen Thoren, welche erst im 16. Jahrhundert mit und nach der erwähnten Erweiterung der Festungswerke der inneren Stadt als Zubehörungen der letzteren entstanden.

Darauf, daß jene alten Thore sich in besonderen Gebäuden befanden, scheint hinzudeuten, daß die Stadtrechnungen Thorhäuser in der Rampischen und in der Pirnischen Gasse erwähnen und, soviel das Eulenthor anlangt, Ausgaben für die Schindelbedachung desselben anführen.

Wie dieselben Urkunden anzunehmen gestatten, waren übrigens auch die Eingänge in die Vorstadt, gleich denen zur inneren Stadt, verwahrt durch vor den Thoren aufgestellte Schlagbäume oder Schläge. Die Bauamtsrechnung des Jahres 1409 erwähnt wenigstens Ausgaben für Erbauung der „letzten Schläge“, und wohl dürfte hier der Zusatz „letzte“ in demselben Sinne zu verstehen sein, wie das Beiwort „extremales“ bei den Gräben, dergestalt also, daß es die an den letzten, äußersten Enden des Ortes gelegenen Schläge anzeigt. Eine besondere Unterstützung möchte diese Meinung darin finden, daß hierorts Jahrhunderte hindurch bis auf die neueste Zeit der unserer Stadt eigentümliche Gebrauch bestanden hat, die Ausgänge aus den Vorstädten mit dem Worte „Schläge“ zu bezeichnen.

Ob der „Thurm in der Rampelsgasse“, dessen die Stadtrechnungen in den Jahren 1410 und 1421 als eines Objektes baulicher Unterhaltung gedenken, zur Befestigung des Rampischen Thores gehörte oder doch die Bestimmung eines Wachthurmes, einer Warte, hatte, muß ich dahin gestellt sein lassen.

Selbstverständlich machten die die Vorstadt umgebenden Gräben an den Aus- und Eingängen der Vorstadt vor den Thoren Brücken erforderlich. So erscheint denn auch in den Rechnungen [26] der Jahre 1409, 1414 und 1423 „die Brücke vor dem Rampoldschen Thore“ oder, wie sie auch genannt wird, „die Brücke an der Rampoldschen Gasse“ oder die „Rampoldsche oder Ramticzbrücke“; ferner in den Rechnungen der Jahre 1409, 1410 und 1414 die „Pirnsche Brücke“ oder „Brücke in der Pirner Gasse“, ingleichen in der Rechnung von 1409 „die Brücke vor dem Eulenthore“. Bemerkenswert ist, daß die Rechnung vom Jahre 1409 auch von den „Brücken an der Landwehre“ spricht, somit für die die Vorstadt umgebenden Schutzgräben dieselbe Bezeichnung gebraucht, welche dafür in anderen Städten üblich war.

Daß die Gräben keine trockenen, sondern mit Wasserzulauf versehen waren, erhellt aus einer Bemerkung der Bauamtsrechnung vom Jahre 1423, wonach an der Ramticzbrücke in Folge des „Wasserüberlaufes“ bauliche Herstellungen sich nötig gemacht hatten.

Woher das Wasser den Gräben zugeleitet worden, ob aus der Kaitzbach oder woher sonst, darüber fehlt jeglicher Nachweis und selbst Vermutungen lassen sich schwer aufstellen, da auch darüber kein Nachweis vorhanden ist, wie überhaupt der Grabenzug um die Vorstadt gegangen sein möge.

Diesen dunklen Fragen reiht sich schließlich noch die andere an, wie lange überhaupt die Verwahrung der Vorstadt durch Zäune und Gräben bestanden haben möge. Denn auch hierüber ist aus dem gedruckten und ungedruckten Urkundenmaterial etwas Bestimmtes nicht zu ermitteln gewesen, nur so viel habe ich erst neulich in einem Zinsregister des schon erwähnten Altars der S. Anna vom Jahre 1536 vorgefunden, daß man damals noch einen zinspflichtigen Acker, welcher hinter dem alten See lag, als „nächst den Zäunen gelegen“ und einen anderen Acker an der Bürgerwiese als „über dem Graben gelegen“ bezeichnete

Wir haben, wenn sich nicht noch Beweise für ein längeres Bestehen auffinden lassen, als wahrscheinlich anzunehmen, daß man die fraglichen Schutzanlagen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts allmählich eingehen ließ.

Mit der Zunahme der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und mit dem erhöhten Schutze, welchen die Neubefestigung unserer [27] Stadt unter Moritz und August in Verbindung mit der fortschreitenden Verbesserung der Festungsgeschütze brachte, verloren sie voraussichtlich an ihrer früheren Bedeutung, und zwar bis zu dem Grade, daß ihre Befestigung zweckmäßiger erscheinen mochte, als der längere Fortbestand der Hemmnisse, welche sie für die weitere Ausdehnung des vorstädtischen Anbaues ohne Zweifel in ihrem Gefolge hatte.

[28]

II.
Beiträge zur Dresdner Häusergeschichte.
von
K. H. Pietsch,
weil. Appellationsrat zu Dresden




A. Das Burglehn.

Über das Burglehn beim Dresdner Schlosse macht Weck in seiner Chronik die Bemerkung: Das Schloß hatte einen Burgplatz, welchen etliche Ritter als Defensores inne und zu Lehn hatten, davon heutzutage (1679)

das Polenzische Haus unten am Taschenberge,
das Starschedelische oder Einsiedelische,
das Pflugkische,
das Strehlaische jetzt Metzradtische.
das Pfordtische jetzt Schleinitzische Haus in der großen und kleinen Brüdergasse

herrühren. Diese Häuser haben mit der Stadt keine Verwandtnis sondern sind dem Hofe oder dessen Amte unterworfen. [5]

Bei großen Fürsten waren die Burggrafen wohl gräflichen Standes, bei geringeren Herren aber Freiherren und Edelleute, welchen statt der Besoldung gewisse Güter zu ihrem Unterhalte unter dem Namen eines feudi castrensis, Burglehn, verliehen wurden. Dazu gehörten auch Plätze innerhalb der Burg, worauf sich die Burggrafen Wohnhäuser erbauten, welche mit den Gütern in Verbindung standen; dieses Verhältnis hat bis in die neuesten Zeiten in Dresden, Bautzen, Meißen und Leisnig bestanden. Über die [29] Qualität dieser Häuser (Kanzleischriftsässigkeit) findet sich mit Beziehung auf das erwähnte Einsiedelsche Haus folgende Erläuterung des vormaligen Kammerkollegiums: Das Einsiedelsche Haus auf der kleinen Brüdergasse ist ein freies Haus, in welches ohne permission des Besitzers keine Gerichte von der Stadt, wenn ein Delinquent sich herein flüchtet, sich begeben und solchen herausnehmen dürfen und muß solches durch das Amt auf churfürstlichen Befehl geschehen, ist also der Botmäßigkeit des Rates in allem gänzlich entzogen und darf die praestationes gleich anderen Häusern nicht thun, weder Zug noch Wache verrichten. Ist Canzleilehn und muß der Besitzer die Lehn über selbiges von Fall zu Falle immediate von der churfürstlichen Landesregierung selbst und in Person empfahen und bekommt derselbe unter des serenissimi eigenhändiger Unterschrift und Kursecret in forma consueta einen Lehnbrief, worin keine andere Abentrichtung, als die gewöhnlichen Landsteuern zu geben, enthalten sind. Ist also wie ein Rittergut in seiner Qualität beschaffen.[6]

Es bedarf ferner der Erwähnung, daß noch ein Bild vorhanden ist, welches das Aussehen desjenigen Stadtteiles, worin sich das Burglehn befand, im Jahre 1555 darstellt. Dies ist eine Federzeichnung in den Akten des Finanzarchives: Die ao. 1555 vorgewesene Erhandlung des neuen Gewandhauses auf dem Neumarkte in Dresden zu einem Zeughause. Im Hintergrunde dieses Bildes befindet sich die Barfüßerkirche nebst daran gebautem Kloster, an letzteres stößt der Klostergarten und an diesen, durch einige Wirtschaftsgebäude getrennt, der Hofgarten, an dessen Ende man einen Teil des alten Schlosses erblickt. Im Vordergrunde befinden sich am Ausgange der kleinen Brüdergasse das Burglehnhaus von Antonius Schönberg und von diesem nach rechts das Polenzische, bei welchem der Taschenberg aufhört und an die Gasse am Mönchsgarten anstößt.[7]

Auf die einzelnen Burglehnhäuser übergehend beginnen wir mit dem an der Ecke der großen Brüdergasse gelegenen

[30] 1. sonst Schleinitzschen Hause, jetzt Straßennummer 24, Katasternummer 711.

Soweit in den Lehnbüchern zurückgegangen werden kann, findet sich als der älteste Besitzer Günther von Bünau zu Liebstadt, welcher im Jahre 1501 die Lehn empfangen,[8] auf diesen folgte Caspar von Schönberg, von welchem 1558 Dietrich von Starschedel kaufte, dann folgten 1578 Georg von Haubitz, 1580 Joseph Benno Theler von Potschappel[9] und 1600 Gottschalch van Güntherode, dessen Lehnbrief vom 19. Februar 1603[10] also lautet: Wir Christian II. bekennen, daß wir unsern lieben Getreuen Gottschalch von Güntherode und seinen rechten, ehelich geborenen männlichen Leibeslehnserben einen freien Hof allhier zu Dresden in der großen Brüdergasse zwischen dem Kloster und Hieronimi Thieles Behausung am Eck gelegen, mit aller Freiheit wie seine Vorfahren, sonderlich aber Günther von Bünau zu Liebstadt, Caspar Schönberg zu Porstenstein, Heinrich von Starschedel und desselben Sohnes gleichen Namens Vormunde Hildebrand von Bautzen, Georg von Haubitz zu Seifersdorf, Joseph Benno Theler, von welchem er dasselbe kaufweise an sich bracht, daran Theler zuvor wie gebräuchlich die Lehn aufgelassen, beliehen etc.

Laut Reskript vom 21. August 1602 kaufte Kurfürst Christian II. dem Güntherode das Haus ab und eignete dasselbe dem Kammerjunker Rudolph von Vitzthum auf Scherblitz zu mit der Befugnis, es wieder zu verkaufen. Als darauf folgende Besitzer finden wir: 1610 Nicol. von Loß, 1615 David Döring, 1622 Hans Siegismund von der Pforte[11]

Laut Kaufs vom 10. August 1668, confirmirt 4. Januar 1669, erwarb das Haus Margarethe Elisabeth von Schleinitz geb. v Lüttichau für 2000 Thlr., auf deren Antrag durch Reskript vom 3. November 1670 das Mannlehn in Allod verwandelt ward. Aus dem Nachlasse derselben und als deren Erbe erhielt der Kammerdirektor von Schleinitz das Grundstück, und dessen Erben verhandelten das selbe an Otto Heinrich von Friesen für 2000 MGl. laut Lehnschein [31] vom 10. Oktober 1690. Unter dem 28. Oktober 1690 erging vom Kurfürsten Johann Georg III. an den Kammerdirektor von Hoymb ein Reskript des Inhalts: Da das Schleinitzische Haus zu verkaufen sein solle und wir dasselbe vor eine gar bequeme Gelegenheit zu einem Forsthause zu sein vermeinen, so erhalte er Auftrag zur Verhandlung. Durch Reskript vom 8. Dezember 1690 an ebendenselben ward der für den Kaufpreis von 2000 Thlr. mit dem Geheimrat Otto Heinrich Freiherrn von Friesen geschlossene Kauf genehmigt. Ehe jedoch die Einrichtung des Hauses zur Forstmeisterei erfolgte, erging von dem mittlerweile zur Regierung gelangten Kurfürsten Johann Georg IV. folgendes Reskript vom 23. Oktober 1691: Es ist euch unentfallen, wasgestalten unseres in Gott ruhenden Vaters Gnaden das Schleinitzische Haus auf der großen Brüdergasse derenthalben erkaufen lassen, damit es zu einem beständigen Forsthause hinfüro dienen solle. Nachdem wir aber nicht wohl absehen können, wozu wohl ein absonderliches Forsthaus hier in Dresden nothwendig, daher wir nicht gesonnen sind, selbiges weiter in dergleichen Stande zu lassen, sondern haben es unserem Stallmeister Johann Balthasar von Bose zu seinem Gebrauch und freien Wohnung gnädigst vergönnt. Als begehren wir von euch gnädigst, daß ihr nunmehr die Verfügung thut, damit ernanntem von Bose solches Haus annoch zwischen hier und Weihnachten zu seiner freien Wohnung angewiesen, unser Forstmeister von Schönberg aber bedeutet werde, daß er hinfort, wo er und seine Vorfahren gewohnt, daselbst verbleiben könne. - Auch diese Anordnung gelangte nicht zur Ausführung, sondern durch Reskript vom 3. Mai 1692 erhielt auf mündlichen Vortrag der Kammerpräsident und Geheimrat Hans Caspar von Schönberg dieses Haus nebst einer Summe von 10,000 Thlrn., wogegen derselbe sein vor dem Altdresdner Thore gelegenes Haus auf der Augustusstraße und dem Klepperstalle, sonst die Nossenischen und Fleischhammerschen Häuser geheißen, abtrat, laut Lehnschein vom 1. Juli 1695[12].

Aus dem Nachlasse ihres Vaters erhielt dieses Grundstück [32] Helene Tugendreich geb. von Schönberg verehel. Appellationsrat Knoch laut Lehnschein vom 22. August 1700 und verkaufte es laut Urkunde vom 20. Juli 1707 an den Hofrat Dr. Wilhelm Christian Zapf für 4000 Thlr. Des letzeren Nachfolger war der Hofmedicus Bernhard Zapf, welcher es laut Urkunde vom 30. September 1717 und Lehnschein vom 3. November 1718 für 8000 Thlr. erkaufte. Weiter werden als Besitzer genannt: der Geheimrat Bernhard von Zech laut Lehnschein vom 24. März 1721; der Hof und Justizrat August Ferdinand Graf von Zech laut Lehnschein vom 8. Januar 1749, welcher es bei Teilung des väterlichen Nachlasses für die Summe von 10,500 Thlrn. angenommen; Caroline Wilhelmine Gräfin von Zech laut Lehnschein vom 24. November 1756; August Friedrich Graf von Zech laut Lehnschein vom 21. Januar I764; Bernhard Graf von Zech laut Lehnschein vom 17. April 1795.

Von diesem erhielt es der Vizefinanzkonsulent Johann Gottlieb Müller laut Lehnschein vom 17. November 1796. Am 31. Mai 1817 ward es in notwendiger Subhastation für den Stadtrat zu Dresden für 5100 Thlr. erstanden, laut Adjudikationsschein vom 31. Mai 1817 und Lehnschein des Appellationsgerichts zu Dresden vom 17. Dezember 1838, endlich durch Verordnung vom 7. Oktober 1845 dem Lehnsverband enthoben und an das Justizamt Dresden überwiesen.[13] Der Stadtrat räumte das Gebäude der Ratstöchterschule ein.

2. Das von Weck aufgeführte Strehlaische und Metzradische Haus, jetzt das auf der kleinen Brüdergasse gelegen mit Gassennummer 11 und Katasternummer 735 bezeichnete Eckhaus.

1471 Dienstag nach Pfingsten belehnt Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht die Katharine, Tietzen von Miltitz Hausfrauen mit dem Leibgedinge, welches ihr Ehemann ihr aus mehreren Gütern und auf dem freien Hause in Dresden bei den Mönchen ausgesetzt hat.[14]

1472. Hans von Miltitz zu Pulsnitz verkauft den freien Hof [33] in der Stadt Dresden bei dem Barfüßerkloster in der Ecke gelegen an Tietzen von Miltitz, Hofmeister zu Batzdorf.[15]

Hiernächst findet sich folgender Lehnbrief: Von Gottes Gnaden wir Ernst Kurfürst und wir Albrecht Gebrüder Herzoge zu Sachsen etc. Nachdem vormals unser lieber Getreuer Ern George von Carlowitz Ritter ein Freihaus bei dem Barfüßerkloster in Dresden gelegen von wegen und in Vormundschaft Hansen von Miltitz seines Bruders ehelichen Kindern zu Pulsnitz gesessen dem achtbaren Meister Peter Arnold unserm Sceretarien und lieben Getreuen verkauft und bezahlt genommen, ihm dasselbe vor uns zu Dresden als man schrieb nach Christum unsers lieben Herrn Geburt im 1481. Jahre am Fastnachtsdienstage im Beisein unserer heimlichen Räthe und lieben Getreuen Wienholden von Schleinitz Obermarschall, Ern Dietrichs von Schönbergk Hofmeisters und Ern Heinrichs von Miltitz Ritter lediglich aufgelassen, auch Tietzen von Miltitz selige Wittwe unsern Herzogs Albrechts lieben Gemahlin ihres Leibgutes, so sie von demselben Hause gehabt, durch gebührliche Auflassung ganz Verzicht gethan, darauf Meister Peter das von uns empfangene bisher innegehabt und nun fürder dem achtbaren und hochgelehrten Ern Eckardt Wiedsprecher, Doctor in beiden Arzneien, unserm obersten Leibarzt und lieben Getreuen, recht und redlich verkauft hat, mit gethaner gebräuchlichen Auflassung und demüthiglich bittende demselben das zu lehen. Demnach bekennen wir öffentlich mit diesem Briefe für uns und unsere Erben und thun Kunde allermäniglich, daß wir dem vorgenannten Ern Eckardt Wiedsprecher, Doctor, unsern obersten Leibarzt und lieben Getreuen, mit seiner ehelichen Hausfrauen und ihrer beiden Erben, Söhnen und Töchtern das obgenannte Freihaus bei der Barfüßer Kloster zu Dresden gelegen mit allem seinem Begriffe, Umfang und Zugehörungen zu rechten freien Erbgut gereicht etc. Leipzig am Montage Egidy (l. September) 1483.[16]

Über den Nachfolger im Besitz, Hans von Lüttichau, finden sich infolge des Wechsels des Lehnsherrn drei verschiedene Urkunden:

[34] a. Herzog Georg reicht die Lehen dem Wolfgang Heinrich und Hans von Lüttichau an Kmehlen und sämmtlichem Zubehör Sonnabend nach Aschermittwoch 1528.[17]

b. Herzog Heinrich belehnt Hans von Lüttichau mit Großkmehlen, item dem freien Haus zu Dresden in der kleinen Brüdergasse bei den Barfüßern und gegen Antoni Schönbergk Haus über gelegen, wie er es vom Vater geerbt, Donnerstag nach Lucä 1542.[18]

c. Kurfürst August reicht die Lehen dem Hans von Lüttichau an Kmehlen etc. item dem freien Haus zu Dresden in der kleinen Brüdergasse bei den Barfüßern und Antoni Schönbergk seligen Hause über gelegen, wie Seifert Ritter und Heinrich von Lüttichau es besessen haben, laut Lehnbrief vom 19. Dezember 1558.[19].

Aus diesen Urkunden ergiebt sich sowohl die Zugehörigkeit dieses Hauses zu dem Rittergute Großkmehlen, als auch die Lage desselben in Beziehung auf das Antoni Schönbergkische Haus am Ende der kleinen Brüdergasse, an dessen Stelle sich das sogenannte Prinzenpalais befindet.

Während der Besitzzeit des Hans von Lüttichau ward vom Herzog Georg im Jahre 1538 die Mitbelehnschaft gereicht an Wolfgang und Heinrich von Lüttichau an dem Hause in der kleinen Brüdergasse neben dem Kloster gelegen auf Antrag des Hans von Lüttichau, welcher als Besitzer dieses Hauses zu Tilgung meherer Schulden 800 Gld. aufgenommen, wofür obgenannte Vettern sich verbürgt hatten.[20]

In dieser Urkunde wird erwähnt, daß Wolf von Schönbergk auf Neusorge das Haus vorher besessen habe. Dieser hatte 1535 ein Kapital von 8000 Gld. zum Lehn machen lassen.[21]

Hierauf besaß das Haus Friedrich von Lüttichau laut Lehnbrief vom 20. April 1607, von ihm erkaufte es Caspar von Bernstein 1607, von diesem Peter Ernst von Zschieren am 26. Juli 1616, wo es beschrieben wird als neben dem Amthause gelegen (bei Nr. 5 das Nähere zu ersehen). Sodann erwarb das Haus Sara von Carlowitz laut Lehnschein vom 15. August 1625, auf [35] deren Anlangen durch Reskript vom 26. Februar 1627 entschieden ward, daß das Haus nicht Mannlehn, sondern steuerbares Grundeigentum sei. (Aus offenbarer Verwechslung mit dem daran stoßenden Hause, welches unter Nr. 5 nachstehend aufgeführt wird.)

1626, 26. Juli kaufte das Haus Rudolph von Bünau auf Redaschütz, als Freihaus am Eck neben dem Amthause, dann besaßen es die von Metzradtschen Erben (zu Wecks Zeit), darauf Andreas Dietrich von Schleinitz auf Canitz, Zeschau und Mautitz, welcher es von seinen Miterben am 9. März 1704 für 2300 Gld. kaufte.[22] Ohne Zweifel in Folge des obstehenden Reskripts, welches das Haus als steuerbares Grundeigentum erklärte, geschah die Beleihung von dieser Zeit ab von dem Justizamte Dresden.

1708, 8. März kaufte es Anna Christiane verehel. Hofräthin Reibold geb. von Metzradt für 4000 Thlr.[23]

1709, 2. März erhielten durch Testament das Haus Henriette Erdmuthe von Dallwitz geb. von Gersdorf und Charlotte Sophie Freiin von Hochberg geb. von Gersdorf.[24]

1717, 19. August erkaufte Erdmuthe Salome verw. von Dallwitz geb. von Schönberg für 9000 Thlr. das als schriftsässig bezeichnete Haus neben dem Amthause.[25]

1731, 30. November erwarb es Heinrich van Bünau für 10500 Thlr.[26]

1740, 22. April erkaufte es Catharine Elisabeth verehel. Hofräthin Schede.[27]

1781, 21. August Johanne Eleonore verehel. Oberrechnungssekretair Biehler geb. Schulze.[28]

1787, 19. April Caroline Elisabeth verehel. Oberrechnungsrath Kleinhempel geb. Biehler.[29]

1796, 8. Oktober Friedrich Hermann Graf van Langenau für 11220 Thlr.[30]

[36] 1828, 2. April Franz von Olzewsky und Gen. als Erben der Gräfin Mosczinsky.[31]

1830, 23. März erstand Advokat Carl Panzer das Hans in freiwilliger Subhastation für 12050 Thlr.[32]

1830, 11. April erkaufte es Kammerherr Hans Friedrich Kurt von Lüttichau für 14000 Thlr.[33]

1840, 27 Mai erwarb es Advokat Heinrich Rittner für 21500 Thlr.[34]

1845, 30. September erhielt es Marie Caroline Peternilla verehl. Marquis de la Rochefoucauld Riaucour geb. Gräfin Schall-Riaucour laut Testament Rittners.[35]

1864. 4. März, enwarb F. W. Kopprasch das Haus für 23000 Thlr.[36]

3. Das Starschedelsche oder Einsiedelsche und Pflugksche Haus ist gar nicht mehr vorhanden, an dessen Stelle steht jetzt das Prinzenpalais; es war das bedeutendste unter den Burglehnhäusern. Über die Besitzer und sonstigen Verhältnisse dieses Grundstückes ist folgendes zu ermitteln gewesen:

Antonius von Schönberg wird mit seinen Gütern, so er ererbt und durch Kauf an sich bracht, von Herzog Georg beliehen am Montag Allerheiligen 1520.[37]

1539. Herzog Heinrich schenkt dem Antonius von Schönberg 1500 Gld. Lehnstamm, weil er da er das wahre Gottes-Wort und rechte christliche Religion angezogen und sonderlich, daß er auf unser gnädiges Begehren sich vermögen lassen, zu Freiberg die christliche Religion aufrichten zu helfen, hertiglich verfolgt und bis vor 5 Jahren aus seiner Behausung samt Weib und Kindern sich wesentlich zu verhalten gezwungen und zwar derselbigen Behausung ganz und gar entsetzt und entwährt worden, solch sein Gut auch nicht mit wenigem Nachteile, sondern verödet wiederum zu seinen Händen bekommen.[38] Derselbe Herzog Heinrich verleihet dem Rathe Antonius von Schönberg um seiner fleißigen Bitte willen und in [37] Ansehung der getreuen Dienste, die er uns bisher gethan und fürbas noch thun soll und mag, den Mönchsgarten allernächst seinem Hause gegenüber zu seinem freien Hause zu brauchen und sich zu halten, wie bei Lehngütern Recht und Gewohnheit ist. Dresden Donnerstag nach Lätare 1540.[39]

Unter Kurfürst August wird auf Benno Pflugks zu Zschocha und Wiendorf Gesuch dem freien Hause in Dresden, dem Kloster gegenüber, welches er von Antonius von Schönberg kaufsweise an sich bracht, die Mannlehnschaft benommen und ihm auch seinen Erben dasselbe mit der Hälfte des Röhrwassers Inhalts der Begnadigungsverschreibung, so von weiland Kurfürsten Moritz ermeldetem von Schönberg auf sich, seine Erben und nachkommenden Besitzer erlangt und bekommen, deren Datum stehend Montag nach Valentini ao. 44, auch allen andern Zugehörungen etc. zu rechtem Erblehn gereicht. Dresden, 29. Juni 1569.[40]

Benno Pflugk zeigt unterm 16. October 1573 von Leipzig aus an, daß er sein Haus in Dresden, da er solches nicht selbst bewohnen könne, an Georg von Zetteritz, Hauptmann von der Festung, verkauft habe und läßt die Lehen daran auf.

1574, 9. März bittet Georg von Zetteritz um Genehmigung der Verpfändung seines Hauses in Dresden, darauf rescribirt Kurfürst August: Nachdem von Zetteritz bei dem Amtmann in Pirna Christoph von Kitscher 3000 Gld. aufgenommen und dagegen Wolf von Schönberg zu Maxen, Joachim von Belau, Hauptmann zu Stolpen, Christoph von Schönfels zu Jessen und Rudolph von Carlowitz zu Kreischau vermocht, daß sich dieselben für ihn und gegen ermeldeten Kitscher für genannte Hauptsumme in selbständige Bürgschaft eingelassen, welchen er hinwiederum mit seiner Behausung allhier in der kleinen Brüdergasse gelegen, so er von uns zu Lehn empfangen und inne hat, Versicherung gemacht und dasselbe zu einem Unterpfande williglich hypothecirt etc., ertheilt der Kurfürst Gunst auf 3 Jahre unter dem Hinzufügen: daß auch der von Zetteritz nach Ausgang und Endung der 3 Jahre die Ablegung mit bestimmter Hauptsumme gewissentlich thue und seine Behausung [38] von solcher Versicherung wiederum befreie; sollte es aber nicht geschehen , so wollen wir uns oder wem wir es sonst verstatten werden, solches zu thun vorbehalten haben. Dresden, 11. März I574[41]

Hierauf besaß das Grundstück Werner von Lützelburg auf Zscheckwitz (letzteres hatte er 1592 von Moritz Krakau gekauft) und es bitten dessen Erben am 7. Mai 1618 um Lehnsindult.[42]

1621, 1. Januar bittet der Kammerrath George Pflugk um die Lehen und die Vormünder der Lützelburgschen Kinder lassen die Lehen auf.[43]

1621, 18. Januar Kauf des George Pflugk von den Lützelburgischen Erben und dessen Beleihung.[44]

In der Besitzzeit Pflugks fand nun folgendes statt: Lorenz Sachsens und Balzer Dietzens Erben hatten im Jahre 1619 ihre baufälligen Häuser auf dem Taschenberge dem Kurfürst Johann Georg I. angeboten, nach mehrfachen Verhandlungen berichten der Schösser Röller und der Rath zu Dresden unterm 16. November 1619 und 23. Mai 1620, daß sie verhandelt über die Anlegung einer neuen Gasse zur Sicherung des Schlosses, und entwerfen den Plan zu derselben von der kleinen Brüdergasse nach der Schloßapotheke und dem Rauchhause zu, machen auch dabei folgenden Vorschlag: daß von des Kammerrath Pflugks Garten, obwohl an seinem Hause (als welches ohnedies an einem abgelegenen Orte dieser Stadt wenig Aussehen hat) das daran liegende Gärtlein der anmuthigsten Plätzlein und Stücke eines ist und billig ums Geld keinesweges erlassen werden solle, ein Stück zur Gasse geschlagen werden möge. Sie erläutern ihre Vorschläge durch einen Grundriß der Pflugkschen Besitzung. Der Vorschlag ward durch Recript vom 14. Juli 1620 abgelehnt.[45]


1621, 28. September bitten die Vormünder der Geschwister Pflugk um Lehnsindult.

Der nächstfolgende Besitzer war der Hofmarschall und Oberst Bernhard von Starschedel, dessen Tochter Magdalene von Starschedel [39] am 23. September 1626 ihres Vaters Haus in Lehn erhielt. Von derselben kaufte

1646, 29. Juli Innocenz von Einsiedel, Hof- und Justizrath, auch Appellationsrath, das Freihaus am Eck des Taschenberges für 7200 Gld. Dessen Wittwe Dorothea verw von Einsiedel suchte

1651, 27. October um Indult nach für ihre 5 Söhne Haubolt, Innocenz, Conrad, Heinrich und Christoph Innocenz.[46]

In dieser Zeit treten wieder Verhandlungen hervor wegen Ankauf des Grundstücks für den Kurfürsten: Am 25. April 1667 zeigt von Callenberg an, er habe in Gemäßheit eines auf der Reise nach Leipzig von dem Kurfürsten ausgesprochenen Wunsches mit Einsiedeln über den Ankauf dessen Hauses verhandelt; darauf verordnet ein Reskript vom 27. April 1667 an den Geh. Rath von Miltitz u. a., mit den Besitzern des dem Amthause gegenüber gelegenen Einsiedelschen Hauses zu verhandeln. Die Kommissarien zeigten darauf unterm 7. Mai 1667 an, daß die Einsiedelschen Erben 8000 Gld. verlangt hätten, es konnte aber, trotzdem daß dieses Gebot Genehmigung fand, auf geschehene Anweisung dieser Kaufpreis nicht gezahlt werben, da schon 23330 Gld. mehr angewiesen waren, als bei der nächsten Leipziger Messe eingehen sollten. Später erinnerte Dorothea verw. von Einsiedel die Verhandlung und nannte das dabei Grundstück: Kanzleihaus in der kleinen Brüdergasse an Seiten des Taschenberges.[47]

1670, 14. Dezember wird durch Reskript die Mannlehnsqualität dem Grundstück genommen und solches in Erblehn verwandelt.[48]

1673, 14. Juli kauft Innocenz von Einsiedel 1/4 des Hauses von Christoph Innocenz von Einsiedel für 875 Thlr.

1677, 24. Juli kauft der Kammer- und Bergrath Haubold von Einsiedel 2/4 des Hauses von Innocenz von Einsiedel.[49]

In demselben Jahre fand auch eine Abtrennung von diesem Grundstücke statt. Mittels Reskripts vorn 9. Febr. 1677 bestimmt Kurfürst Johann Georg II.: Zur Erweiterung des Platzes auf dem Taschenberge [40] finden wir zur Nothdurft, den daran gelegenen zum Einsiedelschen Hause gehörigen Hinterzaun und Garten dazu zu ziehen, und am 8. Mai 1677 befahl ein Reskript, daß mit Haubold von Einsiedel wegen Vertauschung eines Hauses bei Eilenburg gegen einen Gartenplatz verhandelt werde. Demgemäß übergab von Einsiedel einen Gartenplatz nach dem corps de garde bis hinunter an die erste Ecke des Hinterhauses gegen die Thüre auf den Taschenberg an 1092 Quadratellen für 1800 Thlr.[50]

Dieser abgetrennte Platz ward wieder in zwei Teilen verschenkt und zwar:

a. 1692, 26. September erging ein Reskript: Von Haxthausen (der Besitzer des neben der Hofapotheke nach der Schloßgasse zu gelegenen Hauses) hat gebeten, ihm auf dem Taschenberge einen Platz zu Erbauung eines Wagenschuppens zu verwilligen; ob nun wohl unser Großvater solchen freien Platz auf dem Taschenberge dazu erkauft, daß er, bis ein Haus darauf erbauet, zu gemeinem Besten ledig bleiben solle, so wollen wir doch etc.[51]

b. Ebenso reskribierte Kurfürst Johann Georg IV. am 3. Januar 1693, daß die Vererbung des Platzes an den Kammerdiener Johann Rousseau zu erfolgen habe, und wird dabei bemerkt, dieser Platz wird anjetzt nur zum Kalklöschen und Anfbehaltung von Baumaterialien gebraucht und ist hinten auf dem Taschenberge gelegen, auch im Jahre 1677 gegen ein Haus in Eilenburg eingetauscht worden.

Ein Reskript vom 10. Februar 1693 ordnet die Verabfolgung von Baumaterialien an, ein solches vom 22. April 1693 die Anfuhre von Bauholz durch die Amtsunterthanen; durch ein Reskript vom 27. Mai 1693 ward das Eisenwerk zum Bau geschenkt und durch ein Reskript vom 23. Mai 1694 werden 14 Öfen für das Haus verwilligt.[52]

Dieses Haus verkaufte Rousseau im Jahre 1694 an die verehel. Generalwachtmeister von Klengel, letztere überließ dasselbe ihrer Tochter, der verehel. Kammerherr von Haugwitz, auf ihr Vaterteil, der letzteren Ehemann nahm es als Ehe- und Paraphernalgeld an [41] und verkaufte es für 10500 Thlr. an Anna Constantina verehel. von Hoym am 15. Juni 1705. Es wird beschrieben als am Ballhause gelegen und war das erste Haus, welches die spätere Gräfin Cosel erwarb.[53]

Das Stammgrundstück erwarb Haubold von Einsiedel, Hauptmann des erzgebirgischen Kreises, laut Lehnschein vom 7. April 1692 als das in der kleinen Brüdergasse unten am Eck gelegene, so hiebevor Mannlehn gewesen, aber von Johann Georg I. auf Ansuchen des Kammer- und Bergrat Pflugk in Erbe verwandelt worden ist.[54]

1705, 22. August kaufte Anna Constanze Freifrau von Hoym geb. von Brockdorf, spätere Gräfin Cosel, von Haubold von Einsiedel auf Syhra dessen auf der kleinen Brüdergasse an der Ecke des Taschenberges gelegenes kanzleischriftsässiges Haus für 4000 Thlr. laut Lehnschein vom 10. April I706.[55] (In den Alten des Finanzarchivs Rep. XXII. Dresden nr. 90 ist angegeben, daß das Einsiedelsche Haus ao. 1705 für 8000 Thlr. angekauft worden).

König August der Starke ließ im Jahre I706 der Cosel neben dem Schlosse eine wahrhaft fürstliche Wohnung einrichten; sie stand durch einen bedeckten Gang mit dem Schlosse in unmittelbarer Verbindung, war in höchster Pracht und Üppigkeit der Zimmer nach den vier Jahreszeiten angelegt und die Meubles darin kosteten allein 200 000 Thlr. Als die Gräfin später in Ungnade gefallen war, mußte sie dieses Haus verlassen. Der König ließ es umbauen; der Neubau war das heutige Prinzenpalais auf dem Taschenberge. Es wurde 1719 dem Kurprinzen überwiesen.[56]

König August hatte laut Reskript vom 18. Dezember 1715 das Haus nebst mehreren Grundstücken von der Gräfin Cosel für 8000 Thlr. gekauft.[57]

In Betracht nun, daß der Grund und Boden, auf welchem das Prinzenpalais aufgebaut worden, in der Hauptsache aus den Grundstücken bestand, welche die Gräfin Cosel zusammengekauft [42] hatte und die fast die eine Seite des Taschenbergs bedeckten, wird es nicht unangemessen sein, hier zusammenzustellen, welche Grundstücke von der Gräfin Cosel erworben worden sind.

1. Laut Kaufs vom 15. Juni 1705 kaufte, wie erwähnt, Anna Constantia Freifrau von Hoym das Haus des Kammerherrn von Haugwitz für 10500 Thlr.[58] Ein Reskript vom 15. Juni 1705 an den Statthalter und die Geheimräte befahl, daß das Haugwitzische Haus gegen die auf 3500 Thlr. taxirte Obermühle bei Nossen und 7000 Thlr. bar requiriert werde. Dagegen remonstrierten die Geheimräte, indem durch die Überlassung der Obermühle eine Läsion von 5000 Thlrn. entstehe, sie hätten daher 3000 Thlr. durch Verpfändung dieser Mühle erlangt, würden 500 Thlr. noch schaffen und so Haugwitzen befriedigen. Sie erwarten Antwort, welche aber in den Akten sich nicht findet.[59]

2. Laut Kaufs vom 22. August 1705 kaufte die Gräfin Cosel von Haubold von Einsiedel dessen Freihaus für 8000 Thlr. laut Lehnschein vom 10. April 1706.[60]

3. Laut Kaufs vom 20. Juli 1707 kaufte die Gräfin Cosel vom Leibmedicus Dr. Wilhelm Zapf dessen Haus in der kleinen Brüdergasse zwischen des Sekretair Wiegner und des Buchführer Zimmermann Häusern für 6000 Thlr., bestätigt vom Stadtrate am 8. Dezember 1707.[61]

4. Laut Kaufs vom 8. Dezember 1707 erwarb die Gräfin Cosel vom Buchhändler Johann Cristoph Zimmermann dessen Haus in der kleinen Brüdergasse zwischen den vormaligen Opitzischen und Zapfischen Häusern, so nunmehr beiderseits der Käuferin gehören, wie Verkäufer solches laut Kaufs vom 30. Mai 1707 von den Martischen Erben erhandelt für 5000 Thlr., confirmirt vom Stadtrat am 8. Dezember 1707.[62]

Durch Reskripte vom 22. und 24. Juli 1707 an den Hofmarschall Graf Pflugk ward angeordnet, daß die Kaufgelder für das Zapfische und Zimmermannsche Haus an 6000 und 5000 Thlr. [43] von den Mansfeldischen Wiederkaufsgeldern bezahlt werden sollen.[63]

5. Das Haus von Barthel Opitz, worüber beim Kammerkollegium ein Kauf nicht gefunden worden.

6. Das Polenzische Haus, worüber nachstehend gehandelt werden wird.

Durch Reskript d. d. Warschau den 13. April 1715 und Reskript vom 14. November 1715 erging folgender Befehl an das Kammerkollegium: Wir sind gemeint, die der Gräfin Cosel ehemals überlassenen Häuser zu kaufen und soll die Summe festgestellt und nach und nach ansgezahlt werdend.[64]

Am 16. November 1715 zeigte das Kammerkollegium an, man habe sich bemüht, die alten Käufe zu erlangen, aber umsonst, man habe solche von der Landesregierung, dem Amte und Rate gefordert, den über das Opitzische Haus aber nicht gefunden.[65] Bei den Unterhandlungen über diesen Kauf verlangte die Gräfin Cosel, daß das Opitzische Haus zu 1000 Thlr., das Polenzische, welches ihr der König geschenkt habe, zu 700 Thlr. angesetzt werde, und bemerkte, das Haugwitzische Haus habe ihr 70000 Thlr. über den Kaufwerth zu bauen gekostet. Endlich wurde in dieser Art der Kauf genehmigt, obschon das Kammerkollegium anzeigte, die Bezahlung könne aus dem Ordinarium nicht geschehen.[66]

Noch ist zu erwähnen, daß durch Schein vom 21. Dezember 1715 dem Dr. Zapf erlaubt wurde, das in der kleinen Brüdergasse gelegene sogenannte Zapfische und Sr. Königl. Majestät zuständige Haus nebst den Seinigen frei und ohne Entrichtung eines Hauszinses zu bewohnen, dabei sollte er aber gehalten sein, einen Stock für die Fremden jederzeit unbewohnt zu lassen.[67]

Das Zapfische und das Zimmermannsche Haus standen 1733 noch, sie wurden damals zum Amthause vorgeschlagen, aber zu klein befunden.[68]

4. Das Polenzische Haus. Dieses Haus ist nicht mehr vorhanden, über seine Lage läßt sich nur auf Grund der nachstehend [44] aufzuführenden Thatsachen der Schluß ziehen, daß dasselbe dem jetzigen Eingange in den Zwinger beim Prinzenpalais gegenüber und zwar seitwärts nach der Gemäldegallerie zu sich befand. Weck sagt, wie schon erwähnt, es habe unten am Taschenberge gestanden. Der Taschenberg reichte aber ebensoweit wie jetzt die Bürgerhäuser der kleinen Brüdergasse, bis an die Gasse des Klostergartens. Ferner wird in den Lehnbriefen die Lage bezeichnet als „auf der Gasse der Taschenberg geheißen zwischen dem Garten des Schlosses (ältesten Schlosses) und dem der Barfüßer“. Beide Gärten erstreckten sich bis an den angegebenen Punkt.

1412 beleihet Herzog Friedrich der Friedfertige die Margarethe von Dohnin mit einem Hofe gelegen in der Stadt Dresden in der Gasse genannt auf dem Taschenberge an unserer und der Barfüßerbrüder Baumgarten mit allen Rechten, wie ihn Seifried von Schönfeld und Friedrich Recknitz besessen haben und sie von nurgenanntem Recknitz gekauft hat.[69]

1459, 3. Mai reicht Kurfürst Friedrich II. Hans Arras und dessen Erben zu Lehn einen freien Hof genannt der Taschenberg in der Stadt Dresden zwischen dem Schloßhofe und der Mönche Garten gelegen.[70]

1524, Sonnabend nach Johannis ante portam latinam genehmigt Herzog Georg, daß für Hans von Polenz 3000 Gld. Hauptgeld ihre erbliche Art, Natur und Eigenschaft benommen und aus Erbe in Lehn verwandelt und zu Lehngut gemacht werden, die wir auch zusamt dem freien Hause in unserer Stadt Dresden hinter unserem Schloß und der Barfüßer Kloster stehend, ehedem dem von Starschedel gehörig, von dem Hans von Polenz solch Haus kaufweise an sich bracht, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten als vollständig Mannlehngut gedachtem Hansen von Polenz und seinen rechten Leibes- und Lehnserben gnädiglich gewährt und geliehen.

1524 genehmigt Herzog Georg die Bestellung eines Leibgedinges für die Ehefrau des Hans von Polenz an dem freien Hause in Dresden an unserm Korn- und Zeughause gelegen.[71]

[45] 1536 belehnt Herzog Georg den Hans von Polenz, mit dem Hause in der Stadt Dresden hinter unserm Schlosse und an dem Barfüßerkloster stehende, ehemaln dem von Starschedel zugehörig, von dem Hans von Polenz solch Haus kaufweise an sich bracht, mit allen Gerechtigkeiten und Freiheiten laut der Kaufbriefe, so darüber vollzogen.[72]

1541, am Sonntage Invocavit belehnt Herzog Heinrich Hansen von Polenz mit 4000 Gld. Capital zusammt dem freien Hause in unserer Stadt Dresden hinter unserm Schlosse und an der Barfüßer Kloster stoßende.[73]

1544 belehnt Kurfürst Moritz Hansen von Polenz mit dem Freihause in Dresden hinter unserm Schloßhofe und bei der Barfüßer-Mönche Garten gelegen, wie er solches vom Herzog Georg und unserm Vater Herzog Heinrich zu Lehn gehabt, als rechtem Mannlehn.[74]

1569, 13. October erkauft Balthasar von Grüneberg das Haus von Hans von Polenz.

1586, 25. Juni bittet Christoph von Polenz um die Lehen, welche sein Freund (Vetter) Jacob von Polenz über ein Freihaus am Taschenberge gehabt.

1617. Jacob von Polenz ein Nachbesitzer starb und die Lehnsreichung an die drei unmündigen Söhne desselben erfolgte am 21. Juli 1617.[75]

1657, 26. Septbr. wird beliehen Hans Christoph von Polenz.[76]

1663, 14. December starb Hans Christoph von Polenz mit Hinterlassung von 3 Söhnen, welche am 16. Mai 1664 um die Lehen bitten.[77]

1666, 3. Juli bittet Hans Christoph von Polenz um die Lehnsreichung.

1682, 26. Mai Lehnschein für die Gebrüder Hans Christoph, Hans Seifried und Jacob von Polenz.

1662, 18. Februar wird Heinrich Dietrich von Polenz beliehen.

[46] 1694, 27. September wird Jacob von Polenz beliehen mit dem Freihause in Dresden hinter dem Ballhause.[78]

1702, 29. Dezember ordnet der König durch Rescript an das Kammerkollegium an, das Polenzische Haus für den Statthalter Fürst von Fürstenberq anzukaufen. Das Kammerkollegium zeigt auf Grund eines Berichts des Amtes vom 9. Januar 1703 unter dem 25. Januar 1703 an, das Polenzische Haus sei Kanzleilehn, sei niemals verkauft, sondern nur vererbt worden, jetzt habe man es subhastiert für 578 Gld., der Ersteher sei aber zurückgetreten, Polenz biete es für 1200 Thlr. und werde es unter 1000 Thlr. nicht lassen.[79]

Jakob von Polenz veräußerte es darauf an den König mittels folgenden Vertrages: Demnach Se. K. Majestät zu des Herrn Statthalters Wohnung unter andern auch die bei dem sogenannten Rauchhause sich befindlichen Zimmer, so bisher der Proviantverwalter und Jagdschreiber Samuel Baldauf inne gehabt, einzugeben allergnädigst entschlossen und daher dem Oberhofjägermeister von Erdmannsdorf dem Proviantverwalter wegen unverzüglicher Räumung solcher Zimmer Andeutung zu thun und hingegen ihm mit Erkaufung eines tüchtigen Wohnhauses (so dem Rauchhause und Wildpretsgewölbe nahe gelegen) anderweit zu prospiciren unterm 10. Dezember 1702 allergnädigsten Befehl ertheilt haben, als erkauft der pp. von Erdmannsdorf vom Herrn Jacob von Polenz dessen zwischen dem kurfürstlichen Proviant- und Ballhause innengelegenes schriftsässiges Lehn oder Freihaus für 800 Gld. am 13. Februar 1703: confirmirt am 26. Februar 1703.[80]

Als im Jahre 1715 der König die der Gräfin Cosel zugehörigen Grundstücke ankaufte und deshalb durch Reskript vom 13. April 1715 das Kammerkollegium mit Anweisung versehen hatte, zeigte letzteres unterm 16. November 1715 an: daß zu den Häusern auch das Polenzische gehöre, welches K. Majestät der Cosel geschenkt und durch Oberhofjägermeister von Erdmannsdorf übergeben, auch von ihr 7 bis 8 Jahre geruhig besessen und genutzt worden, wofür 700 Thlr. Kaufgeld verlangt wurden.[81]

[47] 5. Das an das unter 2. aufgeführte Haus anstoßende Haus (kleine Brüdergasse Nr. 10, Kat.-Nr. 734) wird zwar in Wecks Chronik als Burglehnhaus nicht aufgeführt, wohl aber wird es vom Jahre 1740 an in den Lehnbriefen und Kaufsurkunden stets Burglehnhaus benannt und als ein kanzleischriftsässiges Haus behandelt. Über seine Entstehung hat sich folgendes gefunden:

Im Jahre 1568 war es Friedrich Rauschers Haus in der kleinen Brüdergasse und diente hauptsächlich zur Wohnung des Justizbeamten, da die Gerichtsstelle damals noch im Schlosse nahe bei dem jetzigen Haupteingange sich befand. Als solches wird das Haus erwähnt in dem obgedachten Kaufe des Ernst von Zschieren vom Jahre 1606.[82] Am 2. Februar 1608 brannten drei Häuser in der kleinen Brüdergasse, und darunter Baldemanns, ab.[83] Darauf erstattete der damalige Schösser Crakau unterm 5. März 1608 Bericht wegen Ankaufs der drei neben dem Amthause jüngst abgebrannten Wohnhäuser und führte namentlich an: das Haus Paul Dietrichs, des Schneiders Georg Baldemann und des verstorbenen Schneiders Cuno Köhler.[84] Das Dietrichsche und Baldemannsche Haus sind zum Amthause erkauft worden, was sowohl aus den geführten Verzeichnissen, als auch aus dem Originalkauf um Baldemanns Haus vom 31. Juli 1608 hervorgeht, indem darin angeführt wird: Es verkaufen die Baldemannschen Erben ihren Hausraum, Wohnhaus und Brandstätte in der kleinen Brüdergasse zwischen des kurfürstl. Amts von Paul Dietrichen, Bürgern und Kürschnern allhier, erkauftem Hause und Dr. Lehmanns Brandstätte inne gelegen.[85]

Nach Weck wurde das kurfürstliche Amthaus auf der kleinen Brüdergasse 1619 erbaut.[86] Nach dieser Zeit findet man es stets, wie auch bei dem unter 2. aufgeführten Hause wiederholt nachgewiesen worden, bis zum Jahre 1740 als Amthaus aufgeführt. Da es wegen großer Baufälligkeit und anderer beschwerlicher Umstände halber ferner nicht zu enthalten gewesen, ward es auf wiederholte Berichterstattung durch Reskript vom 29. Dezember 1739 und Vererbungsurkunde [48] vom Januar 1740 dem Oberküchenmeister Friedrich August von Brandenstein für die ihm zustehende freie Wohnung in der Frau Mutter Hause, wohin das Amt übertragen worden, mit gänzlicher Befreiung von Steuern und Einquartierung, sowie als kanzleischriftsässig überlassen.[87]

Hierauf erwarben dieses Haus nach einander folgende Personen:

Ulrich Conrad von Broizem für 4200 Thlr. laut Kaufs vom 28. Dezember 1740. Der Amtsrath von Broizem baute 1741 das Haus von Grund aus neu auf, laut Rathsakten G. XXIV. 3.

Carl Victor August von Broizem durch Erbgangsrecht laut Lehnschein vom 17. Januar 1764.

Johanne Magdalene von Haugwitz für 13000 Thlr. laut Kaufs vom 25. Februar 1802.

Friedrich Gottlob Benno von Heinitz und Rudolph Benno von Römer ererbten es laut Lehnschein vom 22. April 1805.

Bernhard Meisel und Genossen für 13600 Thlr. laut Kaufs vom 1. Juli 1830.

Carl Heinrich Scheffler für 15000 Thlr. laut Kaufs vom 12. März 1839.[88]

Johann Gottfried Hahn.

Friedrich Reinhold Lormann für 17400 Thlr., eingetragen am 24. April 1847.

Dr. Heinrich Adolf Scheibe für 17500 Thlr., eingetragen am 2. November 1847.

Eduard Moritz Kretzschmar für 31250 Thlr., eingetragen am 1. Juli 1851.

Johann Gotthelf Fischer für 32000 Thlr., eingetragen am 18. Dezember 1852.

Johann Gottlob Fischer erbte es von seinem vorgenannten Bruder, eingetragen am 4. Januar 1856.

Ernst Gotthelf Fischer erhielt es aus dem Nachlasse seines Vaters für 10000 Thlr., eingetragen am 24. März 1856.

Fürchtegott Moritz Albert Voigt. [89]

[49]
B. Der Taschenberg.

Die als „Taschenberg“ bezeichnete Gasse, welche bereits im Geschoßregister von 1396 erwähnt wird,[90] ging nach einem Riß vom Jahre 1555[91] von der damaligen Elbgasse, jetzigen Schloßstraße aus bis an den Mönchsgarten, wo sie auf die von der großen Brüdergasse ausgehende, die kleine Brüdergasse überschreitende und in gerader Linie an der weißen Mauer des Klostergartens fortlaufende Gasse auftraf. Im Jahre 1396 wurden auf dem Taschenberge 65 geschoßpflichtige Bürger, 1431 55 Geschoßpflichtige in 34 Häusern, 1501 noch 40 Geschoßpflichtige in 38 Häusern aufgezeichnet,[92] dagegen standen im Jahre 1556 nur noch 17 Häuser daselbst.[93]

Aus einer Anzeige des Schössers vom 14. Mai 1590[94] geht hervor, daß am 9. Mai 1590 vormittags in eines Kochs Hause auf dem Taschenberge der kurfürstlichen Apotheke gegenüber ein Feuer ausgebrochen war; in einem Nachtrage zum Bericht wird erwähnt: „Weil gleichwohl der Ort, an welchem das Feuer auskommen, gar nahe am Schlosse und in einer engen Gasse, darinnen sonst des mehreren Theiles hölzerne Häuser mit Schindeln gedeckt, wie auch gleich gegenüber das Rauchhaus, in welchem viel Speck so leichtlich Feuer fängt und schwer zu löschen, gelegen“, so haben wir dem Hausbesitzer untersagt mit Holz zu bauen etc.

Was nun die einzelnen am Taschenberge gelegenen Häuser betrifft, so war das ansehnlichste das Starschedelsche oder Einsiedelsche Freihaus.[95] Dasselbe lag zwischen der kleinen Brüdergasse und dem Taschenberge dem Kloster gegenüber längs der Gasse an der weißen Mauer im Klostergarten. Über seinen Umfang giebt genaue Auskunft ein Grundriß vom Jahre 1619,[96] nach welchem der Haupteingang und das Vorderhaus nach der kleinen Brüdergasse, die Wirtschaftsräume nach dem Klostergarten, Seitengebäude und Garten nach dem Taschenberge zu sich befanden; [50] hinter dem Garten war eine Schleuse, an den Garten grenzten einige Bürgerhäuser an, welche nach der damaligen Gewohnheit an der Gasse schmal, aber nach innen zu von bedeutender Tiefe waren.

Dieses Freihaus, welches Rittergutsqualität hatte, wurde 1520 vom Herzog Georg dem Antonius von Schönberg mit seinen übrigen ererbten und gekauften Besitzungen in Lehn gereicht[97] und Herzog Heinrich schenkte dem von Schönberg wegen seiner Verdienste um die Reformation ein Stück Land entlang dem Mönchsgarten allernächst seinem Hause gegenüber. Im Jahre 1569 verkauft von Schönberg das Grundstück an Benno Pflugk, welcher es in Lehn nimmt, aber im Jahre 1573 an den Hauptmann Georg von Zetteritz verkauft, von dem es Moritz Krakau und von diesem 1592 Werner von Lützelburg, von letzterem aber 1621 George Pflugk erwirbt. Dieser veräußert das Grundstück 1626 an den Oberst Leonhard von Starschedel, von welchem es 1646 (29. Juli) Innocenz von Einsiedel erwirbt, nach diesem wird 1672 der Bergrat Haubold von Einsiedel damit beliehen.[98] Während dessen Besitzzeit ward 1677 vom Kurfürst Johann Georg[99] ein Teil des Gartens vom corps de garde an zur Vergrößerung des Platzes auf dem Taschenberge gegen ein Haus in Eilenburg eingetauscht, davon aber im Jahre 1692 ein Teil an den von Haxthausen zur Erbauung eines Wagenschuppens und 1693 ein anderer Teil an den Kammerdiener Rousseau überlassen, der mit kurfürstlicher Unterstützung ein Haus darauf erbaute, solches aber 1694 an die Frau Generalwachtmeister von Klengel verkaufte, von welcher es an ihre Tochter die verehel. Kammerherr von Haugwitz überlassen ward, die es 1705 an Constanze von Hoym, spätere Gräfin Cosel, verkaufte. Das Hauptstück erwarb vom Bergrat von Einsiedel 1692 Haubold von Einsiedel, welcher 1705 solches an Constanze von Hoym veräußerte, von der es 1715 König Friedrich August mit den übrigen derselben zugehörigen Grundstücken erwarb; aus diesem Areal einschließlich des erwähnten Teiles vom Mönchsgarten befindet sich jetzt das Prinzenpalais.

[51] Über die vorstehend erwähnten Bürgerhäuser wird nachstehend das Nötige erwähnt werden. An das letzte dieser Häuser stieß noch der Teil des Einsiedelschen Gartens, welchen Kurfürst Johann Georg II. im Jahre 1617 zur Erweiterung des dort gelegenen Platzes kaufte,[100] von welchem aber der größte Teil vom Kurfürst Johann Georg IV. im Jahre 1693 dem Kammerdiener Rousseau geschenkt ward, ferner der Teil, welchen im Jahre 1692 Kurfürst Johann Georg IV. dem von Haxthausen zur Erbauung eines Wagenschuppens schenkte, worauf aber später die kurprinzliche Reitbahn sich befand.

An das von Einsiedelsche Grundstück stieß nach der Schloßgasse zu die Wache. Dieselbe ward durch Reskript vom 27. Juli 1750,[101] nachdem die Wache auf dem sogenannten Taschenberge in die Gegend der katholischen Hofkirche verlegt worden, dem Hausbesitzer Johann Gottfried Heilmann vererbt gegen einen Kaufpreis von 400 Thlr. und 1 Thlr. 6 Gr. Erbzins. Nach dem bei den Akten befindlichen Grundrisse war das Wachhaus an zwei Seiten an das Heilmannsche Hinterhaus angebaut, auf einer Seite nach dem Taschenberg zu 33 Ellen lang und 10 Ellen tief, auf der andern Seite nach dem jetzt prinzlichen Palais 24 Ellen lang und 9 Ellen tief. Heilmanns Haus lag auf der Schloßstraße.

An die Wache grenzte das Naumannsche Haus, welches die Ecke zur Schloßstraße bildete, jetzt Straßenunmmer 14.

Von der Schloßgasse aus zur rechten Hand traf man auf das später so genannte Drevernsche Eckhaus. Dasselbe hat, soweit die vorhandenen Nachrichten reichen, im Jahre 1639 der Oberst von Bose an den Kammerdiener Severin Nehl käuflich überlassen, welcher an die Kurfürstin Magdalena Sybille einen Bauplatz verkaufte, weshalb am 26. März 1640[102] folgendes Reskript erging: Wir bekennen, daß wir aus guter, wohlbedachter und sonderbarer Ursache willen von unserem Kammerdiener und lieben Getreuen Severin Nehlen einen Raum, 19 Ellen lang und 11 ½ Elle breit von seinem unlängst vom Obersten Bose erkauften Hause [52] auf der Elbgasse nahe am Taschenberge neben Hofapotheker Johann Wehingers Hause an uns bracht und ferner entschlossen sind, zu unserer bequemen Gelegenheit ein Wohnhaus darauf zu bauen. Die Kurfürstin übernahm dabei 500 Steuerschocke, so daß auf dem Hauptgrundstücke 25 Schock verblieben. Der Stadtrat remonstrierte gegen diese Steuerverteilung; ob mit oder ohne Erfolg, ist aus den Akten nicht zu ersehen. Das Hauptgrundstück verkaufte Nehl an Dr. Kühn, welcher es während seiner Besitzzeit an den Kurfürsten für 500 Thlr. jährlich vermietete und später an den Hofrat Drever verkaufte, dessen Erben dasselbe am 25. September 1726 dem Kurfürsten für 10 000 Thlr. überließen.[103]

An den vorbemerkten Bauplatz anstoßend zwischen der Hofapotheke und Caspar Grießingers Hinterhause gelegen war ein Haus, welches Johann Wehinger, Kurf. Sächs. Hofapotheker, am 15. März 1616 von der Witwe eines Kammermusikus kaufte; dieser veräußerte dasselbe an Veronika Beier, von welcher es Kurfürst Johann Georg III. erwarb und durch Reskript vom 31. Oktober 1681 an Wilhelm von Rochau überließ; von Rochau verkaufte das Haus für 1500 Gld. an den Kriegszahlmeister Lämmel laut Urkunde vom 16. Januar 1682,[104] und es ward der gedachte Bauplatz durch folgendes Reskript vom 12. Februar 1682[105] dazu geschlagen: Wir Johann Georg etc. bekennen, daß wir unserm Kriegszahlmeister und lieben Getreuen Johann Lämmeln seiner uns hiebevor unterthänigst geleisteten Dienste halber den am sogenannten Taschenberge gelegenen und zu dem Severinschen Hause vormals gehörigen, uns aber jetzt rechtmäßig zustehenden, doch ganz unbrauchbaren öden Platz, welchen unser Groß-Herr-Vater ao. 1640 von ernanntem Severin Nehlens Hause vermöge Uebernehmung von 500 Steuer-Sch. an sich bracht, von 19 Ellen lang und 11 ½ Ellen breit zu Erbe und Eigentum aus Gnaden überlassen haben, zumaln Lämmel diesen Platz zugleich mit seinem von unserm Hauptmann Gustav Wilhelm von Rochau erkauften und noch anstehenden [53] stehenden Hause von Grund aus neu aufzubauen und in ein Haus zu bringen gesonnen etc.

Lämmel verkaufte das neuerbaute Haus an den Kurfürsten Johann Georg III. für 6000 Thlr. am 24. Juni 1684, dieser aber verschenkte es an den Generalwachtmeister von Neitschütz laut Urkunde vom 26. Juni 1684.[106] Neitschütz verkaufte das Haus am 16. Juni 1690 an den Geheimen Kriegsrat von Haxthausen für 6500 Thlr., welchem durch Reskript vom 26. September 1692[107] eine seinem Hause gegenüber gelegene Parzelle vom sonst Einsiedelschen Garten zu einem Stallgebäude vererbt wurde.

Von den Haxthausenschen Erben erwarb Carl Gustav Löwenhaupt Graf von Falkenstein und Aurora Gräfin von Königsmark das Haus zwischen der Hofapotheke und dem Severinschen Hause nebst gegenüber gelegenem Pferdestall für 8000 Thlr. laut Kaufes vom 29. Juni 1696.[108]

König Friedrich August schenkte dem Löwenhaupt den Platz vor seinem Hause auf dem sogenannten Taschenberge.[109]

Die Gräfin Königsmark verkaufte das Haus an den Geheimsekretär Albrecht Gervin für 6000 Thlr. am 24. Juli 1710,[110] und von diesem kaufte es König Friedrich August laut Reskript vom 2. Januar 1714[111]: Wir genehmigen, daß auf unser allergnädigstes Begehren unser Accis- und Commercienrath Gervin sein von der Frau Pröpstin des freien Stifts Quedlinburg Gräfin von Königsmark besage Contract vom 24. Juli 1710 angekauftes, an dem sogenannten Taschenberge allhie in seinem Begriff und Bezirk an Mauern, Wohnungen, Dach und Fach zwischen unserer Hofapotheke und der Severinschen Wohnung liegendes Haus nebst dem gegenüberliegenden Stallgebäude, desgleichen allen Nutz- und Beschwerungen uns dergestalt käuflich überlassen, daß wir solches sofort am heutigen dato in wirklichen Besitz genommen, auch Gervin eine Kaufsumme von 8000 Thlr. bewilligt haben.

[54] In den Akten des Hauptstaatsarchivs findet sich eine Beschwerde Gervins vom 2. Januar 1716, daß er von dem Kaufgelde noch nichts erhalten habe, und die Bitte, ihm sein Haus zurückzugeben und einen jährlichen Mietzins von 600 Thlr. zu zahlen. Antwort fehlt in den Akten, dagegen findet sich ein Befehl vom 8. Januar 1733,[112] worin angeordnet wird, den Verkäufer teils bar, teils mit Kammerscheinen zu befriedigen. Unter den zur Disposition vorhandenen Gebäuden wird im Jahre 1733 aufgeführt das Gervinsche Haus, worin der Generalmajor von Dießbach und die Frau Gräfin Kolowrath wohnen.

An das dem Kommerzienrat Gervin zugehörig gewesene und jetzt zum Schlosse geschlagene Haus grenzte die im Jahre 1581 erbaute Hofapotheke, an diese der Korn-, Futter- und Mehlboden, daran das Rauchhaus, dem Vermuten nach Überreste des ältesten Schloßgebäudes. Alle diese Gebäude sind weggerissen und an deren Stelle ein eingefriedigter Garten angelegt worden.

Was nun die an diese Grundstücke anliegenden betrifft, so waren dieselben bis zum Polenzischen Freihause mit Bürgerhäusern auf beiden Seiten des Taschenberges besetzt, worüber folgendes sich vorfindet:

Schon nach einem Reskript vom 23. Oktober 1658[113] beabsichtigte Kurfürst Johann Georg II. zur Verhütung von Feuersgefahr 7 Häuser auf dem sogenannten Taschenberge auszukaufen und abtragen zu lassen, nachdem bereits der Stadtrat mit Bezugnahme auf ein Reskript vom 24. November 1655 angezeigt hatte, daß er die Grundstücke habe taxiren lassen; auch hatte der Kurfürst im Jahre 1677 zur Erweiterung des Platzes auf dem Taschenberge ein Stück von dem Einsiedelschen Freihause gekauft. Die Taxe dieser 7 Häuser war nach ½ Gulden für die Quadratelle erfolgt, weil die Häuser nur zum Abbruch gekauft werden sollten, dagegen stellten 6 Besitzer unterm 16. Januar 1662 vor, daß man ihnen 1 Gulden für die Quadratelle als den geringsten gewöhnlichen Preis gewähren möge.

[55] Die Taxe der Häuser stellte sich folgendermaßen:

Zacharias Pietzsch besaß 576 Qu.-Ellen zu 832 Gld. 16 Gr. 6 Pf.
Caspar Johne der Schwertfeger " 504 " " 402 " 19 " - "
Peter Wolf der Schlosser " 504 " " 468 " 9 " - "
Christoph Hübners Witwe " 280 " " 464 " 13 " - "
Wolf Günther der Zirkelschmidt " 280 " " 484 " 16 " - "
Hans Kneschke oder Hans Knackstädt der Tischler " 665 " " 744 " 12 " 6 "
Peter Helwig der Büchsenmacher " 562 " " 623 " 18 " - "
4021 Gld. 8 Gr. –Pf.

Ein Reskript vom 23. Januar 1662 genehmigte, daß auf Grund eines Angebots von 2336 Gld. 14 Gr. mit den Besitzern verhandelt werde. Am 27. Januar 1662 genehmigt eine Verfügnng an den Stadtrat, daß ein Nachschuß verwilligt werde. Weiter erfolgte unterm 15. April 1667 die Genehmigung zu Erkaufung dieser Häuser für eine Taxe von 4293 Gld. 18 Gr. Es sollen den Besitzern die Materialien für 929 Gld. 20 Gr. überlassen und diese Summe ihnen bei der letzten Zahlung angerechnet werden; im Falle sie damit nicht zufrieden sind, soll es ihnen für 529 Gld. 20 Gr. überlassen und dabei den Besitzern zu erkennen gegeben werden: „daß wir einem oder dem andern zur Wiederanbauung nach Gelegenheit und auf gehorsamstes Ansuchen etwas aus Gnaden reichen zu lassen nicht ungeneigt.“ Darauf beschweren sich die Bürger, daß man ihnen blos 3000 Gld. geben wolle, weshalb nach neuen von dem Geheimrat und Landvoigt des Markgraftums Oberlausitz Curt Reinigk Freiherr von Callenberg gepflogenen Unterhandlungen ein Reskript vom 19. April 1667 anderweite Taxation durch Baugewerken anordnet. Mittels Reskripts vom 25. April 1667 wird auf Grund der von Callenberg mit den Besitzern abgeschlossenen [56] Käufe an den Amtmann und an den Sekretär aus dem Rathause der Eintrag der Käufe angeordnet.

Weiter verordnet ein Reskript d. d. Freiberg den 16. August 1667[114] an den Festungsobersten zu Dresden: Nachdem die Zeit vorüber, wonach die erkauften Häuser zu räumen, soll den Verkäufern durch den Rath die Räumung aufgegeben und sollen die rückständigen Gefälle nach und nach von den Kaufgeldern abgezogen und den Leuten auf Ansuchen neue Bauplätze in Altdresden und Holz zum Aufbaue angewiesen werden. Durch Reskript vom 19. September 1667 wird dem Rate bekannt gemacht, daß, nachdem die Häuser angekauft, er sich der Gerichtsbarkeit über dieselben zu enthalten habe. Um das Jahr 1667 wurden die ausgekauften Häuser abgetragen.

Etwas Näheres über die Lage dieser Häuser findet sich bei keinem Schriftsteller, eben so wenig in den Akten und in den ziemlich unsicher gehaltenen Handelsbüchern, nur hinsichtlich eines Hauses findet sich ein Nachweis, welcher mit ziemlicher Gewißheit dessen Stelle erkennen läßt. Es ist dies das Haus Peter Helwigs. Nach dem Kaufbuche vom Jahre 1641 (Bl. 296 b) kaufte Peter Helwig, Hofbüchsenmacher und Rüstkammerbedienter, am 31. Juli 1642 das Haus seines Vaters Simon Helwig am Taschenberge zwischen Bernhards von Starschedel, Oberhofmarschall, und Johann Christoph Starkens Haus. Nun erbte die Tochter des Bernhard von Starschedel das Haus im Jahre 1626 und verkaufte dasselbe im Jahre 1646 an Innocenz von Einsiedel. Es dürfte somit keinem Zweifel unterliegen, daß das Helwigsche Haus links der Straße neben dem von Einsiedelschen gelegen habe.

Von den übrigen Häusern findet sich nur hinsichtlich des von Peter Wolf besessenen der Nachweis,[115] daß letzterer am 25. September 1635 Peter Kitteln das Haus zwischen Michael Sachse und Blasius Naumanns Häusern am Taschenberge abkaufte und diese Häuser nach einer später zu erwähnenden Notiz in der Nähe des Polenzischen Freihauses gelegen waren.

Als letztes der auf dem Taschenberge befindlichen Häuser ist [57] das Polenzische Freihaus zu erwähnen. Dasselbe lag nach den Lehnbriefen zwischen dem Garten des ältesten Schlosses und dem Klostergarten, wie auch aus einem Gemälde im historischen Museum sich ergiebt. Im Jahre 1412 erhielt Margarethe von Dohnin das Haus in Lehn, durch Kauf gelangte es im Jahre 1524 in den Besitz der Familie von Polenz, in dem es bis zum Jahre 1703 verblieb, wo es Jacob von Polenz an den Kurfürsten verkaufte; dieser wies es dem Proviantverwalter zur Wohnung an, bis es 1733 niedergerissen wurde.

Am Ende des Taschenberges nach Abend zu befand sich der Mönchsgarten nebst dem Barfüßerkloster und der dazu gehörigen Kloster-, jetzigen Sophienkirche. Der Garten war begrenzt von dem Kloster, der Gasse an der weißen Mauer, dem Garten zum alten Schlosse und der von dem alten Schlosse nach dem Wilsdruffer Thore in gerader Linie sich hinziehenden Stadtmauer. Der Garten ward 1540 durch die Schenkung einer Parzelle davon an Antonius von Schönberg verkleinert, doch bei der von Kurfürst Moritz ausgeführten Anlegung neuer Festungswerke durch den zur Stadt geschlagenen Platz erweitert und von da an Zwinger benannt, was aus einem Befehl an den Forstmeister in Dresden vom 19. August 1582[116] hervorgeht, dem „Gärtner im Zwinger oder Klostergarten“ Holz zum Hausbau ohne Bezahlung verabfolgen zu lassen. Bezüglich des Platzes, welcher durch den Festungsbau gewonnen worden, ist ein Reskript des Kurfürsten August d. d. Torgau den 2. Mai 1561[117] zu erwähnen: „Nachdem wir unserm Hauptmann über unsere Gwardi, Thürknecht und lieben Getreuen Caspar Zipser aus besondern Gnaden und um seiner getreuen fleißigen Dienste willen, so er bisher uns geleistet und auch ferner thun soll und will, den Raum oder Platz hinter unserer Rennbahn zwischen Heinrichen von Maltitz und Marcusen Fuchsen Behausung zu Dresden gelegen, erblich geeignet, gegeben und verschrieben haben,“ wird auf Ansuchen Zipsers dem Platze die erbliche Qualität, Art und Eigenschaft benommen und er zu rechtem [58] Mannlehn gemacht, auch das Grundstück mit etwaiger künftiger Behausung zinsfrei gelassen.

Dieser aus dem Mönchsgarten und dem Zwinger bestehende Platz ward im Jahre 1618 mit einem 161 Ellen langen und 49 Ellen breiten Reithause bebaut, welches aber unter Kurfürst Johann Georg II. vom 25. Juni 1672 an abgebrochen wurde, worauf am 24. Juni 1677 die Grundsteinlegung zu einem neuen Reithause erfolgte.[118]

Hart an das Reithaus stieß das Schießhaus, gebaut von Johann Georg II. im Jahre 1620, ebenso das Ballhaus, welches unter Kurfürst Johann Georg II. niedergerissen und an dessen Stelle am 31. März 1668 vom Kurprinzen der Grundstein zu einem neuen Ballhause gelegt wurde.

In einem Verzeichnisse der kurfürstlichen Gebäude vom 30. Jan. 1655 finden sich als hierher gehörig aufgeführt: das Goldhaus und Tapezereigewölbe, das Rauchhaus, das Backhaus, Hofbrauhaus, Malzhaus, die Gärtnerei am Kloster, das große Waschhaus, das kleine Waschhaus, das Klosterstallgebäude, des Stallschreibers Wohnung mit einem Neustückanbau zur Patientenburg fürs adliche Frauenzimmer und andere adliche Personen (ist nicht ausgebaut), das Ballhaus hinter dem Schlosse am Goldhause gelegen, das kurfürstliche Reithaus im Zwinger und Bahn samt der Vermachung, das Schieß- und Judicierhaus. Nachdem über die Lage des Backhauses, Rauchhauses, sowie des Reit-, Ball- und Schießhauses bereits vorstehend das Nötige erwähnt worden, erübrigt es nur noch die Gebäude durchzugehen, zu welchen das Barfüßerkloster verwendet worden ist.[119] Hierzu gehören

1. das große Waschhaus,
2. das Hofbrau- und Malzhaus,
3. der Kuhstall,
4. ein verschlagener Schuppen,
5. das Gold- oder Probirhaus, worin die Kriegskanzlei.

Über diese Gebäude ist folgendes zu ermitteln gewesen: [59]

1. das große Waschhaus.

Hierbei ist vorauszuschicken, daß nach einem Reskript vom 17. April 1563[120] der Schösser zu Dresden angewiesen wurde, das alte Waschhaus auf der Gerbergasse, da es nicht mehr zur Wäscherei gebraucht werde, zu Wohnungen zu vermieten, und auf Anfrage des Schössers befiehlt ein Reskript vom 26. September 1563, das alte Waschhaus zu einem Hundestalle herrichten zu lassen. In einem Reskript an den Schösser zu Dresden vom 2. Februar 1563 wegen Abänderung des Röhrwasserzuflusses heißt es: Da wir Verordnung gethan, daß die Hofwäsche fördersamst für unser geliebtes Gemahl, junge Herrschaft und die Hofhaltung nicht mehr in dem alten Waschhause zu Dresden gewaschen, sondern dasselbe in dem gewesenen Barfüßerkloster in der Stadt thun und die Wäscherei daselbst angerichtet werden soll etc. Bezüglich dieser Herstellung ward 1598 bestimmt,[121] es solle im Zwinger neben dem Kuhturm (Stall) gebaut werden, und folgender Anschlag vorgelegt: Das alte Haus beim Kuhthurm, darin der Gärtner nichts als altes Gehölze liegen hat, muß abgebrochen werden. Das neue soll werden 48 Ellen lang und 11 Ellen weit, darein sollen kommen 3 Kessel, 2 Stuben, 2 Kammern, 2 Böden, veranschlagt zu 1158 Gld. excl. Holz. Dieser Anschlag wurde mittelst Berichts vom 31. Oktober 1598 überreicht und dabei bemerkt, das Boysalz sei aus der Sophienkirche geschafft und in den alten Stall gebracht worden, dagegen solle an Stelle des Waschhauses ein neuer Stall und im Zwinger am Kuhthurm ein neues Waschhaus erbaut werden. Ein Reskript vom 1. Februar 1599 genehmigt die Holzabgabe. [122]

Nicht zu verwechseln ist damit das Waschhaus für die Kurfürstin Sophie, welches auf Befehl vom 1. Februar 1599 im Zwinger erbaut wurde.

Ein Reskript an die Kammerräte vom 3. April 1600 genehmigt die Veräußerung eines Häusleins am Jüdenhofe und solle dagegen das alte Hofwaschhaus im Kloster zur Unterbringung des kranken Gesindes im Stalle gebraucht werden.[123] [60] Ein Reskript vom 2. Juli 1746 genehmigt die Erbauung eines Waschhauses mit 2 steinernen Geschossen, 42 Ellen lang und 20 Ellen breit, an der Stelle des alten Stallgebäudes.[124] Das 1598 erbaute Waschhaus ward dem Hofsilberkämmerer zur Freiwohnung eingeräumt und in dasselbe Gebäude, welches jetzt unter Nr. 2 und 3 der Sophienstraße dem Stadtrate zusteht.

Das zuletzt gebaute Waschhaus kam zu stehen zwischen dem vormaligen alten Opernhaus und des Stallsekretär Hilliger Wohnung mit der daran stoßenden alten Stadtmauer und dem darüber befindlichen sogenannten schwarzen Gang, welche weggeschafft werden mußten. Der Anschlag belief sich auf 6024 Thlr. 2 Gr. Das Haus steht jetzt noch.

2. Das Brau- und Malzhaus.

Aus den im Hauptstaatsarchiv vorhandenen Rissen[125] ergiebt sich, daß das Brauhaus an die Hof- und Sophienkirche und zwar an die Längenseite, wo die Kanzel sich befindet, unfern des Altares angebaut war, weshalb auch unzweifelhaft ist, daß man das alte Klostergebäude dazu verwendet hatte. Nachdem bei der Kirchenvisitation im Jahre 1541 das Barfüßerkloster aufgehoben und in diesem Jahre auch vom Herzog Heinrich die Kirche dem Stadtrate zu Dresden überlassen worden, muß sofort die Einrichtung des Brau- und Malzhauses stattgefunden haben, denn bereits im Jahre 1558 treffen wir in Bezug auf einen Brand des Malzhauses auf zwei Reskripte[126] in den Akten des Hauptstaatsarchives: Das erste ist am 17. August 1558 an die Räte zu Dresden ergangen als Antwort auf die Anzeige über eine Feuersbrunst im Malzhause. Das zweite Reskript d. d. Schwarzenberg den 25. August 1558, gerichtet an den Kammermeister Hans von Ponikau, lautet wie folgt:

Wir haben deinen Bericht der ergangenen Brandschadung halber verlesen und zweifeln nit, du werdest dich erinnern können, daß uns anfänglich zuwider gewesen, daß dies Malzhaus an den Ort gebaut werden solle. Da es an dem vorigen Orte gelassen, [61] wäre ein solcher Schaden nit erfolgt. Weiln du es aber damals um mehrerer Beräumigkeit willen für rathsam und gut angesehen, haben wirs auch geschehen lassen. Es mag nun gleich der Brandschaden geachtet werden, wie man wolle, besorgen wir doch, wir werden den so gering nit befinden noch so leichtlich wieder erstatten können. Was aber dein Bedenken belangt, daß dieser Platz, darauf das jetzige Malzhaus gestanden, zu einem Fürhofe zwischen dem Brauhause und Ställen sollte gelassen und das Malzhaus an einem andern Orte gebaut werden, wüßten wir nit, wo wir hierzu einen gelegenen Ort, wir wollten dann denselben theuer auskaufen, finden sollten. Wollten wir denn nit wieder ein Feuergenist anrichten, so müßten wir es ganz steinern bauen, welches auch nit wenig kosten würde. Zudem konnten wir nit erachten, wozu dieser Platz und Hofstatt, wenn er frei liegen bleiben sollte, nützlich oder dienstlich werden, sondern solche wüste Lücke würde man gar eine Unform oder Mißstand aus den Gemachen im Schlosse anzusehen haben. Um welcher Ursachen willen wir noch zur Zeit uns keinen bessern Weg finden können, denn daß solch Malzhaus in das jetzige Gemäuer doch ganz steinern gebaut und ganz verwahrt werde. Weil aber solches in fürstehender Winterszeit nun mehr schwerlich würde geschehen können, wollen wir zu unserer Ankunft derhalben ferner mit dir reden, uns auch alsdann bedenken, wohin die Stube der welschen Bäume am füglichsten zu bauen sei, denn daß wir sie so nahe am Kloster in die Höhe setzen und Tag und Nacht darin feuern lassen sollten, des tragen wir Bedenken.

Über die verschiedenen Baulichkeiten an dem Brau- und Malzhause finden sich noch folgende Nachrichten:

Im Jahre 1559 werden die Arbeitslöhne beim Baue des Malzhauses verrechnet.[127] Unterm 28. Juni 1576 befiehlt Kurfürst August dem Kammermeister, daß auf dem Wetterdache, dem Giebel und den Mauern die Wohnung im Klostergarten mit 4 starken neuen steinernen Schäften versehen werde.[128] Durch Reskript vom 29. Oktober 1577[129] befiehlt derselbe über dem Brauhause zwei Boden zur Schüttung anrichten und spinden zu [62] lassen, ingleichen die Gebäude im Malz- und Waschhause auszubessern. Kurfürst August befahl ferner dem Zeugmeister zu Dresden unterm 12.Mai 1578,[130] die Dachung der Klosterkirche und über „unserer Badstube“ auf dem Hause und des Hofbrauhauses Logement herstellen zu lassen, dabei solle der Meister verbindlich gemacht werden, daß er bei den Arbeiten anwesend sein möge, denn an andern Orten habe die Dachung nur ein Jahr gehalten.

Ebenso ordnet ein Reskript vom 15. Juni 1583[131] an den Schösser zu Dresden an, die Schuttböden auf der Klosterkirche bessern zu lassen. Im Jahre 1588 werden 1213 Gld. 3 Gr. für Vorrichtung der Böden aufm Kloster, auch über dem Malz- und Brauhause bewilligt.[132]

Im Jahre 1589 sind 81 Gld. 4 Gr. 10½ Pf. auf Besserung der Getreideböden aufm Kloster verausgabt.[133]

Im Jahre 1601 ordnet ein Reskript vom 26. Juni[134] an die Abtragung und neue Aufführung eines steinernen Giebels im Klostergarten, auch notwendige Dachbesserung und anderes auf dem Getreide- und Malzboden im Klostergarten. Nach einer tabellarischen Anzeige des Hausmarschalls Seifried von Metzradt vom 31. August 1651 wird unter den im Schlosse erfolgten Reparaturen aufgeführt: Nr. 11 wird das Brau- und Malzhaus und was dazu gehört ehesten Tages in richtigen Stand gebracht, daß man in kurzem wird zum Brauen kommen können. Derselbe zeigt unterm 15. September 1651 unter Nr. 4 an: Ist im Brauhause auch alles zugerichtet und soll diese Woche geliebts Gott mit dem Brauen der Anfang gemacht werden.

Über das Ende dieses Hauses finden sich folgende Nachrichten:[135]

Nachdem schon im Jahre 1702 bei Einrichtung der Wohnung für den Statthalter Fürsten von Fürstenberg die Wegreißung beantragt worden, aber wieder in das Erliegen gekommen war, erstattete das Amt unterm 17. September 1754 an das Kammerkollegium Bericht und machte wegen Wegschaffung des an die [63] Sophienkirche angebauten Brauhauses verschiedene Vorschläge. Auf Vorlegen dieses Berichts erklärte der Hoffuttermarschall Grundmann mittelst Kammerprotokolles vom 19. September 1754, daß zeither das Futter auf den Kirchböden durch das angebaute Hofbrauhaus auf- und abgetragen worden sei, künftig müsse eine Treppe außerhalb der Kirche in der Nähe der Sakristei angebracht werden. Durch Reskript vom 17. Oktober 1754 ward angeordnet, das Einreißen des Hofbrauhauses zu unterlassen und den Pacht mit dem Braupachter Renner fortzusetzen. Am 13. Januar 1764 erbietet sich Renner, das Hofbrauhaus auf seine Kosten wegzureißen und in seinem Garten vor dem Pirnaischen Thore aufzubauen. Darauf ordnet ein Reskript vom 16. Februar 1764 an, wegen Transferierung des Hofbrauhauses an einen anderen Platz Erörterung anzustellen und Bericht zu erstatten. Ein solcher vom 20. März 1764 macht dagegen den Vorschlag, den Reesischen Garten beim Wilsdruffer Thore dazu zu verwenden, und fügt die deshalb entworfenen Pläne bei. Das Kammerkollegium fragt am 7. November 1764 beim Stadtrate zu Dresden an, ob dieser gemeint sei, das Hofbrauhaus zu übernehmen, was unterm 28. Dezember vom Stadtrate abgelehnt wird. Die Angelegenheit schwieg abermals bis zum Jahre 1774, wo in Folge eines Berichts über verschiedene Baulichkeiten am Hofbrauhause das Kammerkollegium unterm 10. Oktober Vortrag erstattete, auf welchen durch ein Reskript vom 31. Dezember 1774 angeordnet wurde, daß das Brauhaus weggerissen und an einem andern angemessenen Platze resp. in der Vorstadt aufgebaut werde. Das Kammerkollegium erstattete darauf unterm 2. Oktober 1775 anderweiten Vortrag und schlug vor, das Brauhaus vor dem Pirnaischen Thore auf der Brandstelle des Hirsches aufzubauen und eine Treppe zu den Schuttböden auf der Sophienkirche anzulegen. Nach längerem Schriftenwechsel zwischen dem Geheimenrate und dem Kammerkollegium verordnete endlich letzteres an das Amt am 5. August 1776 die Abschaffung des Brauhauses und Überlassung der Braugerechtsame an einen Privaten, obgedachten Braupachter Renner. Endlich genehmigte ein Reskript vom 21. September 1776,[136]. daß [64] die Hofbrauhausgerechtigkeit an den Hofbrauverwalter Johann Gottfried Grohmann zur Übertragung auf sein vor dem Pirnaischen Thore gelegenes Grundstück gegen einen Kanon von 230 Thlr. jährlich übertragen und ihm die Wegreißung des alten Brauhauses an der Sophienkirche gegen Ansichnahme der Materialien überlassen werde.

3. Der Stall.

Den Ort, wo sich derselbe befand, giebt Hasche[137] an, indem er von den „Ställen am Kloster, mit denen die zwote Seite (der großen Brüdergasse) unten anfängt“, spricht. Dies wird auch durch Grundrisse bestätigt.[138]

Über vorgekommene Baulichkeiten finden sich folgende Nachrichten: Unterm 9. März 1579 ward angeordnet, die Ställe im Kloster zu Dresden, worin die Kutsch- und Mühlpferde stehen, so an Krippen, Raufen, Standsäulen und andern sehr wandelbar sind, für 160 Gld. 8 Gr. 8 Pf. an Hansen Irmisch zum Bauen auszugeben.[139] Im Jahre 1589 werden 1424 Gld. 18 Gr. 1 Pf. auf die Besserung der Klosterstallung und Anrichtung der Losamenter in Rechnung verschrieben.[140] Nach einem Reskript vom 1. Februar 1599 sollte im Kloster anstatt des Pferdestalles, so jetzo zum Boysalz gebraucht wird, ein anderer auf 29 Stände erbaut werden.[141] Der Anschlag zu diesem Baue, der 68 Ellen lang, 10 Ellen weit und 6½ Ellen hoch werden sollte, betrug 106 Gld. ohne das Holz. Ein anderweiter Anschlag bezog sich auf den Platz: Von dem Hause am Kloster, darauf der Hafer liegt, bis an das Waschhaus über Zwerg im Hofe 49 Ellen lang, 91/4 Elle weit mit 20 Ständen 757 Gld. 7 Gr. 8 Pf., dazu noch ein Platz, da das Waschhaus und Stube steht, 23 Ellen lang mit 9 Ständen.[142] Ein Bericht des Kammerkollegii vom 16. September 1600 erwähnt, daß zur Aufführuug einer Mauer um den Kirchhof ein Platz, 14 Ellen lang und 7 Ellen breit, vom Klosterstalle abgenommen werden müsse, was auch durch Reskript [65] vom 23. September 1600 genehmigt wird.[143] Diesem, entsprechend ordnet ein Reskript des Kammerkollegii vom 7. August 1600[144] an den Zeugmeister zu Dresden an, in dem Pferdestalle am Kloster ausbessern zu lassen die böse Dachung auf dem langen Stall nach dem Zwinger, die Knechtstube und den steinernen Wassertrog, auch anstatt der Heimlichkeit, so im Kirchenbaue abgegangen, eine neue zu graben.

Bei dem letzten Umbau der Sophienkirche ist dieses Stallgebäude ganz weggerissen und der Raum zum Kirchenvorplatz benutzt worden.

4. Ein Schuppen.

Wo dieser gestanden, ist mit irgendwelcher Zuverlässigkeit nicht anzugeben, da alle spezielle Nachrichten fehlen; er gehörte wahrscheinlich zu den Baulichkeiten, welche bei Erbauung des neuesten Waschhauses weggerissen worden sind.

5. Das Gold- oder Probierhaus, spätere Kriegskanzlei.

Über den Ursprung dieses Gebäudes finden sich keine Nachrichten, nur über die Einrichtung ist folgendes zu bemerken:

In einem Inventarium über das Probierhaus heißt es:[145] Auf des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm Herzog zu Sachsen Vormund und der Chur Sachsen Administrators sonderbaren Befehlig ist das neue Probierhaus allhier in Dresden hinter dem Schloß gelegen, so gemeiniglich das Goldhaus genannt wird, ao. 1598 den 28. April Mittags 12 Uhr geöffnet und darin zu inventieren angefangen und befunden, jedoch jedes an seinem Orte gelassen worden, wie hernach folgt etc. Mit specieller Bezeichnung des Ortes, wo sie sich befunden, werden eine Masse Gläser, Flaschen, Destillierkolben, Ingredienzien zum Probieren, ja selbst Scherben aufgeführt, davon erwähnenswert sind: Im großen Saale oder Laboratorio unter einem Tische etliche zerbrochene Scherben mit ausgebranntem Todtenkopfe; ein Probiergehäuse gar schön in einem Futter, ist nicht geöffnet, Heinrich Mahler berichtet, es koste 500 Thlr.; ein Ofen mit 4 Kapellen, wird der faule Heintze genannt; [66] ein verguldeter Probirstein von schöner Arbeit und Bildwerke, darüber ein Gehäuse; in einem Schranke etliche uneröffnete Briefe an Kurfürst August; ein steinerner Wassertrog; einige vermoderte Tischtücher; ein Schreibtisch mit schwarzem Sammt überzogen; 2 silberne Kästlein mit 9 Fächern; 1 Pergamenthaut, darauf schöne Schrift; eine Pergamenthaut, schwarz gefärbt, mit allerlei Farben darauf geschrieben; 2 Ascheproben, darin Todtenkopf in Vitriol; 1 Schöpftopf mit Todtenkopf; im Gewölbe am großen Laboratorium 1 Trog voll ausgebrannten Todtenkopf; aufm Tischlein ein schönes Schreibezeug-Kästlein, darin eine verguldete Feder; 1 silbernes Büchslein, darin 60 silberne Rechenpfennige.

Zum Schlusse ist noch zu erwähnen, daß über die mannigfachen Veränderungen des jetzt die Sophienkirche umgebenden freien Platzes die im Jahre 1702 stattgehabten Verhandlungen über die Zurichtung einer Wohnung für den Statthalter Fürsten von Fürstenberg vielen Aufschluss geben, worüber die Akten folgendes enthalten:[146]

Durch Reskript vom 29. Dezember 1702 wird verordnet, es solle dem Statthalter Fürst von Fürstenberg die Kriegskanzlei nebst dem Kriegszahlamte und das Rauchhaus zur Wohnung angewiesen werden, daher wären diese Häuser zu leeren und die kleinen Häuser, so von einem oder dem andern jetzt bewohnt werden und nach dem Taschenberg bis an das Ballhaus gehen, auch bis an die Treppe des Kriegszahlamtes stoßen, zu räumen, ebenso wie das anzukaufende Polenzische Haus etc. Das Kammerkollegium berichtet darauf unterm 29. Dezember 1702: Außer den einzelnen Häusern wolle der Statthalter auch das Hofbrauhaus beseitigt haben; dasselbe sei an Johann Friedrich Conrad verpachtet, welcher bis 2. Dezember 1702 1917 Thlr. Pachtgeld erlegt; der Statthalter verlange das Rauchhaus nicht. Das Kammerkollegium wisse übrigens nicht, wie das Geld zum Baue aufzubringen sei. Daraus wird durch Reskript vom 11. Juni 1703 angeordnet: Nächst den früheren Plätzen und Zimmern werde nach der Vorstellung des [67] Statthalters das Hofbrauhaus wegen der Konnexion und da solches immediate an das Kriegszahlamt stoße, nöthig gebraucht, es solle daher das Hofbrauhaus geräumt und in der Stadt eins errichtet werden. Die Kammer solle alles adaptieren, wie der Statthalter es wolle, und sollten alle Kosten aus den dem Oberbauamte ausgesetzten Geldern genommen werden.

Das Kammerkollegium, welchem der Amtmann Conradi unterm 9. Januar 1703 berichtlich angezeigt, das Polenzische Haus sei Kanzleilehn und niemals verkauft, sondern nur vererbt worden und mit 245 Steuerschocken belastet, zeigte darauf dem Geheimenrate unterm 25. Januar 1703 an, das Polenzische Haus sei für 518 Gld. subhastiert worden, der Ersteher sei aber zurückgetreten, Polenz verlange 1200 Thlr., werde es unter 1000 Thlr. nicht lassen. Dieses Haus wurde im Jahre 1703 von der Gräfin Cosel für 700 Thlr. gekauft und im Jahre 1715 an den König verkauft.

Das Kammerkollegium verordnete unterm 22. Dezember 1702 an das Amt Dresden, den Inhabern der kleinen Häuser die alsbaldige Räumung ihrer Wohnungen aufzugeben, worauf laut Registratur vom 5. Januar 1703 der Aktuar Haubold bemerkt: er habe dem Kalkstößer Martin Hust angedeutet auszuziehen, dem Proviantverwalter Baldauf und dem Jäger, der hinten im Zwinger wohne, sei bereits von dem Oberhofjägermeister gekündigt worden. Der Geheimerat wiederholte in einem Reskript vom 9. März 1703 die Anordnung, daß sofort die kleinen Häuser, so von dem einen oder andern vom Hofe jetzt bewohnt sind und nach dem Taschenberge bis an das Ballhaus gehen, auch bis an die Treppe des Kriegszahlamtes stoßen, geräumt werden. Endlich zeigte das Oberbauamt am 14. März 1703 an, daß neben andern auch die Zimmer des Bauverwalters und des Kriegszahlamtes für den Statthalter hergestellt worden wären.

Endlich ist noch zu erwähnen ein Spezialreskript an die Rentkammer vom 17. Februar 1719[147] mit der Anordnung: es solle das [68] Residenzschloß und das Prinzenpalais ausstaffiert, ein Kommunikationsweg dahin angelegt und einige alte Gebäude an der Orangerie weggerissen werden. In dem dazu gehörigen Anschlage ist die Kostenhöhe angegeben: für die innerliche Ausstaffierung des Kgl. Schlosses 18151 Thlr. 3 Gr., des Prinzenpalais 6199 Thlr. 2 Gr., für die Erbauung des Kommunikationsweges 1779 Thlr. 7 Gr., für die Einreißung der allen Gebäude an der Orangerie 10910 Thlr., wovon 2260 Thlr. abgehen, weil das Brauhaus stehen bleibt.




[69]

III.
Das Augustinerkloster zu Altdresden
und seine Besitzungen in der Oberlausitz,
das Teminierhaus zu Bautzen und das Rittergut
Kosel mit Stella.
von
Prof. Dr. Hermann Knothe




Daß das Kloster „Einsiedler-Ordens St. Augustini“ zu Altdresden (dem jetzigen Dresden-Neustadt) auch in der Oberlausitz Besitzungen gehabt habe, war den bisherigen Geschichtsschreibern der Stadt Dresden wohl noch nicht bekannt. Auch das „Urkundenbuch der Stadt Dresden“[148] theilt über dieselben nur zwei Urkunden mit. Über das Terminierhaus zu Bautzen giebt eine ganze Reihe von Urkunden, welche wir in der erst kürzlich wieder neu entdeckten Abteilung des dasigen Ratsarchivs aufgefunden haben, vollständige Auskunft.

Auch in der Stadt Herzberg im ehemaligen sächsischen Kurkreise (nördl. v. Mühlberg) hatten die Augustiner-Eremiten ein Kloster, und diesem war etwa im Anfang des 15. Jahrh, von dem Rate und dem Domkapitel zu Bautzen „nachgelassen“ worden, auch bei ihnen zu „terminieren“. Der Rat hatte zu diesem Zweck „ein Haus, vor dem Schloß gelegen, dem terminario zur Wohnung gutwillig eingeräumt“, welches später als auf dem „Burglehn“ gelegen bezeichnet wird, jedenfalls deshalb, weil es, ebenso wie die Burglehnhäuser, von dem Stadtrecht eximiert worden war. So war denn alljährlich in der Advents- und in der Fastenzeit ein [70] Augustiner Bruder aus Herzberg nach Bautzen gekommen, hatte in der dasigen Pfarrkirche Beichte gehört, Messe gelesen und dann nebst einem mitgebrachten Laienbruder „in der Stadt und auf dem Lande das Almosen gesammelt“. Als gegen Ende des 15. Jahrh. Kurfürst Friedrich der Weise eifrig bemüht war, daß die Augustiner zunächst in seinen Landen „reformiert“, d. h. zu der alten, strengen Observanz des Ordens zurückgeführt werden möchten,[149] schrieb er (19. Jan. 1491) von Torgau aus an den Rat zu Bautzen. Da er das Kloster zu Herzberg wegen seines „ungöttlichen, verdächtigen und unordentlichen Wesens“ mit päpstlicher Erlaubnis durch den sächsischen Ordensprovinzial Heinrich Schale [„Schallen“] mit reformierten Brüdern habe besetzen lassen, so möge der Rat das von der Bautzner Terminei zu gebende „Deputat“ nicht mehr durch den abgesetzten Terminarius einnehmen lassen „den reformierten Brüdern zum Schaden“.

Da hatte ganz unerwarteter Weise das „gemeine Kapitel“ des Ordens (1504 zu Nürnberg) beschlossen, diese Terminei zu Bautzen, weil von Herzberg gar zu weit abgelegen, dem viel näheren Augustinerkloster zu Altdresden zu überweisen und das Kloster zu Herzberg durch die Terminei in Mühlberg zu entschädigen. Hiermit aber wollte man sich weder in Bautzen noch in Herzberg einverstanden erklären.

Die Vorliebe, welche in früheren Jahrhunderten die Städte allenthalben gerade für die volkstümlichen Bettelmönche an den Tag gelegt hatten, war im 16. Jahrhundert, und zwar schon vor der Reformation Luthers, in der Oberlausitz längst erloschen. Der streng konservative und bis an seinen Tod gut katholisch gebliebene Görlitzer Stadtschreiber Johann Haß erzählt in seinen Stadtannalen,[150] wie im Jahre 1500 ebenfalls von dem Kloster zu Altdresdcn zwei Brüder nach Görlitz gekommen seien und bei dem Rate nachgesucht hätten, daselbst eine Terminei aufrichten zu dürfen, wie man ihnen aber dies abgeschlagen habe, da das Kloster zu Altdresden „wohl versorget [sei], wie denn vor Augen“, und da man in der Stadt Görlitz schon die dasigen Franziskaner müsse [71] terminieren lassen, und da man endlich auch den Gutsunterthanen der Stadt Görlitz anzuraten pflege, „daß sie sich mit fremder Bettelei nicht beladen sollten“. In Bautzen aber mochte man wohl um so weniger Neigung spüren, jetzt den Mönchen aus Dresden das Terminieren zu gestatten, da man hier noch genauer wußte, daß dieselben in ziemlicher Nähe zwei stattliche Landgüter, nämlich das Rittergut Kosel mit Sella, besaßen, also nichts weniger als unterstützungsbedürftig seien. Der Rat suchte seine Weigerung damit zu begründen, „daß von männiglich dafür gehalten werde, daß diese Terminei [lediglich] dem Kloster zu Herzberg eingeleibt sei“. Das Domkapitel zu Bautzen aber mochte auch wünschen, bei dieser Gelegenheit von den fremden Mönchen befreit zu werden, die durch ihr Beichtehören und Messelesen in der Stadtkirche die Einkünfte der Pfarrgeistlichkeit schmälerten.

Von den Bautzner Behörden abgewiesen, wendeten sich die Augustiner von Altdresden sofort an ihren hohen und stets hülfsbereiten Gönner, den Herzog Georg von Sachsen. Derselbe richtete daher an den damaligen Landvogt der Oberlausitz, den polnischen Prinzen Siegmund, Herzog zu Troppau und Glogau (1504–1506), ein uns dem Wortlaut nach nicht bekanntes Schreiben, worin er sich über Domkapitel und Rat beklagte, daß dieselben, obgleich die Konvente zu Herzberg und zu Dresden ihnen „die Veränderung“ angezeigt und sogar er, der Herzog, selbst sie ersucht habe, die Dresdner Brüder „einkommen zu lassen“, dies „abgeschlagen und verächtlich gehalten“ hätten. Jene Terminei sei keineswegs dem Kloster in Herzberg inkorporiert, sondern „dem Orden“; die Oberen des Ordens aber hätten das Recht, mit den Häusern und Termineien zu Nutz des Ordens nach Gefallen zu verfahren. Von Breslau aus (er war zugleich königlicher Statthalter in beiden Schlesien) teilte der Landvogt (18. April 1505) dem Rate diese Beschwerde des Herzogs mit und bezeigte sich auch seinerseits darüber höchst unwillig, daß der Rat die Schlüssel zu dem Terminierhause an sich genommen habe; denn da dasselbe „auf dem Burglehn“ liege, so sei dies ein offener Eingriff in seine landvogteilichen Rechte. Daher befahl er dem Rate, alles dies abzustellen, die Schlüssel aber dem Amtshauptmann von [72] Bautzen, als dem verfassungsmäßigen Stellvertreter des Landvogtes, unverzüglich einzuhändigen.

Der Rat rechtfertigte sich gegen den Landvogt (Konzept ohne Datum) folgender Maßen: Allerdings sei „vorlängst“ dem Kloster zu Herzberg eine Terminei und ein Haus in Bautzen „vergönnt“ worden, und so habe sich denn alljährlich ein Bruder aus Herzberg daselbst eingestellt, so daß man allgemein die Überzeugung gehabt habe, Terminei und Haus sei lediglich zu Gunsten des Klosters zu Herzberg „und sonst niemandes“ nachgelassen worden. Ueberdies sei kürzlich ein Bruder aus Herzberg erschienen und habe dem Rate gemeldet, man wolle diese Terminei seinem Kloster zu merklichem Schaden „entwenden“; darum habe derselbe den Schlüssel zum Terminierhause dem Rate „zu getreuer Hand“ übergeben mit der Bitte, ihn sonst niemand, als einem von Herzberg abgeordneten Bruder wieder einzuhändigen. So habe denn der Rat weder das Kloster zu Dresden noch sonst jemand „außer Besitz gesetzt“ und niemandes Freiheiten [d. h. den Ordensprivilegien] zuwidergehandelt. Wenn übrigens die Brüder zu Dresden den Nachweis brächten, daß die Bautzner Terminei in der That „dem Orden“ inkorporiert sei und daß dessen Obere das Recht besäßen, dieselbe nach Gefallen einem anderen Konvente zu übertragen, wenn ferner hinreichende Sicherheit geboten werde, daß der Rat nicht etwa künftig von dem Kloster zu Herzberg in Anspruch genommen werde und daß von den Mönchen zu Dresden „keine Neuigkeit dem Kapitel oder der Stadt zur Beschwerung geschehe“, so wolle sich der Rat, „dem Landvogt zu Gefallen, mit bequemer gebührlicher Antwort gegen dieselben vernehmen lassen.“

Der Rat handelte völlig korrekt, wenn er sich sicher stellen wollte, daß das Kloster zu Herzberg nicht etwa künftig ihn für die Übergabe des Hauses an die Dresdner Augustiner verantwortlich mache, und ebenso daß nicht etwa von den neuen Inhabern des Hauses „Kapellen oder Altäre“ darin errichtet werden möchten, wodurch das Domkapitel noch mehr beeinträchtigt werden würde. - Man ersieht aber zugleich, daß man auch in Herzberg mit diesem Tausche keineswegs zufrieden war. Besonders hatte, wie sich aus einer späteren Urkunde (von 1536) ergiebt, der damalige Terminarius für [73] Bautzen, Bruder Laurentius Vogel, „darein nicht willigen wollen und hatte eher das Kloster selbst verlassen und sich weggewendet und sei gestorben“. „Nach mannigfacher Mühe“ mußte sich endlich der Dresdner Konvent entschließen, die Bautzner Terminei dem Herzberger Konvent förmlich abzukaufen, so daß die Dresdner den Herzbergern jährlich 5 fl. von der Kaufsumme abzuzahlen hatten, „bis dieselbe ganz entrichtet“ sein werde.

Den Landvogt hatte die Rechtfertigungsschrift des Bautzner Rats völlig überzeugt. Er antwortete[151] dem Herzog Georg (27. Mai 1505), er finde in dem Verhalten des Rats „nichts dem Orden Unleidliches“, sondern nur das berechtigte Verlangen nach einem „Versorgnis“, d. h. einem sicher stellenden Reverse. Daher legte er denn den Entwurf eines solchen, der dann von dem Ordensvikar und den beiden betreffenden Klöstern zu besiegeln sein werde, bei. Angefertigt war derselbe jedenfalls vom Rate. - Und so stellte denn in der That, fast wörtlich nach diesem Entwurfe, den 27. Oktober 1508 (wir wissen nicht, weshalb erst so lange Zeit darauf) der bekannte Vorgesetzte und Freund Luthers, Johann v. Staupitz („Wir Bruder Johannes von Staupitz, der heil. Schrift Doktor und der Brüder Einsiedler-Ordens sancti Augustini in deutschen Landen gemeiner Vikarius“) einen Revers aus, daß Kapitel und Rat zu Bautzen in keiner Weise von dem Kloster zu Herzberg in Anspruch genommen, und daß von den Brüdern zu Altdresden keinerlei Neuigkeit eingeführt werden solle. Auch der Bischof Johann VI. von Meißen bestätigte (24. Mai 1509) diesen Revers.[152] So stand nun der Übernahme der gesamten Bautzner Terminei durch die Dresdner Brüder nichts mehr entgegen. Von ihrer Wirksamkeit liegt keinerlei Nachricht vor.

Nur kurze Zeit darauf wurde ihnen ihr mit Mühe errungener Besitz abermals in Frage gestellt. Im Jahre 1522 sah sich der junge König Ludwig II. von Ungarn und Böhmen genötigt, um Geld für die ununterbrochen gegen die Türken zu führenden [74] Kriege zu beschaffen, auf alle Landgüter auch in der zu Böhmen gehörigen Oberlausitz eine Steuer zu legen. Es scheint, daß grade die Dresdner Augustiner für ihr Rittergut Kosel diese Steuer verweigerten und ihre geistliche Immunität vorschützten. Jedenfalls steht fest, daß, wie wir alsbald werden darzustellen haben, der damalige Landvogt, Herzog Karl von Münsterberg (1520– 1527), dieselben als „ungeborsam“ bezeichnete, sie darum ihres Lehngutes Kosel verlustig erklärte und dasselbe zu Gunsten des königlichen Fiskus anderweit verkaufte. Zugleich dürfte er auch ihr „auf dem Burglehn“, also nicht unter Stadtrecht, sondern „unter der Landvogtei“ gelegenes Terminierhaus eingezogen haben. Mindestens verlangten die Augustiner in den langen aus diesen Verhältnissen sich ergebenden Streitigkeiten grade von dem Landvogt die Wiedererstattung nicht blos ihres Gutes, sondern auch ihres Hauses. Bei den endlichen, zu Bautzen mündlich geführten Vergleichsverhandlungen schlug ihnen (9. Jan. 1525) der Landvogt vor, er wolle dasselbe taxieren lassen und sie sollten es um den ermittelten Preis an zwei Adlige (Bartholomäus v. Wartenberg und Nikolaus von Gersdorff) käuflich überlassen; vielleicht hatte es der Landvogt diesen Herren bereits thatsächlich eingeräumt. Allein die Abgeordneten des Dresdner Klosters bestanden darauf, daß es ihnen einer früheren, ebenfalls mündlichen „Beredung“ zufolge wieder eingeantwortet werde.[153] Und dies scheint denn auch endlich erfolgt zu sein.

Im Laufe des folgenden Jahrzehnts hatte sich in Bautzen nicht nur Rat und Bürgerschaft, sondern sogar ein Teil der Domgeistlichkeit der Reformation zugewendet. Das seit 200 Jahren daselbst bestehende Kloster der Franziskaner ging unaufhaltsam seiner Auflösung entgegen, da die Bürger und Bauern denselben kein Almosen mehr verabreichten und keine Beichte und Messen mehr bei ihnen besuchten. In noch weit höherem Maße dürften die fremden Mönche mißliebig gewesen sein. Wir vermuten daher, daß längere Zeit hindurch die Dresdner Augustiner gar nicht mehr nach Bautzen zum Terminieren gekommen seien, [75] ihr Haus also leer gestanden habe. Der Rat aber wünschte darüber sich Klarheit zu verschaffen, von wem dasselbe denn einstmals dem Kloster zu Herzberg überlassen worden sei, und wer, ob Rat oder Landvogt, berechtigt sei, wenn es nicht mehr für den stiftungsmäßigen Zweck gebraucht werde, dasselbe wieder an sich zu nehmen. Darum erbat sich der Rat durch „Gesandte“ bei dem Kloster zu Altdresden Auskunft über jenes Haus, d. h. jedenfalls einen urkundlichen Nachweis, wie es einst an die Mönche zu Herzberg gekommen sei. Der Dresdner Konvent schrieb darauf (14. Febr. 1535) an den Rat, er sei von dem Bruder Burkard, Schweitzer genannt, in Herzberg „berichtet“ worden, daß derselbe „in dem deposito“ zu Herzberg noch einen Brief über die einstige Erwerbung des Hauses gesehen habe. Daraus schickte der Rat einen Abgeordneten (Valentin Locke) nach Herzberg an den dortigen Rat mit der Bitte, diesen noch daselbst lebenden Burkard Rotschuch,[154] ehemaligen Prior des dortigen Klosters, vor sich bescheiden und gerichtliches Zeugnis ablegen zu lassen, was er über die einstige Erwerbung des Bautzner Terminierhauses wisse. Derselbe sagte nun an Ratsstelle nicht nur dasjenige aus, was wir schon oben (S. 72) über den Übergang der Bautzner Terminei an die Brüder zu Altdresden berichtet haben, sondern fügte auch noch folgendes hinzu. Der letzte Herzberger Terminarius in Bautzen, Laurentius Vogel, habe alle „Briefe, die Ankunft der Terminei und das Wohnhaus in Bautzen belangend, bei sich in Verwaltung gehabt“ und dieselben, als er aus Unmuth über die Übertragung an die Dresdner Augustiner das Kloster verlassen und sich weggewendet, mit sich genommen. Wohin aber, „und wo sie etwa heutigen Tages noch verhalten“, sei dem Zeugen unbekannt. Wohl aber habe er, Burkard Rotschuch, bei Bruder Laurentius einen solchen Brief des Rates zu Bautzen oft gesehen und selbst gelesen, an welchem ein Siegel mit zwei Türmen gehangen[155] und [76] welcher begonnen habe: „Wir Bürgermeister und Ratmanne der Stadt Bautzen“. Darin habe unter anderem gestanden, „daß die Terminei daselbst mit des Rats Konsens und Willen sei aufgerichtet worden, dazu der Rat das Haus vor dem Schloß gelegen dem terminario zur Wohnung gutwillig eingeräumt habe“. Er wisse auch von keiner andern Zueignung oder Konsens. Diese gerichtliche Aussage des Burkard Rotschuch teilte nun der Rat zu Herzberg den 3. September 1536 dem zu Bautzen mit.[156]

Hiermit schien für letztern der Nachweis erbracht, daß er, und niemand sonst, berechtigt sei, über das bisherige Terminierhaus zu verfügen. Er zog es übrigens keineswegs ohne Weiteres ein, sondern vermittelte vielmehr, daß der Bautzner Syndikus, Franz Giritz (auch Geritz, Geinz geschrieben), dasselbe „von dem Kloster ordentlich erkaufte und bezahlte“. Hierzu hatte der Rat vorsichtiger Weise auch noch die Genehmigung des Landesherrn, König Ferdinand von Böhmen, als Eigentümers des Burglehns, eingeholt. Als daher Herzog Heinrich der Fromme, der Bruder Herzog Georgs, 1539 auch in dem gesamten Albertinischen Sachsen die Reformation einführte und das Augustinerkloster zu Dresden aufhob, war das einstige Terminierhaus des letzteren zu Bautzen bereits rechtlich in weltlichen Privatbesitz übergegangen. Zwar hatte der König vergessen, daß er hierzu seine Zustimmung gegeben hatte, und als ihm bald darauf, jedenfalls von katholischer Seite her, geklagt wurde, daß der Bautzner Rat „zusehe, wie sein Syndikus ein geistlich Haus, den Mendikanten St. Augustini-Ordens gehörig, wider des Klosters Willen zu seinen Händen eingezogen habe“, so erließ er (26. Aug. 1540, Wien) ein unwilliges schreiben an den Rat und befahl, „dieweil solches seiner königlichen Hoheit und Regalien zuwidergereiche“, das Haus dem (bereits aufgehobenen!) Kloster wieder zuzustellen. Allein als man ihm berichtet und nachgewiesen hatte, daß alles auf dem Wege Rechtens vor sich gegangen sei, und daß er selbst den Kauf genehmigt habe, befahl er (18.Juli 1541, Regensburg) in einem anderweitigen Schreiben [77] an den Amtshauptmann, die Ritterschaft und den Rat zu Bautzen, den Synidikus Giritz bei diesem seinem erkauften Hause „zu schützen und zu handhaben“.

So war denn jetzt nach anderthalbhundert Jahren das einstige Terminierhaus wieder unter Stadtrecht gelangt.


Die Dresdner Augustiner hatten aber außerdem, wie wir schon erwähnten, in der Oberlausitz einst noch ein bei weitem wertvolleres Besitztum, nämlich das Rittergut Kosel mit Sella.[157] Dasselbe war „für die Summe von 3000 fl.“ und zwar höchstwahrscheinlich denen von Taubenheim abgekauft worden. Wenigstens werden noch 1455 Gebrüder von Taubenheim als Inhaber von Kosel genannt.[158] Ob das Kloster das Gut selbst, etwa durch einen Laienbruder, bewirtschaften ließ oder die herrschaftlichen Äcker an die Gutsunterthanen verpachtet hatte, wissen wir nicht.

Als aber 1522, wie wir ebenfalls schon zu berichten hatten, König Ludwig II. von Ungarn und Böhmen allen Landgütern auch in der Oberlausitz eine Türkensteuer auferlegte, scheinen die Dresdner Augustiner diese Steuer verweigert und ihre Immunität vorgeschützt zu haben. Diese Weigerung sollte für sie verhängnisvoll werden. Der damalige Landvogt, Herzog Karl von Münsterberg und Oels, zugleich oberster Hauptmann im Königreich Böhmen, riet dem in Ofen residierenden Könige, den Augustinern, deren „merklichen Ungehorsam“ man schon oft verspürt habe, Kosel und Sella „abzunehmen“ und dieselben an Wenzel Herrn von Schönburg auf Hoyerswerde[159] zu verkaufen; hierdurch kämen sie aus dem Besitze der toten Hand wieder an einen „Rittermäßigen“, der von ihnen den Lehndienst im Kriege zu leisten geeignet sei.

Der König hatte natürlich auf diesen Bericht seines Landvogts hin den Verkauf gutgeheißen, und so hatte letzterer die Augustiner von Dresden „auf einem Landtage zu Bautzen“ (jedenfalls in den letzten Wochen des Jahres 1522) von dem königlichen Befehle unterrichtet.

[78] Sofort wendeten sich dieselben abermals an Herzog Georg von Sachsen und baten ihn um seine „Intercession“ bei König Ludwig. Und so meldete denn der Herzog (5. Januar 1523) dem Könige, wie die Brüder „vor wenig Tagen“ ihrer Güter Kosel und Sella „beraubt und entsetzt“ (spoliati et ejecti) worden seien; er bat daher um Restitution im Interesse der Gerechtigkeit. Zugleich empfahl der Herzog in einem zweiten Schreiben von demselben Tage auch der Königin die Sache der Augustiner und ersuchte in einem dritten den Bischof von Agram, Ladislaus Zalchaw, den Kanzler des Königs, bei letzterem dahin zu wirken, daß überhaupt „die armen Cleriker“ von der dem Markgraftum Oberlausitz auferlegten Steuer befreit (immunes) bleiben möchten. Nicht minder holte aber der Herzog auch von dem Ordinarius der Universität Leipzig, Dr. Johann Kuchel, ein Gutachten ein, welches dahin lautete, die Brüder müßten entweder wieder in den Besitz ihrer Güter gesetzt oder der Käufer mit seinem Kaufgelde an sie gewiesen werden. Dieses Gutachten schickte er nebst einem Schreiben, das wir nicht kennen, abschriftlich an den Landvogt. Darauf antwortete ihm der Landvogt (1. April 1523) von Kuttenberg aus, er würde gern dem Herzoge „zu Gefallen sein“; allein ihm sei der königliche Befehl „mit ganzem Ernst auferlegt“ worden; indeß glaube er, wenn die Augustiner „sich erklagen“ wollten, so werde ihnen der Rechtsweg nicht verweigert werden.

Inzwischen hatten die Kaufverhandlungen mit Wenzel von Schönburg ihren Fortgang genommen. Daher bat Herzog Georg in einem abermaligen Schreiben (20. Februar 1523) den Landvogt, da, wie er erfahren, die Güter des Klosters „hinter Wissen und Willen“ der Brüder vom König an den von Schönburg verkauft worden seien, so möge der Landvogt wenigstens den Käufer anweisen, das Kaufgeld an sie auszuzahlen. Darauf antwortete der Landvogt (27. Februar 1523) von Prag aus an die Söhne des eben abwesenden Herzog Georg, der König habe den Augustinern angeboten, ihnen „das vorige Kaufgeld“ (d. h. die 3000 fl., die sie selbst einst gezahlt halten) zu erstatten, oder „wenn sie daran nicht gesättigt wären, sich mit ihnen des Rechten einzulassen“; dies alles aber sei von ihnen „verächtlich gehalten“ worden; sie seien, [79] um den königlichen Willen zu vernehmen, nach Bautzen beschieden worden, aber nicht erschienen; wohl aber hätten sie den König bei dem Herzog Georg wegen Ungerechtigkeit „verunglimpft“. Der König wolle in seiner jetzigen Türkennot allseitige Hülfe aus seinen Ländern. Daher sollten Rittermäßige für ihre Lehngüter den pflichtschuldigen Dienst thun. „Solch geistliches Volk entwähre durch Innehabung von Landgütern viel Orte des Landes und gebrauche seinen Muthwillen zu Minderung und Abbruch Sr. Maj. Dienste und Regalien“. Tags zuvor aber (26. Juli) hatte der Landvogt „auf Befehl des Königs“ den Kaufbrief über die Güter Kosel und Sella (um 4500 Mark) dem Wenzel von Schönburg für seine Söhne Wanike und Georg ausgestellt und denselben, wie üblich, mittels der Siegel zahlreicher adliger Bürgen die „Gewähr“ der Güter zugesichert.

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß gegen die, wie es scheint, bei dem landvogteilichen Amte zu Bautzen mißliebigen fremden Bettelmönche ein entschiedener Gewaltakt vollführt worden war. Schon der bekannte Gerechtigkeitssinn des Herzogs Georg von Sachsen, aber auch das Gefühl der Pflicht, den von ihm hochgeschätzten Augustinern in seiner Residenzstadt Dresden zu ihrem Rechte verhelfen zu müssen, veranlaßte ihn jetzt zu weiteren Schritten. Zuerst suchte er (3. Oktober 1523) den Vorwurf des landvogtlichen Schreibens zu entkräften, daß die Mönche dem an sie ergangenen Vorbeschiede nach Bautzen nicht nachgekommen seien. Der Termin sei gar zu kurz gewesen, und so habe er, in seiner Abwesenheit durch seine Söhne, den Hauptmann zu Bautzen, Nikolaus von Gersdorff als den Stellvertreter des Landvogts bitten lassen, er möge doch den Termin etwas weiter hinaus ansetzen. Der Hauptmann habe dieses Schreiben an den (fast immer abwesenden) Landvogt nach Prag geschickt, aber von diesem noch keine Antwort erhalten. So ersucht denn der Herzog jetzt den Landvogt, da die Sache ganz in Vergessenheit zu geraten scheine und den Augustinern sowohl ihre Güter als die Bezahlung dafür vorenthalten würden, dem (obenerwähnten) Gutachten des Leipziger Ordinarius doch nachzukommen. Da auch hierauf keine Antwort erfolgte, so dürfte der Herzog, was wir allerdings nur vermuten, [80] eine dem König nächststehende Fürstlichkeit, nämlich den Erzherzog Ferdinand von Österreich, den Schwager und späteren Erben Ludwigs II., um seine „Intercession“ ersucht haben. Durch wen sonst, als durch Herzog Georg, konnte der Erzherzog genaue Kenntnis von der gesamten Sachlage, vidimierte Abschriften von den Kauf-, Lehn- und Konfirmationsbriefen über die Güter Kosel und Sella erhalten haben, die er nun seinerseits in der That dem König überreichte? Und diese Intercession hatte nun wirklich den gewünschten Erfolg. Bereits Ende April 1524 war den Augustinern zu Dresden abschriftlich der Befehl des Königs an den Landvogt (vom 3. April, Ofen) zugegangen, durch welchen letzterer auf das bündigste angehalten wird, den Brüdern ihre Güter wieder abzutreten. In den strengsten Ausdrücken verurteilt der König das gegen die Augustiner eingehaltene Verfahren und mißt alle Schuld lediglich dem Landvogt Karl von Münsterberg zu. Aus den von seinem Schwager, dem Erzherzog Ferdinand, „und anderen Fürsten des Reichs“ [d. h. Herzog Georg von Sachsen] ihm überreichten Schriften der Augustiner zu Altdresden habe der König sich überzeugt, daß denselben die Güter Kosel und Sella „zur Unbilligkeit eingenommen“ worden seien, da sie „mit allen Anschlägen, Steuern und Diensten neben anderen Inwohnern des Markgrafthums Oberlausitz sich allezeit gehorsam gehalten haben“. Und doch habe der König „auf deinen Unterricht Befehl gethan, dieselben Dörfer zu Unseren Händen einzunehmen, dir auch auf deine Bitte, die ferner zu verkaufen, zugelassen und bewilligt“. Darum befehle er hiermit ernstlich, „daß Du genannten Vätern obgemeldete Dörfer, auch das Haus zu Budissin, samt aller Zugehörung und entwendeter fahrender Habe, so ihnen daraus genommen, wiederum abtretest und einräumest“, auf daß er, der König, ferner nicht bei den Reichsfürsten (Herzog Georg und Erzherzog Ferdinand) „angegeben“ werden möge. – Eine besondere Schärfe erhielt diese Mißbilligung auch noch dadurch, daß der König gleichzeitig in einem Schreiben an die Landstände („die von Land und Städten“) der Oberlausitz diesen befahl, „darob zu sein“, daß die Augustiner wieder in die „Gewähr“ ihrer Güter eingesetzt würden; hierdurch wurde den Ständen die [81] Kontrole über die pünktliche Ausführung des königlichen Befehles durch den Landvogt übertragen.

Unter dem 3. Mai 1524 schrieb nun Herzog Georg abermals an den Landvogt. Die Augustiner hätten ihn gebeten, „sie an den Landvogt freundlich zu verschreiben“. Er hoffe also zuversichtlich, derselbe werde nun auch baldigst den königlichen Befehl vollziehen. Der Überbringer dieses Briefes (Paul Brochpeck), der dem Landvogt zugleich mündlich „der Mönche Notdurft vorgetragen“, hatte nun allerdings „die Sache also heftig und mit beschwerlichen Worten angezeigt“, daß dies, wie der Landvogt (23. Mai 1524) entgegnete, ihm nicht unbillig zur Beschwerung gereiche. Er teilte dem Herzog zugleich mit, er wolle „auf die jetzige Zusammenkunft“ sich mit ihm über die ganze Angelegenheit freundlich unterreden. So ist denn, wahrscheinlich zu Dresden, eine mündliche „Abrede“ getroffen worden, deren ungefähren Inhalt wir nur aus den späteren Schreiben kennen lernen.

Inzwischen war, noch im Jahre 1523, Wenzel von Schönburg aus Hoyerswerde gestorben. Ein ziemlich weitläufiger Verwandter (Andergeschwisterkind) von ihm, Karl Herr von Schönburg auf Pürstein (Kreis Saaz) und Trautenau hatte sich endlich bereit finden lassen, die von Wenzel erhandelten Güter zu übernehmen und sie den Dresdner Augustinern jetzt förmlich (für 3000 fl.) abzukaufen. Er versprach (29. Aug. 1525) dem Herzog Georg, „die 2000 Mark [oder Gulden], die er darauf noch schuldig sei“, nächstes Weihnachten auszuzahlen. Allein die Augustiner machten geltend, daß sie außerdem noch 1000 fl. von der Kaufsumme, 200 fl. für ihre fahrende Habe und Hausrat, 50 fl., die sie bei einzelnen Bauern außenstehen hätten, und die Zinsen eines ganzen Jahres von der ihnen bisher nicht ausgezahlten Kaufsumme zu beanspruchen hätten; sie würden daher vor völliger Abentrichtung all dieser Gelder auch ihre Besitztitel über Kosel nicht ausantworten. Den 14. Dezember 1525 schrieb der Landvogt an Herzog Georg, er bedaure, daß Karl von Schönburg immer noch nicht gezahlt habe; wenn er nächstens persönlich nach Bautzen komme, werde er Sorge tragen, daß die Väter völlig zufrieden gestellt werden sollten. Dies muß denn nun auch alsbald geschehen sein.

[82] Am 30. Dezember 1525[160] genehmigte Herzog Johann von Sachsen, im Auftrag seines eben abwesenden Vaters Georg, den zwischen Karl von Schönburg und den Augustinern zu Altdresden abgeschlossenen Kauf und hieß letztere, nun „alle Briefe und Siegel, die Güter Kosel und Sella betreffend“, dem Käufer herauszugeben und demselben die Güter selbst vor dem Amte aufzulassen.

Die Brüder aber überließen die 3000 fl. Kaufsumme, welche sie glücklich dafür erhalten hatten, zinslich dem Herzog Georg, dessen unablässigen Bemühungen sie es einzig und allein verdankten, daß sie endlich doch noch zu ihrem Rechte gelangt waren. Bei der Aufhebung des Klosters werden unter den bisherigen regelmäßigen Baareinkünften desselben auch „150 fl. Zinsen b. m. g. H. [bei meinem gnädigen Herrn, dem Herzog] von 3000 fl. Hauptsumme für das Gut Kosel“ aufgeführt.[161]

Das Rittergut Kosel mit Sella gelangte später, jedenfalls infolge Familienabkommens, von welchem wir keine nähere Kunde haben, doch noch an die Söhne Wenzels von Schönburg, für welche es ursprünglich erhandelt worden war. 1551 hatten laut Musterregister[162] die Brüder „Georg und Wanike von der Kosel daselbst“ [d. h. gesessen auf Kosel] von diesem und anderen Gütern Ritterdienste zu thun. Es können dies nicht leicht andere Brüder, als die oben (S. 78) genannten Söhne Wenzels von Schönburg sein. Sie führen aber nicht den Familiennamen ihres Vaters, was sie als uneheliche Söhne erweist. Es dürfte dies übrigens in der Oberlausitz das letzte Beispiel dafür sein, daß eine adlige Familie den Namen eines erst kürzlich erworbenen Gutes annahm. Nicht lange blühte diese neue Familie v. d. Kosel. 1558 war auch der letzte jener beiden Brüder nicht mehr am Leben, und so wurden seine Söhne, „Alexander v. d. Kosel und seine Brüder“, mit den väterlichen Gütern belehnt. 1587 verkaufte dieser Alexander Sella, 1598 die Vormünder seines (nicht namentlich genannten) Sohnes auch das Dorf Wiednitz (östl. v. Sella). Seitdem ist uns die Familie in der Oberlausitz nicht mehr begegnet. [83]

IV.
Eine Dresdner Familienchronik
1542–1597.
Mitgeteilt
von
Dr. Reinhard Kade.




Mir gehört ein altes Exemplar der Karlstadtschen Übersetzung von des Sleidanus „wahrhaffter, eigentlicher und kurzer Beschreibung aller fürnemen Händel, so sich in Glaubens- und anderen weltlichen Sachen.....zugetragen haben“, gedruckt 1583 in Frankfurt am Mayn bei Johann Feyerabendt. Darin findet sich am Schlusse des Registers eine Reihe von 41 Papierblättern in Folio eingebunden, die eine kleine handschriftliche Chronik enthalten. Sie steht auf 30 Blättern, die öfters nur zum Teil beschrieben sind. Auf Bl. 30 b, bricht der Verfasser ab, nachdem er von 1542 bis 1597 durch 55 Jahre hin sein Leben verfolgt hat. Er mag durch den Tod an weiterem verhindert sein. Mit einer kräftigen Kanzleihand sind die Angaben eingetragen. Der erste Teil bis mit dem Jahre 1572 ist anscheinend damals, wohl aus Anlaß der Begründung seines Hausstandes, im Zusammenhange niedergeschrieben; das übrige scheint dann allmählich nachgetragen zu sein, worauf die Veränderungen in Schriftzügen und Tinte hindeuten. Bl. 31 ist leergeblieben, Bl. 32 a weist aus dem Jahre 1617 wieder Notizen, jedoch nicht von dem Verfasser, sondern von einem seiner Enkel auf, aus denen wir entnehmen können, daß am 10. März 1617 die Witwe des Autors gestorben und neben ihm auf dem Frauenkirchhofe begraben worden sei. Die letzten 9 Blätter sind unbeschrieben.

Der Verfasser ist ein am Hofe Kurfürst Augusts angestellter Küchenbeamter, namens Michael Brunner, der später Küchenschreiber wurde und zuletzt das Hauskelleramt unter Kurfürst [84] Christian verwaltete.[163] Steht somit der Schreiber allerdings nicht auf der Bildungshöhe eines rechten Historikers, so giebt er doch aus seinem Leben so viel anziehende Einzelheiten und trägt sie mit so gemütlichem Tone vor, daß die kleine Chronik, namentlich bei der Seltenheit derartiger in Dresden entstandener Aufzeichnungen aus jener Zeit, nicht ohne einiges Interesse sein dürfte.




Im Nahmen der heiligen Dreifaltigkeitt Gottes des Vaters, Sons und heiligen Geists fange ich Michael Brunner mein Leben an zu beschreiben, damit sich meine Erben künfftig mit göttlicher Verleihung darnach zu richten.

Anno Christi 1540[164] hatt mein Vater Marttin Brunner mit meiner Mutter Dorothea in Dorffe Haydtlaß bei Schlackenwerdtt[165] in seines Vaters Michael Brunners als meines Großvatern Hauß neben Hans Brunner seinem Bruder gewohnett, und ist meine Mutter eine Schantzin in Dorffe Myrtzschau, auch ins Ampt Schlackenwerdt under die wolgebornen Graffen Schlicken gehörig gewessen, daselbst sie mein Vater gefreiet und gen Haidtlaß als ein Bauersman heim gefurtt.

In 1542 Jar[166] bin ich Michael Brunner ungefehr in Juli oder Augusti geborn. Dan mein Vater und Mutter mich offtt bericht, das ich in deme Jar, do die Heueschrecken seindt gezogen, bin jungk worden, welches dan geschehen Anno 1542, und eben dieselbe Zeitt, do die Heueschrecken bei inen zum Heydtlaß gewessen, welches dan in Juli oder Augusti geschehen.

Anno Christi 1543–52 in meiner Kindtheitt als ein Bauersjunge die Gense, Khüe und Pferdt meines Vatters in Dorff Heidtlaß gehüttett.

Anno Christi 1553 umb Jacobi hatt mich mein Vater in die Schul zu gehen gen Schlackenwerdt zu einem Burger in die Kost gethan und bin bei denselben Burger Steffan Bofritzsch 2 Jar gewessen, volgents bei Hans Vogel Stadtschreibern zu Schlackenwerdt 3 Jar in die Kost gangen. Biß auff Anno Christi 1558 den [85] 5. Juli hatt mich gedachter Stadtschreiber von Schlackenwerdt gen Dreßden verschrieben an seinen Son Isaac Vogel, welcher Churfursten Augustus zu Sachssen Kuchenschreiber war. Und bin den 8. Juli am Tage Kilian des 58. Jar gen Dreßden komen und bin daselbst in die Schul gangen biß auf Anno 1560 in Januari, do nam mich Isaac Vogel Kuchenschreiber zu sich, do ich must auff ime auch auffm Schloß in der Kuchn und daheim bei ime sein Pferdt wartten und mit schreiben.

Anno 55 den Sonttag Oculi ist mein Mutter zum Heidtlas gestorben in Sechswochen mit den zehendten Kinde, meiner jungsten Schwester Martta.

Anno 56 hat mein Vater wider gefreiett eine Wittbe zu Myrtzschau.

Anno 57 hatt sich mein Vater mit sein Bruder Hans Brunner zum Heidtlaß getheilt und mein Vater ins Dorff Myrtzschau ein Gutt kaufftt.

Anno Christi 1561, als Churfurst Augustus zu Torgau Hofflager gehalten, ist mein Her Isaac Vogel in Juni gestorben und bin ich förder in der Churf. Hoffekuche vor ein Jungen bei dem Kuchemeister Hans Kolben auch Kucheschreibern Mattes Lehman, Gregor Horst und Anthoni Richtzenhain vor ein Jungen und Schreiber gedültett biß auff Ostern des 1565. Jar. Den 14. Juni diß 65. hatt mich Churfürst Augustus auff mein underthenigsten Bitten mit einer Vorschriefftt an Marggraffe Geörge Friedrich gen Anoltzbach[167] gnedigsten verschrieben umb Dinst, aber daselbst nicht underhalten worden, sondern von do gen Weimar an Hertzog Hans Wilhelm zu Sachssen verschrieben: förder gen Hal und weitter an die Fürsten zu Anhalt, auch Hertzog zu Braunschweigk, aber nirgent underhalten worden und keinen Dinst den Sommer uber gehabt. Und bin von Michaelis des 65. biß auff den ersten Januari Anno 1566 in Ampt Schwartzenbergk bei Hans Todt Amptsverwaltern gewessen.

In neuen Jarsmarkt des 66. in Januari bin ich mit etlicher [86] Kuchenspeiß von Leiptzigk gen Augspurgk zu den angestalten Reichstage geschickt durch Churf. Sächs. Cammer- und Renthmeister.

Anno 1566, als ich M. B. von Augspurgk mit Churfurst Augustus wider gen Dreßden kohmen, bin ich in Juli von Dreßden nach Wien und förder ins Landt zu Hungern, als der grosse Zugk war, mit gezogen und unders Kaisers Hoffefahne bei einem Osterreichischen Herrn Otto von Neidecke vor ein Schreiber und Einkäuffer in Hungern gedienett. In October des 66. bin ich sher kranke auß Hungern gen Wien kohmen.

Volgents Anno 1567 bei einem Osterreichischen Hern Her Christoff von Rappach zu Prun bei der Neuestadt in Osterreich gedienet biß auff Ostern 68.

Anno 1568 auffm Mittwoche nach Pfingsten bin ich wider auß Osterreich zu Dreßden frisch und gesundt ankohmen. Gottlobe. Sonttagk Trinitatis bin ich zu Dreßden in Churfürst Augustus Hoffekeller auffm Schloß zu einem Kellerdiener und Speisser auff- und angenohmen.

Anno 1571 den 6. Aprilis habe ich mich in Nahmen der heiligen Dreyfaltigkeitt Gottes Vaters, Sons und heiligen Geists mit Jungkfraue Sussanna des erbarn Mattheus Menius, Burgers und Zeltschneiders zu Torgau eheliche jüngste Tochter, mit Walpa seinem Eheweibe gezeigett, in ein Ehegelöbnus zu Dreßden eingelassen. Welche Jungkfraue domals bei irer Schwester Sara, welche Albrechtt Stötter, Churf. Sächs. Mundkoche, zur Ehe hatte, zu Dreßden in der Schutzengaß[168] neben den grossen Eckhauß ware, weil sie die Schwester Sara 4[169] Jar bei sich hatte gehabt; und ist meine vertraute Anno 1552 zu Torgau in der Schloßgassen von iren Eltern geborn

Anno Christi 1572 den 14. Marti ist Matteus Menius zu Torgau, mein Schweher, in Gott seliglich gestorben, ein gar alter Man, guttes Lobs under den Leutten und domals menniglich wol bekanth. Monttagk den 14. Aprilis nachm Sonttage Quasimodogeniti habe ich zu Dreßden mit Jungkfraue Sussanna Menius mein ehlich christlichen Kirchgang und Hochzeitt in den Eckhauß [87] auff der Schutzengaß gehalten, welches Haus am Ecke auch in der Moritzsstraße oder Bettelgassen gelegen. Und habe 11 Tisch Hochzeittgeste gehabt, als 4 Tisch Hern und Manspersonen, 5 Tisch Weibspersonen und 2 Tisch Junckfrauen zum ersten Niedersetzen. Und ist neben mir in und auß der Kirchen als dem Breütigam gangen: D. Paulus Lutter, Churf. Sächs. Leibartzt, des grossen Mans Doctor Marttinus Lutter sein leiblicher Son, und D. Christoff N[eefe], Paracelsisten auch Churfursten Augustus Leibmedicus.

Und seindt nachfolgende Hochzeittgeste eingeladen durch die Hochzeittbitter:[170] † Hans Wagkner und † Jacoff Bauche, zwene Burger zu Dreßden, und † Christoff Schachtt Goldschmidt, † Hans Entzßwertzs Churf. Stalschreiber, junge Gesellen als Brauttdiener, wie gebreüchlich.

Hochtzeittgeste mit iren Weibern und Kindern:

Abrabam Bocke Churf. Hoffemarschalch, † Oswaldt Karlewitz Jegermeister, † Baltzer Worm Stalmeister, † Baltzer Kottwitzs, † Gottschalck v. Berbißdorff, Cammerjunker,† Otto v. Dischkau, † Jhan v. Schleinutzs, † Hans Wilpreth, Gottschalck Schaffkutzsch, † Heinrich Bünau, † Hans George v. Krossigk, † Hiltebrandt Creützs Rittmeister, † Hans v. Auerßwalde Haußmarschalch, Stallanus v. Holtzendorffe, † Wolff Pocke, † Wolff v. Kottewitzs, † Hans Falckenhain, † Wolff Doler, † Hans v. Wingenrodt, † Christoff Ritter - Hoffejunckern.

In der Moritzstrassen oder Bettelgassen:

† Graffe Rochio v. Lienar welschen Graffen in Eckhauß bei dem Hauß, darinnen die Hochzeit, gegenüber als einem Nachpar bitten mussen, † Geörge Fischer Churf. Fischmeister, † Melchior Hauffe Hauptmann der Festung Dreßden (NB. ist auch von wegen des Churfursten m. gst. H. abgesandt zur Hochtzeitt), † D. Geörge Krackau Churf. Cammerrathe, † D. Daniel Eülenbecke Hofferathe, † M. Christianus Schutzs Hoffeprediger, † Hans Harrer Cammermeister, † Albrecht Heintzs, Hans Schatteman, Erhardt Schamberger [88] Zacharias Tischer, des Cammermeisters Buchhalter, Schreiber und Diener, † Melchior Harrer des Cammermeisters Bruder, † M. Philippus Wagner Hoffeprediger, † Joachim Kreier, † Geörge Herman Cammerschreiber, † Joseph Weiß Seiler, † M. Johann Leonhartt Churf. Wundtartzs (in seinem Hauß ist die Hochtzeitt gehalten).

In der Schützengasse:

† Michael Dittel Deützscher Schreiber, † Jacoff Bauche, † Hans Ehrlich, † Levin der Meierer, † der alte Muntzer, Baltzer Kestner Fleischer, † Paul Meierer, † dem Glasermeister Valten Kretzschmar, † Hans Schillingk Stadtkoche, † Fabian Salomon alter Hoffstubenheitzer, † Valten Springer Trommetter, † M. Johannes Triller Hofsprediger, † Christoff Zaunmacher Churf. Gwardi Hauptmann, † Michael Niederstedter des Wundtartzs Schweher, † D. Johan Herman Churf. Leibmedicus, † Mertten Kaulweldt alter Mundtkoche, † Geörge Schmidt Weinmeister, † Peter Herbst und † Bangratius N., Büttner in Churf. Zeüghaußkeller.

In der Töpffer Gasse und beim Elbethor:

† Mertten Stiche Churf. Mundtkoche, † Brosius Plotzs Lackeien, † Phillip Haucke alter Mundtkoche, † Mertten Dreßler Hoffbecke, † Christoff Bleifelder Seidensticker, Melchior Heintzs Stalschreiber, † Christoff Schirmeister, † Marcuß Müller Probirer, † D. Paulus Lutter, † D. Christoff N[eefe] Paracelsista, Churf. Leibmedicus, † Frantzs Lincke Cantzleyschreiber, † Hans Wecke Jubilirer, Asmus Müller Ritterkoche, † Phillip Richter Sielbercamerdiener, † Peter Schmidt Bredttermeister in der Hoffkuche, † Mattheß Lehman Rathsverwandten, Geörge Leheman Weinschenke zu Dreßden, † Valten Hesse Cantzleydiener, † Abraham Pirger, † Abraham Ulrich, † Hieronimus Cunradt, Cantzleyschreiber, Heinrich Kluge Churf. Camerschreiber, Hans Thil Kuchenschreiber, Hans Appelfelder Cammerschreiber, † Andres, † Hans, † Wentzel, † der Schwabe, junge Gesellen in der Churf. Kuchen, Cuntzs Hoffeman, † Urban Hopffnuff Churf. Kellerdiener.

In der Elbegasse:

† Geörge Geiß Goltschmidt Rathsvermandter und Stadtrichter, † Geörge Reichbrod Cammerschreiber, † Joseph Zeser Rathsfreund, [89]D. Johan Neffe Churf. Leibmedicus, † Joachim Lincke Churf. Haußkelner, Mertten Hennigk sein Diener, † Hans Wagkner.

In der Grossen und Klein Brüdergassen:

Davidt Doringk Sielbercamerdiener, † Hans Francke, Hans Müller, Hoffeschneider, Mattes Haintzs, † Hans Körbner, Renthschreiber, † Hans Volhardt alter Mundtkoche und sein Son Hans, † Paul Schmidt ein Koche, † Küne Kale ein Schneider, † die Nickel Petzschin alte Fischmeisterin, † Abraham Dehne Einspeniger, † Geörge Hösel Hoffschneider, † die Hans Kolbin Wittbe alte Kuchemeisterin, † Hieronimus Kretzschmar, † Maria eine Wittbe Plattnerin.

Am Marckt und bei der Badtstuben:

† Johan under der Linden Apotecker, † Jobst Bodeckher Rathsman, † Urban Schutzs Kuchenschreiber, † Hans Waltter Burgermeister, † Augustin Bittich Hoffbüttner, † Hans Pfeil Hoffebecken, † Tohmaß Ellingk Churf. Cammerschreiber, † Marttin Stil alten Hoffdiener in Probirhaus, Hans Blanßdorff Einspeniger.

In der Creützsgassen und sonsten umbher.

† Hans Naunman Churf. Forier, † Barttel Grentzs, † Barttel Starcke, Churf. Cammerschreiber, † Davidt Fischer Einspeniger, † Hans Jenitzsch Churf. geheimbter Cammersecretari, † M. Daniel Gresser Superintendten und Pfarrer zu Dreßden, auch † seinen Son Hieronimus, † Geörge Rappolt Kornschreiber, † Valten Pischoff Ritterkoche, † Andreas Vogel vorn Wilschen Thor Hoffefischer, † Geörge Schuster, der auff der Hochtzeitt kochett, † Marttin alten Hoffebreüer, † Corvinus und † Davidt Homol Studentten, Matteß Sacke, Paul Voigtt, George Lufftt, Hofftrommetter, † Herman einem Hiltebrandts Creützs Diener, Clauß Dechertt Churf. Mühlverwahrer, † Davidt Molßdorffe in Zeüghauß - und andere mehr junge Gesellen.

Anno 1572 den 1. Juni der Rathe zu Freibergk ein Schiessen gehalten. In Juni reisett ich mit Churfürst Augustus mein gst. H. von Dreßden nach Cassel ins Landt zu Hessen. Den 17. dits Monats wardt Landtgraffe Wilhelms Son Landtgraffe Moritzs getaufftt. Den 28. Juni reisett m. gst. H. von Dreßden in [90] Dennemarckt und ich mit S. Churf. G. Den 20. Juli hatt der Könnig zu Dennemarckt Friederich der 2. diß Namens zu Koppenhagen ehelich beigelegen mit Freülein Sophia, Hertzog Ulrichs zu Mechelburgks Tochtter. Den 24. Augusti ist zu Pariß auff der Hochtzeitt die mördtliche Thatt mit dem Ameral[171] geschehen.

1572 den 4. Octobris Churfürst Augustus auß Dennemarckt wider zu Rostock angelangett und forder in S. Churf. G. Lande. Den 28. Novemb. M. B.[172] von Sitzenroda nach Dreßden und den 6. Decemb. wider nach Sitzenroda.

Anno Christi 1573 den 3. Fedruari reisett Churfürst Augustus mit S. Churf. G. Gemahl von Torgau gen Wien in Osterreich zu der Romischen Kay. Maj. Maximilian dem 2. und die junge Herschafft blieben zu Torgau und ich. Den 10. Marti m. gst. H. wider zu Torgau ankohmen. Den 12., 13., 14. 15. und 16. Augusti grosse Gewisser[173] in Landt zu Meissen. Umb Barttolomei der Rathe zu Zwickau ein stadtlich Armtbrustschiessen gehalten und Churfurft Augustus mit Marggraff Geörge Friedrich, auch der Landtgraff Wilhelm und andere Herschafften daselbst gewessen. Und zuvorn grossen Schaden das Wasser zu Zwickau gethan.

Anno Christi 1574 Donnerstage den 25. Marti am Tage Maria Verkundigung hatt Churfurst Augustus Hoffeprediger M. Christianus Schützs in der Schloßkirche zu Dreßden von beiden Naturen in Christo unsern Hern und Heilandt gepredigett. Hernach auff Sonttage Judica den 28. ditto predigett der andere Hoffeprediger M. Geörge Listenius von Gottes rechten Hand und Almacht und widerlegett offentlich M. Christianus Schützen negste Predig und beweissett, das er nicht recht luttherisch sondern calviniß gelerett. Und diesen Tagk alsbaldt der Hoffprediger M. Christian Schützs auffm Schloß Dreßden in die Verstrickung genohmen wegen der Predig, so er den 25. Marti gethan.

Am Donnerstage[174] den 1. Aprilis hatt M. Daniel Greisser Pfarrer zu Dreßden auff Befehl Churfürst Augustus in der Schloßkirche von Sacramentt des wahren Leibs und Bluts Christi gepredigett.

[91] Den 4. ditto ist Doctor N. Peitzer[175] von Wittenbergk gen Dreßden erfodertt komen und auch auffs Schloß verstrickt und ist auch D. Geörge Krackau Churf. geheimbter Cammerrathe in sein Haus zu Dreßden verstrickt wegen der calvinissen Prakticken.

Am Grundonnerstage den 8. April hatt D. Marttinus Miruß bestelter Hoffeprediger seine erste Predig zu Dreßden in der Schloßkirchen von Sacramentt gethan.

Anno Christi 1574 den 12. Aprilis wurde M. Christian Schützs zu Dreßden in sein Hauß verstrickt und D. Peitzer auch in sein Hauß gen Wittenbergk verstrickt. Den 17. Mai hat mein Schwager M. Daniel Menius, Professor der Churf. Schule zu Meissen, Hochtzeit mit Junckfraue Katharina, des erbarn und weissen N. Badehorns Burgers und Rathsfreundt zu Meissen ehliche Tochtter. Den 25. Mai hatt Churfürst Augustus seine furnembsten Landrethe und Adelspersonen und die furnembsten Theologen gen Torgau beschieden und sindt alda zusamen komen wegen der heimlichen eingeschobener falscher calvinischer Lehre, und also diß Jar ire lange verborgene heimliche Practicen der gelertten und furnehmen Rethe offenbar worden. Auch seindt 4 vornembsten Doctores von Wittenbergk, welche auch gen Torgau erfodertt, als D. N. Widebrandus Pfarrer zu Wittenbergk, D. Pecelius, D. Creütziger und D. Müller als Redelßfurer dieses Handels den 23. Juni von Torgau nach Leiptzigk gefenglich gefurth.

Anno 1575 den 12. Aprilis ist die Römische Kay. Maj. Maximilian der 2. mit derselben Kay. Maj. Gemahl und vier derselben Söne zu Dreßden bei Churfürst Augustus gewessen.

In Octob. und Novemb. zu Regenspurgk ein Reichstage und der Romische Konnig Rudolffus 2. erwelett und volgents Römischer Kaiser.

Anno Christi 1576 den 8. Februari ist mein Schwager Albrecht Stötter Churfurst Augustus Mundtkoche, welcher meines Weibs Schwester Sara zur Ehe gehabt, zu Dreßden in sein Hauß seliglich gestorben. Gott der Almechtige verleihe ime und uns allen eine froliche Aufferstehung.

[92] Von den 14. biß zu den 19. Februari ich M. B. zur Annaburgk sher kranck gewessen, Gott lobe wider den 20, ditto frisch mich gemacht, und hatt Churfurst Augustus das Hofflager zu Annaburgk gehalten von 72. biß ins 81. Jar.

Den 19. Aprilis und den 18. Mai der Wein und alle weiche Frücht gar erfroren und grossen Schaden gethan diese 2 Nacht, weil sehr hartt gefroren.

Anno Christi 1576 den 17. Juni am Sonttage Trinitatis nachmittage umb 8 Uhr bin ich M. B. zur Annaburgk ins Gefengnuß, die Hasenmützs, gelegett, weil der Cammermeister Hans Harrer und der Haußvoigt Hans Geörge Dehne meinem gst. H. ungleichen Bericht wegen meiner Rechnung und der Tagehoffregister gethan, auch Joachim Linke Haußkellner nicht recht berichtett, weil sie solchs nicht recht eingenohmen. Den 28. wider außm Gefengknuß gelassen und zur Annaburg in die Hoffestube daselbst verstrickt und mein Weibe auch bei mir abe- und zugangen. In diesen Summer ist Hertzogk Albrecht zu Beyern bei Churfurst Augustus gewessen mit S. f. G. Gemahl, jungen Hern und Freülein. Den 10. Septemb. bin ich M. B. zur Annaburgk meiner Gefengknus und Verstrickung mit Gnaden erledigett und mit Ehren wider in meinem vorigem Dinst und Amptt am Churf. Hoffe gesetzett. Gott sei ewig Lobe und Dancke.

Anno 1576 den 12. Octob. starbe auffm Reichstage zu Regenspurgk der Romische Kaiser Maximilian der 2. und Rudolffus 2., sein elter Son, an seine Stadt Kaiser worden.

Anno Christi 1577 den 2. Mai war Churfurst Augustus bei der Romischen Kay. Maj. zu Budissin.

Den 10. Juli ist mein Vater Marttin Brunner zu Myretzschau in Amptt Schlackenwerda in seinem Hauß seliglich gestorben. Gott gebe ime und uns allen eine froliche Aufferstehung.

Den 19. Augusti bin ich gen Schlackenwerdt und in mein Heimett kommen und daselbst allererst erfahren, das mein Vater gestorben. Den 22. ditto wider nach Wolckenstein zu mein gst. H. ankohmen.

Anno Christi 1578. In Juli diß 78. mir M. B. mein lincker Senckel [so!] wehe gethan und darinnen gerissen. Den 16. Augusti [93] bin ich M. B. zu Schlackenwerdt gewessen und in meiner Heimmett und den 20. ditto wider nach Krottendorffe zu meinem gst. H.

Anno Christi 1579. Diß Jar frisch und gesundt mit meinen Weibe in meinem Stande und Beruffe blieben. Gott dem Almechtigen sei Lobe, Ehr und Dancke gesagett.

Anno Christi 1580. In Augusti diß 80. Jar vil (fast alle) Menschen jungk und altt auch reich und arm zu Dreßden krancke worden, wie ich und mein Weib auch mein Gesinde dan auch alle krancke gewessen. Ein Theil 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 Tage gelegen und irer vil, die etwas gebraucht, auch gestorben, aber doch das mehrer Theil wie auch ich und die meinen wider frisch und gesundt worden. Gott sei die Ehre. Dieser Kranckheitt haben die Medici zur selben Zeitt kein Nahmen gewiß können geben.[176] Dan es seindt die Menschen so matt und kraffttloß worden, inen in den Heuptter und allen Gliedern gewessen, das sie wider essen noch trinken mochten, sondern sich gar niederlegen müssen, gehustett, gefroren und angst und bange gewessen, aber Gott hatt gnediglich geholffen; deme gebürett billich Lobe, Ehr und Preiß, wie dan in gantzen Landt geschehen.

Anno Christi 1581. Diß Jahr ich M. B. mit meinen Weibe Gott Lobe und Dancke frisch und gesundt gewessen und in meinem ordentlichen Berueffe durch Gottes Schutzs und Schirm vor dem Teüffel und bosen Menschen bewahrett; ime dem gnedigen barmhertzigen Gott sei Lobe und Dancke dafur hie und in Ewigkeitt gesagett.

Anno Christi 1582 des Hertzogk Augustus zu Sachssen und Churfursten einiger Son Hertzogk Christian, welche(r) ano 1560 in Novemb. geboren,[177] hatt auff Sonttage Quasimodogeniti, welcher domals war 22. Aprilis[178] diß 82., mit der durchlauchtigsten hochgebornnen Furstin und Freülein Freülein Sophia, Marggraff Johan Geörgen Churfursten zu Brandenburgk [Tochter], zu Dreßden auffm Schloß ehelich beigelegen und Hochtzeitt gehalten. - In Mai diß 82. grosser Gewisser allenthalben gewessen und grossen Schaden an vielen Örttern gethan, auch in Carlsbadt bei Schlackenwerdt sher [94] grossen Schaden gethan, vil Menschen ertruncken, Heüser wegk gefurth und die Bade eingerissen.

Anno Christi 1582. In Juni des 82. der Römische Kayßer Rudolffus der 2. in Reichstage zu Augspurgk gehalten und seindt Ir Kay. Maj. den 22. ditto alda ankomen und den 3. Juli die Proposition vorgetragen. Bin ich M. B. mit Churfurst Augustus zu Sachssen und Herzogk Christian zu Sachßen daselbst zu Augspurgk gewessen.

NB. Auff den siebenden Sonttage nach Trinitatis, welcher war der 29. Juli diß 1582., hatt der gnedige barmhertzige Gott mein Weibe irer weiblichen Bürden gnediglich entbunden und mit iren ersten Kinde genessen. Und also mein Son früe zwischen 5 und 6 Uhr vor Mittage domals des himlischen Zeichens in Schutzen frisch und gesundt gebohren und auff diese Welt brachtt in einem Hauß am Neuenmarkt, wen man in das Schustergeßlein nach der Kirche wil gehen, welches einer Wittben, die Schmeisserin genandt, zustendig und ich darinnen zu Hauß und Miett war. Dem gnedigen barmhertzigen Gott sei vor diese und andere grosse Wolthatt hertzlich Lobe, Ehr und Dancke gesagett. Und Anno Christi 1582 Monttagk hernach den 30. Juli ist mein Son zu Dreßden in der Pfarkirchen durch die heilige Tauffe in die Christenheit gebracht und aufs Neue durch den heiligen Geist wider gebohren und dem Hern Jesu Christi einverleibett und ime der Nahme Michael geben. Und seindt seine Tauffepatten gewessen die ehrnvesten erbarn und weissen Hanß Blanßdorff und Matteß Lehman, beide Stadtrichter und Rathsverwantten zu Dreßden, auch die erbare Fraue Katharina, des erbarn und wolgeachten Tohmas Ellings Churf. Cammerschreibers eheliche Hausfraue, welche semptlich und sonderlich zu solchen christlichen Wergk abwesendt meiner von dem erbarn und ehrnwolgeachtten Elias Pirnhauer Seidensticker und Burger zu Dreßden an meiner Stadt gebetten. - In Augusti mein Weib in iren Sechswochen sher schwache und krancke, das man sich auch irer gar verzigen.

Anno Christi 1582 den 19. Augusti, als mein gst. H. von Augspurgk gereist und biß gen Schönnecke beim Schnebergk komen, bin ich M. B. den negsten Wegk nach Dreßden gereist, weil mein




- [95] Weib so sher krancke gewessen und den 2. Septemb. gen Colditzs wider zu mein gst. H. komen, weil sichs Gott Lobe und Dancke mit meinem Weibe gebessertt.

Anno Christi 1583. In diesen Jar auff das neüe Jar ist der neüe Calender ausgangen, welcher zu Rom gemacht, und wirdt in der Römischen Kirchen gebraucht und gehalten. Den 7. Aprilis hatt Hertzogk Christian zu Sachßen sein eigen Stadt- und Hoffehaltung zu Dreßden in ein Hauß auff der Creützsgassen gelegen beim Thor angefangen.[179] Den 23. Septemb. 83 Hertzogk Christian zu Sachßen Gemahl ein jungen Hern geborn frue zwischen 3 und 4 Uhr vor Mittage zu Dreßden auffm Schloß in der alten Cantzley und den 26. ditto der junge Her getaufft und Christianus genandt worden. Gott sei Lobe und Dancke und erhalte denselben zu Lobe seines heiligen Nahmens Ehre und seiner Kirchen zum besten in langwiriger Gesundtheitt und Leben.

Anno Christi 1583. Diß Jar ich M. B. mit meinem Weibe und Son, Gott sei Lobe, Ehr und Danke gesagett, in gutter Gesundtheitt gewessen. Der gnedige Gott gebe ferner seinen almechtigen Segen.

Anno Christi 1584 den 10. biß auff den 15. Marti mir M. B. meine Fueß zum ersten Mal wehe gethan und krancke gewessen. Gott gebe Gedult und helffe gnediglich nach seinem Willen. Von den 9. biß auff den 17. Aprilis M. B. abermals an Fuessen kranckhe.

Churfurst Angustus von den 13. Mai biß zu den 1. Augusti von Dreßden nach Eltwil[180] under Meintzs am Reinstrom zum Sauerbrunnen gereist und M. B. mit gewessen. Den 10. Augusti 84 M. B. zu Dreßden krancke worden. Gott helffe mit Gnaden und verleihe Gedult. Von dem 4. biß auff den 14. Septemb. mein Son Michael sher krancke gewessen und das Durchlauffen gehabtt. Den 15. ditto wider sich gebessertt. Gott sei Lobe und Dancke gesagett.

Anno 1584 den 16. Novemb. diß 84. bin ich M. B. durch Gottes gnedige Hulffe wider frisch und gesundt worden. Demselben almechtigen Gott sei Lobe und Dancke gesagett.

[96] Anno 1585 den 15. und 16. Marti in der Nachtt zwischen 12 und 1 Uhr die Hertzogin zu Sachßen, Hertzog Christians zu Sachßen Gemahl, den andern jungen Hern geborn zu Dresßden in Hauß auff der Creützsgassen. Und den 16. Marti der junge Her getaufft in der Schloßkirche und Johannes Geörge genandt. Den 16. Juni ich mit mein Weibe nach Meissen und M. Daniel Menius meines Schwagers Tochtter Sussanna zu mir genohmen, den 18. ditto mit nach Dreßden gefurtt. Den 25. biß zu den 30. Septemb. M. B. in Fuessen krancke.

Anno 1585 den 1. Octobris Freittage nach Mittage auffm Abentt ein Virttelstunde nach 7 Uhr ist die christliche Churfurstin zu Sachssen eine geborne Könnigin auß Dennemarktt, Churfurst Augustus zu Sachßen Ehegemahl, in Gott seliglich auffm Schloß zu Dreßden entschlaffen. – In Decemb. diß 85. reissett Churfurst Angustus zu Sachßen von Dreßden nach Dessaw zu den Fursten Joachim Ernst zu Anhaltt und ich M. B. auch mit gewessen. Mein Weibe und Son zu Dreßden Gott Lobe und Dancke frisch und gesundt gewessen.

Anno Christi 1586. Den 3. Januari ano 86 hatt Churfurst Augustus zu Sachßen mit Freülein Agneß Hedtwigen, gebornne Furstin zu Anhalt, zu Dessau ehelichen beigelegen und Hochtzeitt gehalten und volgents die Heimführung nach Dreßden gehalten und alda den 13. ditto ankohmen zu Dreßden. Den 16. ditto Hertzogk Johan Casimir zu Sachßen des Coburgischen Theils mit Freülein Anna, des Churfurst Augustus jungstes Freülein, zu Dreßden Hochtzeitt gehalten. Den 24. Januari Hertzogk Christian zu Sachßen Gemahl ein Freülein geborn und den 30. das Freülein getaufftt und Anna Sabina genandt worden.

Anno Christi 1586. Den 9. Februari ano 86 reisett Churfurst Augustus (doch sher schwache und krancke) mit S. Churf. G. Gemahl von Dreßden nach der Moritzsburgk auffs Jagthaus und den 11. ditto von do dannen nach Dreßden und aldo zu Mittage um 12 Uhr ankomen, volgents umb 2 Uhr nach Mittage S. Churf. G. sher krancke worden und nachmals gegen Abentt zwischen 6 und 7 Uhr undern Gebethe christlich in Hern Christo eingeschlaffen. Und also die Chur Sachssen und das gantze Lande [97] auff S. Churf. G. einigen Son Hertzogk Christian zu Sachßen als den rechten Erben gekommen, welcher dan als dan 15. Marti die Churf. Augusti Leiche begraben lassen, volgents den 22. Marti die Erbelandtshuldung zu Pirna angenohmen und forder in gantzen Lande. Den 24. Marti 86 ist Freülein Anna Sabina, Churfürst Christian Tochterlein, zu Dreßden gestorben.

Anno 1586 Monttagk nach Johan Baptista den 22. Juni bin ich M. B. zu Dreßden in mein Hauß auff der grossen Brüdergassen gelegen eingezogen, welches ich vor 4 Wochen zuvorn erkaufftt. Gott der Almechtige gebe Glücke, Heil und Segen darinnen. Von den 12. biß auff den 18. Decemb. M. B. rechter Schenckel wehe gethan.

Anno 1587. Sonttagk Reminiscere den 12. Marti 87 hab ich M. B. auff meins gst. H. Churfurst Christian zu Sachßen Befehl das Haußkelleramptt auff mich müssen nehmen. Gott der Almechtige wolle mir darzu Gnaden und Segen geben und verleihen. Den 29. Aprilis gegen Abentt zwischen 6 und 7 Uhr der gnedige Gott die Churfurstin zu Sachßen gnediglichen irer weiblichen Bürden entbunden und ein Freülein geborn und in der Tauffe Sophia genennett. Den 21. Mai an einem Sonttage auffm Abent umb 8 Uhr ist meine Schwiger, meines Weibs Mutter, gestorben bei M. Daniel Menius iren Son zu Meissen. Den 8. Juli ist M. Daniel Menius Weibe und ein Tochtterlein zu Meissen gestorben. Von den 16. Novemb. biß auff den 10. Decemb. 87 M. B. in beiden Schenkeln krancke gewessen.

Anno 1588 den 21. Juli die Churfurstin zu Sachßen ein Freülein geborn umb 4 Uhr nach Mittage und Elisabett getaufftt worden. Den 3. Decemb. 88 M.. Daniel Menius mein Schwager zu Meissen Hochtzeitt gehalten mit Jungkfraue Anna, M. Johan Pfeffingers Pfarrers zu Rochlitzs hinderlassenen Tochter, welche domals ist zu Leiptzigk gewessen. Den 18. Decemb. 88 M. B. in Schenckeln krangke worden.

Anno Christi 1589 den 13. Januari M. B. Gott Lobe und Dancke wider frisch und gehen können. Den 4. Marti Freülein Elisabett zu Dreßden gestorben an Massern. Dinstagk den 8. Juli diß 89. der gnedige Gott mein Weibe gnediglichen entbunden und [98] nach Mittage umb 4 Uhr meine Tochtter geborn in himlischen Zeichen der Junckfrauen. Und folgents Mittwoche den 9. ditto umb 2 Uhr nach Mittage in der Pfarkirchen der heiligen Tauffe einverleibett und Anna genennet worden, und seindt ire Patten gewessen Walpa, Elias Pirnhauers Seidenstickers Eheweibe, deßgleichen Ursula, Geörgen Sorger Churf. Futtermarschalchs Eheweibe, und Davidt Döringk Churf. Sielbercammerdiener. Gott dem Almechtigen sei Lobe und Dancke gesagett, der wolle nun solch fein Geschöpff und Werck neben mir und den meinigen gnediglich ferner erhalten und regiren zu seines Nahmens Lobe und Preiß.

Anno Christi 1589 Sonttagk den 7. Septemb. hatt die Churfurstin zu Sachßen ein jungen Hern auffm Abent baldt nach 6 Uhr zur Welt geborn, Gott sei Lobe und Dancke gesagett, und demselben in der h. Tauffe der Nahme Augustus geben. Den 19. Septemb. mein Son Michael krancke worden und sher schwache und hartt an Plattern gelegen, hatt auch in 16 Tagen nicht können sehen, dan er gar ubern gantzen Gesichte voller Platter gewessen, als wans nur eine wehre, und alle Menschen an seinen Leben gezweiffelt. Und den 1. Octob. mein Töchtterlein auch krankhe an Plattern worden. Aber Gott dem Almechtigen sei Lobe, Ehr und Dancke, dan diese zwei Kinder den 26. Octob. wider angefangen gesundt zu werden. Der barmhertzige Gott erhalte sie noch lenger. Von den 10. Novemb. biß auf den 6. Decemb. 89 M. B. in Schenkeln und sonsten krancke. Gott helffe mit Gnaden.

Anno Christi 1590. Diß Jar ein sher heisher und dürrer Sommer gewessen, dan es von Ostern biß umb Marttini nicht geregnett und also dürre, das alle Beche vertrucknett, auch der Elbstrom so klein, das man mit grossen Schieffen nicht schieffen kunde, weil man an vielen Örtten dardurch waden und gehen mugen, auch wegen solcher Dürre sich vil Wälde selbst angezündett und vil grossen Schaden gethan, auch an vielen Ortten wie dan zu Dreßden auch Erdtbidten[181] geschehen, aber zu Dreßden keinen Schaden gethan und ein sher betrüebte und teüere Zeitt [99] gefolgett, an allen Getreide und gar kein Garttengewechs, auch an Obst nichts gewachssen, aber gutter Wein gewachßen, doch desselben umb Dreßden gar wennig, am Rein und andern Weinländern auch nicht vil gewachßen wegen grosser Dürre und sol dieser dürre Summer über das 1540. Jar dürrer sein gewessen. Von den 1. biß auf den 4. Mai hartt gereifftt und ein wenig gefroren, der Wein aller mehrestheil Schaden gelitten.

Anno Christi 1590 von den 17. Juni biß zu den 18. Juli M. B. rechte Handt sher geschwollen und den 19. wider angefangen zu bessern. Gott sei Lobe und Dancke gesagett, und wehe gethan biß in Octob. diß 90. Von den 3. Novemb. biß auff den 10. Decemb. 90. M. B. krancke in beiden Schenkeln, aber (Gott sei die Ehr) wider frisch und gesund worden.

Anno Christi 1591 den 7. Januari[182] die Churfurstin zu Sachßen ein Freülein geborn gegen Abentt umb 7 Uhr, Gott sei gelobet; und das Freülein Dorothea getaufft worden. Von den 11. Januari biß auff den 2. Marti 91 M. B. in Schenckeln und Khnien kranke und sher ubel gangen, auch offtt etliche Tage eingelegett. Den 27. Juni an einem Sonttage ist der Exorcismus in der Tauffehandtlung zu Dreßden angefangen aussenzulassen und abegeschafftt. Den 26. Augusti ist Churfurst Christian zu Sachßen von der Hirschfeist zu Dreßden krancke ankommen und den 28. Augusti der Churfürst sher krancke und gar nidergelegt.

Anno Christi 1591 Sonnabenth den 25. Septemb. frue ein Virttelstunde vor 7 Uhr ist Churfurst Christian zu Sachßen zu Dreßden auffm Schloß in Christo seliglich eingeschlaffen und verschieden. Den 3. Novemb. der Exorcismus in der Tauffehandtlung zu Dreßden wider gebraucht auff Bevehl des durchlauchtigsten hochgebornnen Fursten und Herren, Hern Fridrich Wilhelm, Hertzogk zu Sachßen des weinmarischen Theils, Vormundt und der Chur Sachßen Administrator, Landtgraffe in Döringen und Marggraffe zu Meissen, auch auff Befehl des Churfursten zu Brandenburgk, Marggraffe Johanß Geörgen Verordentter Vormundt der Churf. jungen Hertzogen zu Sachßen.

[100] Anno Christi 1592 von den 17. Marti biß auff den 11. Aprilis 92 M. B. krancke in Schenckeln und sonsten. Gott helffe mit Gnaden. Sonttagk Trinitatis den 21. Mai die Churf. Sachß. Wittbe zu Dreßden mit der jungen Herschafft und Freülein ir eigene Hoffhaltung angefangen. Gott der Almechtige gebe Gnade und Segen darzu.

Anno Christi 1592 Sonnabenth nach Trinitatis, welcher war domals der 27. Mai diß 92., habe ich M. B. meinem Son Michael von Dreßden nach Meissen gefürett und alda meinem Schwager M. Daniel Menius, domals Professori der Churf. Schuelen daselbst, in sein Hauß uberanttworttet, welcher ime durch Gottes Hulffe in aller Tugent und Gottfurchtsamkeitt und Erbarkeitt sol aufferziehen und halten. Der gnedige almechtige barmhertzige Gott gebe darzu seinem gnedigen Segen und heiligen Geist, das es seinem heiligen Nahmen zu Ehren und den Knaben zu seiner Seligkeitt gereiche, amen. Von den 1. biß auff den 30. Augusti M. B. rechte Handt sher zuschwollen und in Septemb. wider schreiben können. Den 25. Septemb. ich M. B. nach Meissen und den 27. wider gen Dreßden. Den 30. Decemb. M. B. die lincke Handt sher zuschwollen und an Schenckeln krancke und gar nider gelegett. Gott gebe Gedült.

Anno Christi 1593 den 13. Januari (Gott Lobe und Dancke) M. B. wider ausgangen, aber die lincke Handt sher zuschwollen. Den 20. ditto M. B. wider krancke in rechten Fueß und Khnie nicht fortt gekundt, und die Handt noch zuschwollen. Gott verleihe Gedult. Den 11. Februari M. B. wider ausgangen (Gott Lobe und Dancke), aber die lincke Handt noch sher zuschwollen. Den 2. Martti (Gott Lobe und Dancke) M. B. wider gar gesundt worden. Der gnedige Gott gebe nach seinem Willen lange. Sonnabenth nach Ostern den 21. Aprilis M. B. sein Weibe und Töchtterlein von Dreßden nach Meissen zum Son und den 23. wider gen Dreßden. Gott sei gedanckt. In Juli mein Hauß lassen eindecken. In Augusti und Septemb. M. B. krancke in der rechten Hand. Den 7. Octob. wider schreiben können.

Anno Christi 1593 den 21. Novemb. hatt mein Schwager M. Daniel Menius, Rector der Churf. Schul zu Meissen, mein Son dem [101] jungen Michael Brunner krancke gen Dreßden bracht und sher ausgeschlagen und genetzig,[183] das der Junge etzliche Wochen mussen geetzett werden, weil er keine Finger an den Henden kunde brauchen.

Anno Christi 1594 den 13. Januari M. B. krancke in Fuessen und Henden. Den 1. Martti den jungen Michael Brunner wider nach Meissen geschickt, den er von den 21. Novemb. 93 bißhero kranck gewessen. Den 22. Martti ich M. B. wider frisch und gesundt, aber noch sher ubel gangen. Den 24. Marti gen Torgau gereist und den 29. wider gen Dreßden. Den 9. Aprilis bin ich M. B. von Dreßden nach Regenspurgk auffm Reichstage geschickt und den 13. Juli zu Dreßden wider frisch und gesundt ankomen. Gott sei Lobe und Dancke gesagett. Von 23. bis auff den 30. Juli der junge M. B. zu Dreßden war. Den 25. Augusti ich M. B. krancke sher in Leibe gerissen, biß in Octob. wider gesundt durch Gottes Gnaden. Und neben Gott Doctor Christoff Kegeler gebraucht.

Anno Christi 1595 Sonnabentt nach Anthoni den 18. Januari ditzs 95. meinem Son Michael Brunner in die Churf. Schule zu Meissen uberanttworttet, welcher bishero seidt Anno 92 von den 27. Mai an zu Meissen bei meinem Schwager Daniel Menius, itziger Rector der obgedachten Schul, in seinem Hauß die Kost und Lager gehabt. Aber nunmher haben die v. Miltitzs als Nickel v. Miltitzs auff Siebeneichen, Churf. Sächssischer junger Herschafft Hoffmeister und Stalmeister, auch Ditterich v. Miltitzs zu Patzsdorffe und Alexander v Miltitzs zu Schenckenbergk, alle drei Gebrüdere, meinen Son ire Stelle eine, so sich dißmal in mehr gedachter Schul erledigett, so lange vergunstigett, biß derselben Son einer, sonderlichs Alexanders v. Miltitzs Söne oder derer Freundt einer, zu vertretten solcher Stelle tüchtig. Gott der Almechtige gebe meinem Son seine göttliche Gnade und Segen, das er solche Zeitt dem almechtigen Gott zu Ehren, seiner Kirchen zu Nutz und seiner ewigen Seligkeitt zum besten anwende und lange gebrauche, amen.

Anno 1595 den 3. Februari ich M. B. von Dreschen nach Torgau zu den Landtage gereist. Den 16. alda zu Torgau krancke [102] in Schenkeln und Henden. Den 10. Marti krancke gen Dreßden und den 30. Marti wider ausgangen. In Februari gleich umb Faßnachtt grosse Wasser allenthalben gewessen, dergleichen kein Menschen domals gedenkett und allenhalben in Landen an Menschen, Dörffern, Viehe, Brücken und andern Gebeüden gethan, des Schaden nicht baldt zu uberwinden. Den 2. Augusti der junge M. B. gen Dreßden und den 14. ditto wieder nach Meissen gereissett. Mittwoche den 5. Novemb. diß 95. hatt mein Son zu Meißen in der Churf. Schulen der v. Miltitzen Gnadenstelle wider mussen abtretten, weil einer von Miltitzs, des Alexanders v. Miltitzs Son, solche Gnadenstelle selbst brauchett, und mein Son wider zum Rector in die Kost gangen, aber die Lehr noch in der Schul mit anhörett.

Anno Christi 1596 den 19. Februari 96 der junge M. B. gen Dreßden brachtt an Henden sher kretzigk und den 29. Aprilis wider gen Meissen zum Rectori in die Kost gethan. Den 24. Juni der junge M. B. gen Dreßden und den 2. Juli wider gen Meissen. Den 2. Septembris diß 1596. der junge M. B. in die Churf. Schull zu Meissen an eine Koststelle als ein Jar langk um 15 fl. an- und auffgenohmen. Gott der Almechtige gebe zu seinen Studiren Gnade und Segen, amen.

Anno 1597 den 22. Juni 97 der junge M. B. nach Dreßden und den 30. ditto wider nach Meissen.[184] [103]

V.
Eine Instruktion für die Verwaltung des „Gemeinen Kasten“ in Altdresden.
Von
Lic. Dr. Georg Müller.




Unter den Gebieten, welchen die Reformationszeit besondere Sorgfalt zuwendete, nimmt die Armenpflege eine hervorragende Stelle ein.[185] „Kein Gottesdienst sei größer, als die christliche Liebe, die dem Dürftigen diene“, diese Mahnung Luthers[186] rief eine Reihe von wichtigen organisatorischen Maßregeln zur Linderung der Not der Armen hervor. Für alle Zeiten wird es ein Ruhmesblatt in der Geschichte der Stadt Leisnig bilden, daß sie nach dem Vorgange Wittenbergs zuerst eine gesetzliche Regelung der Unterstützung der Notleidenden wie des Kirchenvermögens überhaupt in Angriff genommen hat.[187] Was hier von einer einzelnen Stadt versucht wurde, das erlangte durch die Visitations- und Kirchenordnungen für das ganze Sachsenland gesetzliche Geltung. Namentlich sind hier die Bestimmungen von 1533, 1557 und 1580 zu nennen.

Neben diesen allgemeinen Verordnungen, welche nur die Hauptzüge boten, ohne eine einheitliche Regelung im einzelnen anzustreben, wurden in den einzelnen Gemeinden noch genauere Anweisungen über die Handhabung der Armenpflege von dem Rate und dem Pfarrer getroffen. Eine solche trat für Altdresden im Jahre [104] 1558 ins Leben. Hier bestand seit 1543 das Religionsamt (kurz die „Religion“ genannt), welchem die Bestreitung der Ausgaben für Kirche und Schule oblag.[188] Daneben erscheint der „Gemeine Kasten“, dem die Sorge für die Armen übertragen war.[189] Da derselbe kein regelmäßiges Einkommen besaß, sondern nur auf freiwillige Gaben angewiesen war und daneben noch mit Ausgaben zur Reparatur der kirchliche» Gebäude in Anspruch genommen wurde, so hatte er mit großen Geldschwierigkeiten zu kämpfen und konnte die Armenpflege nur mangelhaft versehen. Deshalb wurde bei der Visitation im Jahre 1555 angeordnet, daß der Gemeine Kasten die Baulasten hinfort nicht mehr bestreiten, sondern seine Einnahmen ausschließlich zur Erfüllung seiner eigentlichen Aufgabe, der Linderung der Not der Bedürftigen, verwenden solle. Zugleich traf man die Bestimmung, daß jährlich „neben der Religionn alle Eynnahme und Außgabe des Kastens Rechnungen gehalten werdenn“ sollten.[190]

Bei einem solchen Abschluß der Rechnung am 4. Februar 1558 wurde den Kasten-Vorstehern folgende Instruktion überreicht, die zwar im Interesse der städtischen Kasse die Bestimmung der Visitatoren über die Bestreitung der Bauten modifiziert, im übrigen aber die dort gegebenen Anordnungen, wie die in den General-Artikeln vom Jahre 1557 gegebenen Winke näher ausführt.

Eine Abschrift dieser Instruktion ist dem Visitationsbericht vom Jahre 1602 einverleibt. Hauptstaatsarchiv in Dresden. Loc. 2011. Visitations-Akten des Konsistoriums Dresden. 1602. Bl. 122–125.


Kasten Ordnung Bericht.

Im Jahr nach Christi Geburth 1558 den 4ten Monatstag Februarii, welcher war Freytag nach Purificationis Mariae, haben die verordente Vorsteher des Gemeinen Kastens der Armen zu Alten-Dresden, alß nemlich Herr Matthes Nußhacke, Thomas Brewer, [105] Caspar Sachse und Benedix Blanckmeister, welcher jetzt uff diesen Tag, nach Absterben Herrn Valentini Schäffers seligen, ihnen zugeordenet, fur dem Ehrwürdigen, Herrn Hieronymo Opitio,[191] die Zeit Pfarrhern, auch fur den Ersamen und Weisen, Herrn Wolffgango Fischern,[192] Herrn Nicolao Madern,[193] und Herrn Antonio Glasern,[194] uff Bevhel eines Erbarn Rhats der Stad Dresden richtige und unvorweißliche Rechnung gethann.

Uff diese gehaltene Rechnung ist den vorordneten Vorstehern des Kastens durch obgenante Herrn von Rhatswegen folgender Bericht und Bevhel gethan, wie sie dem Kasten trewlich furstehen und denselben Vorrhatt und Einkommen forthin gebrauchen sollen, nemlichen

Von der Einnhame.

Alles was sie wöchentlich mit dem Säcklein in der Kirchen samlen, sollen sie nach Gelegenheit der kegenwertigen Armen auff dieselbe Sonntage nach dem Ampt fur dem Kasten außtheilen. Und so etwas ohn Verseumung der Armen daran kan erübriget werden, sollen sie dasselbige ungezhalt in den Kasten legenn.

Was aber sonst an Schulden, Testamenten,[195] von Hochtzeiten,[196] Leinkauffen und sonst ausserhalb des Säckels eingebracht wird, soll als ein Einnhame stucksweise angeschrieben werden.

Doch sollen sie auch alle Quartal den Vorrath des gesamleten Geldes mit dem Säckel aus dem Kasten zhelen und in einer Summa auch anschreiben.

Sie sollen auch die Schulden nicht zu lange in das Retardat kommen lassen, sondern zu rechter Tagzeit, wie es die Leute schuldig [106] und zu geben einheissig worden, unseumig einmhanen, und wanns die Leute zu geben vermögen, nicht nachlassen, damit man andern ärmern auch helffen könne, dartzu sie nach Gelegenheit die Gerichte umb Hülff ansprechen sollen, welche ihn dieselbe der Billigkeit nach nicht versagen werden.[197]

Da aber Leute, so etwas aus dem Kasten geborgt, durch Gottes Verhengnüß weitter verarmen und sie drumb bitten würden, soll mans ihnen umb Gottes willen schencken oder lenger Frist geben und es also verzeichnen.

Zu dem allen wird der Pfarrher nach Gelegenheit in Predigten und sonst das Volck vleissig vormahnenn.[198]

Von der Außgabe.

Alß sie aber keine gewisse Zinse noch Einkommen zu diesem Kasten haben, ohn was von milden Almosen darein gegeben wird, soll diß Geltt nicht anders dann der Armen gemein Gutt gehalten und aller Beschwerung und Außgabe ausserhalb der Armen billich verschonet sein und werden, inmassen der Kasten auch durch U. Gnst. Herrn vorordente Visitatores Ao. 1555, wie in der Churfl. Cantzeley zu befinden, befreyhet.[199] Sollen demnach die vorordente Kasten-Herrn uff die gemeine Noth der haußarmen Leute sehen, und wann ihnen dieselb geclagt wird, sämptlich mit einander nach Vormoge des Kastens und Gelegenheit der Armen einer Hülff sich vergleichen und den armen Leuten geben oder leihen[200], und was sie sonst ausserhalb der Sontage fur dem Kasten also außgeben oder vorleihen, als ein Außgabe namhafftig anschreiben.

Sollen auch guten Unterscheid der Personen halten und wol sehen, wem sie geben oder leihen, damit nicht müssigen oder andern, so ihr Gutt übel umbbringen und muthwillig arm werden, gegeben oder denen, die es nicht widerzugebens willens, unvorsichert Geltt außgelihen und den andern Armen also Bekürtzung und Vorseumnis zugefugt werde.

[107] Wann sie aber grosse Summen über zwey Schock wegleihen oder Geltt uff Werbung dem Kasten zu Nutz anlegen wollen, sollen sie es mit Bewilligung und Rhat der obgenanten Herrn oder wer von Rathswegen neben dem Pfarrher Bevhel tragen wird, thun und wohl versichern und vorschreiben lassenn.

Alß auch viel frembde Betler, so zum Theil kranck am Leibe oder sonst Schaden genommen und am Guth mercklich vorderben, zum Theil auch viel unter dem Namen mit Betrug und aus Gewonheit dem Betteln nachgehen, soll denselben ohn der Herrn Bewilligung nicht leichtlich fur der Kirchen zu samlen erleubt, sondern wann sie gleich gute Kundschafft ihres Armuts haben, vielmehr ihnen ein zimliche Zherung oder Hülffe aus dem Kasten, laut des Churfl. außgegangnen Generals und Landsordnung[201] gegeben und vorzeichnet und aber doch keinem frembden von Hauß zu Hauß, auch uff den Gassen oder Marck zu betteln nicht erleubt noch gestattet werden, damit unsere Armen durch frembde Betler, welche billicher ein jeder Gemein, da sie daheim sein, versorgen solte, nicht vorseumet oder hindenangesetzt werdenn.

Von der Kirchen.

Wiewol die Kirche mit ihrem Baw und anderer Vorsehung ein sonderlich abgescheiden Rechnung sein und andere Kirch-Väter haben solte, wie allenthalben im Lande breuchlich, doch weil alle Einkommen, so die Kirchen fur Alters gehabt, von Armut und Noths wegen zur Religion, die Kirchen- und Schuelldiener zu vorsorgen, geschlagen und aber der Kasten etzlicher grosser Beschwerung, die ihm etwan ufferlegt gewest, wie bemeldet, befreyet, sollen nun gleichwol die Kasten-Herrn auch die Kirchen mit ihrer Zugehörung in ihre Vorsorg und Auffsehung lassen bevholen sein[202] und dieselb mit etzlichen kleinen Außgaben, die ohne des Kastens Beschwerung und der Armen Bekürtzung geschehen können, versorgen und nicht verlassen, als zu Lichten, Glockenschmer und Strengen, Partes zur Communi, Kirchengered zu waschen, Meyhen uff Pfingsten und sonst [108] an Orgell, Schlössern und Stüelen ein wenig zu bessern, dartzu soll man uff die drey grosse Fest und uff Michaelis sonderlichen fur der Kirchen in Schüsseln zum Kirchbaw Zubuß samlen, dartzu der Pfarher insonderheit vermanen wird.

Auch was von den Stenden und Gestüelen in der Kirchen, welche an jemands Erben von der Kirchen heimfallen und zu vorleihen zustehen sollen, noch des Raths Verordnung eingebracht wird, soll allein zum Kirchbaw angewendet werden, darüber sie ein sonderlich Register der Einnhame und Außgabe halten sollen. Wann aber ein grosser Baw oder Außgabe zur Kirchen oder ihrer Zugehörung vorfallen möchte, wird ein Erbar Rath von gemeinem Guth dann billiche Hülff thun und Rath schaffen.

Die Vorsteher des Kastens sollen auch das Geltt, so an Barschaft im Vorrath, nicht ohne Nutz ligen und ruhen lassen, sondern vielmehr zu Werbung und Nutz des armen Kasten anlegen, wie sie es am besten erkennen werdenn.

Da es auch der Vorrhat tregt, mogen sie jährlich ein Tuch keuffen, die gar Armen und Nackenden damit zu kleidenn.

Es werden auch wöchentlich zwölff Groschen von Churfürst Moritz hochlöblicher seliger Gedechtnüß Gestifft Almosen unsern Armen zu Alten-Dresden gegeben, die werden sonderlichen armen Personen und darunter ein Groschen in die Schuele armen Knaben gegeben, die sollen die Kasten-Herrn auch am Sontage außtheilen, und wann der Personen, so die gehaben, absterben, sollen andere nottürftige mit Angebung obangezeigter Herrn von Rathswegen angezeiget werdenn.

Von dem allen sollen die vorordente vier Vorsteher jährlich uff einen gewissen Tag als umb Purificationis Mariae einem Erbarn Rath oder wems von Rathswegen wird bevholen werden, richtige Rechnung thun, des die Herrn ein acht Tage zuvorn errinnern.[203]

Actum auff der Pfahrr, im Jahr und Tage wie vormeldt.


[109]

VI.
Mitgliederverzeichnis.




Richter, Dr. phil., Ratsarchivar, Vorsitzender,
von Göphardt, Justizrat, Landgerichtsrat, erster Stellvertreter dess.,
Meltzer, Prof., Dr. phil., Rektor, zweiter Stellvertreter desselben,
Haug, Hauptstaatsarchivregistrator, Schriftführer,
Hantzsch, Bürgerschullehrer, Stellvertreter desselben,
Adam, Stadtbauamtssekretär, Kassenverwalter,
Schneider, Buchhändler, Sammlungsverwalter.




Direktion des Königl. Hauptstaatsarchivs.
Apfelstedt, Dr. phil., Pastor (Leubnitz).
Arldt, Dr. med.
Berling, Dr. phil., Assistent am K. Kunstgewerbemuseum.
Beutel, Dr. phil., Rathsarchivassistent.
Beyer, Kassierer.
von Biedermann, W., Frhr., Dr. phil., Geh. Rat a. D.
von Biedermann, M., Frhr., Generalmajor (Niederfrohna).
Bierling, F. A., Fabrikant.
Blochmann, Kommissionsrat (Loschwitz).
Bönisch, Bürgermeister.
Büttner, Maler.
Dibelius, D. theol., Konsistorialrat, Superintendent.
Eckert, Hofgoldschmied.
Estler, Fleischermeister.
Fiedler, Dr. med., Geh. Medizinalrat.
Flath, Stadtrat a. D.
Franz, Apotheker.
Geier, Stadtrat.
Göhler, Pastor.
Grabowski, Stadtrat.
von Grumbkow, Hofbuchverleger.
Günther, Blumenfabrikant.
Gutwasser, Postdirektor.
Hagedorn, Antiquitätenhändler.
Hantzsch, Weinhändler.
Hartwig, Baumeister.
Heichen, Gutsbesitzer.
Heinze, Ratsarchivar a. D.
Helsing, Gold- und Silberarbeiter.
Hentschel, Dr. phil., Professor.
Hertzsch, Privatus (Kötzschenbroda).
Jentzsch, Bezirksschullehrer.
Kind, Dr. jur., Amtsrichter.
von Kirchbach, Finanzrat.
Kurth, Stadtschreiber.
Lehmann, E., Rechtsanwalt.
Lehmann, O., Buchdruckereibesitzer.
Leubner, Privatus.
Liesche, Dr. phil., Realgymnasial-Oberlehrer.

[110]

von Lindenau, Legationsrat a. D. (Berlin).
Lotze, Dr. med., Stadtrat.
Martin, Antiquitätenhändler.
Martini, Dr. med., Hofrat.
von Minckwitz, Exc. Wirkl. Geh. Rat, K. Kämmerer.
Müller, F. H., Privatus (Trachenberge).
Müller, G., Dr. phil., Dr. Lic. theol., Gymnasialoberlehrer.
Müller, K. H., Museumsoberaufseher.
Nake, Dr. jur., Stadtrat.
Naumann, H. E., Buchhändler.
Neidhardt, Oberappellationsrat, Oberlandesgerichtsrat a. D.
Niese, Rechtsanwalt.
Petermann, Dr. phil., Direktor der Gehestiftung.
Pohle, Dr. phil., Seminardirektor.
Preußer, Privatus.
Rosenbaum, Dekorationsmaler.
Rüger, Dr. jur., Geh. Justizrat.
Rüger, Archidiakonus.
von Sahr, Oberst z. D.
Schickert, Finanzrat a. D., Stadtrat.
Schiffmann, Expedient (Räcknitz).
Schilling, Antiquar.
Schnecke, Kaufmann.
Scholl, Weinhändler.
Schubert, K. Hofschauspieler.
Seelig, Postagent (Langebrück).
Sieber, Turnlehrer.
Sperber, Geh. Regierungsrat a. D
Steche, Dr. phil.,Professor.
Stübel, Dr. jur., Oberbürgermeister.
Sulze, Dr. theol. et phil., Pastor.
Taffel, Rechtsanwalt.
Teucher, Stadtrat.
Tittmann, Buchhändler.
Tröger, Privatus.
Wagner, Kaufmann, Stadtrat.
Weiße, Hofuhrmacher.
Widemann, Journalist.
Wolf, Hofantiquar.
Wuttke, Dr. jur.

Mitgliederzahl am 1. September 1889: 87.

[111]


  1. Mit der Veröffentlichung dieses Vortrags vom Bürgermeister Neubert sowie der folgenden Aufsätze des Appellationsrats Pietsch soll vor allem den beiden verdienstvollen Mitbegründern und ersten Leitern unseres Vereins aus Anlaß seines nunmehr zwanzigjährigen Bestehens in unseren „Mitteilungen“, welche bisher keine Arbeit von ihnen gebracht haben, ein Denkmal gesetzt werden. Der bereits vor zehn Jahren gehaltene Neubertsche Vortrag bietet zwar für den gegenwärtigen Stand der Forschung wenig Neues, behandelt aber seinen Gegenstand in einer so liebevollen und anschaulichen Weise, das er von den Freunden unserer Ortsgeschichte gewiß mit Vergnügen gelesen werden wird. Die Arbeiten von Pietsch dagegen ermangeln der lesbaren Form, enthalten aber ein reiches, mit großem Fleiße zusammengetragenes urkundliches Material, dessen Veröffentlichung für die Einzelforschung von Wert sein dürfte.
    D. H.     
  2. Nach O. Richter, Verfassungsgeschichte Dresdens, S. 3, zwingt die Lage der Frauenkirche als städtischer Pfarrkirche außerhalb der Stadtmauern zu der Annahme, daß diese Kirche älter als die Stadt gewesen und daß die Bodenverhältnisse es verhindert haben, sie und ihre Umgebung in die Mauern mit einzuschließen. Derselbe hat auch nachgewiesen, daß die Gegend um die Frauenkirche ebenso wie der rechtselbische Ortsteil ursprünglich den Namen Altendresden geführt hat.
    D.H.     
  3. Archiv für die Sächs. Geschichte, Bd. 12 (1874), S. 92.
  4. Vergl. jetzt Richter, Verfassungsgeschichte, S.32 flg.
  5. Weck, Chronik, S. 24.
  6. Fin.-Arch. Rep. XXII. Dresden nr. 90.
  7. Ebendas. nr. 4. Eine Kopie dieser Federzeichnung befindet sich in der Sammlung des Vereins.
  8. Lehnbuch Herzog Georgs Vol. III. Bl 125.
  9. Lehnbuch Kurfürst August Vol. I. Bl. 239.
  10. Fin.-Arch. Rep. XXII. Dresden nr. 91.
  11. Lehnsakten.
  12. Fin.-Arch. Rep. XXII. Dresden nr. 19. Hpstst.-A. Die verschiedenen herrschaftlichen Gebäude in der Residenzstadt Dresden 1590 bis 1696. Loc. 9835.
  13. Hypotheken-Akten des Ger.-A. im Bez.-Gericht Dresden. Rep. I. nr. 78.
  14. Hptst -Arch. Cop. 59. Bl. 484 b.
  15. Cod. dipl. Sax. V. S. 262. Hptst.-A. Cop. 59. Bl. 539. Hasche, Urkdb. S. 306.
  16. Hptst.-A. Cop. 62. Bl. 118 b. Cod. dipl. Sax. V. S. 280 und 386.
  17. Lehnb. J Bl. 196b.
  18. Hptst.-A. Cop. 68. Bl. 218. Lehnb. d ao. 1539. Bl. 445.
  19. Lehnb. d. ao. 1554. Bl. 278 b.
  20. Hptst.-A. Cop. 101. Bl. 242. Lehnb. J. nr. 763.
  21. Hptst.-A. Cop. 101. Bl. 86.
  22. Amts-Handelsbuch Dresden d ao. 1701. Bl. 89 b.
  23. A.-H.-B. d. ao. 1715 Bl. 16 b.
  24. A.-H.-B. d. ao. 1715. Bl 18
  25. A.-H.-B. d. ao. 1715. Bl. 13
  26. A.-H.-B. d. ao. 1724. Bl. 251.
  27. A.-H.-B. d. ao. 1735. Bl. 158 u. 163.
  28. A.-H.-B. Nr. 26. Bl. 491 b.
  29. A.-H.-B-Nr. 27. Bl. 22.
  30. A.-H.-B. Nr. 27. Bl. 284.
  31. A.-H.-B. v J. 1813. Bl. 226 b.
  32. A.-H.-B. v J. 1813. Bl. 248 b.
  33. A.-H.-B. v J. 1813. Bl. 253.
  34. A.-H.-B. v J. 1837. Bl. 360.
  35. A.-H.-B. v J. 1845. Bl. 149.
  36. Hypothekenbuch.
  37. Herzog Georgs Lehnbuch H.
  38. Lehnb. Q. Bl. 3.
  39. Lehnb. Q. Bl. 434. Hptst.-A. Loc. B. 21.
  40. Hptst.-A. Loc. B. 21. Lehnb. Y. Bl. 21.
  41. Hptst.-A. Loc. B. 21.
  42. Hptst.-A. Lehnsakten.
  43. Desgleichen.
  44. Lehnb. CC. VIII. Bl. 180.
  45. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 80.
  46. Hptst.-A. Lehnakten: Das Einsiedelsche Haus.
  47. Hptst.-A. Loc. 9836. Ausgekaufften Häuser auf dem Taschenberge. Bl.40,41,42.
  48. Hptst.-A. Lehnsakten.
  49. Desgleichen.
  50. Hptst.-A. Loc. 9836. Außgekaufften Häußer etc. Bl. 47
  51. Ebenda Bl. 61.
  52. Hptst.-A. Loc. 9836, den dem Kammerdiener Rousseau etc.
  53. Fin.-Arch. Cop. in Kammersachen. 1715. Bl. 556.
  54. Hptst.-A. Lehnsakten.
  55. Desgleichen.
  56. Vehse, Geschichte des Hauses Sachsen, Band 5. S. 152. - Archiv für sächs. Geschichte, Band 9. S. 15.- Jecander, Das königliche Dreßden (1726), S. 59
  57. Hptst.-A. Loc. 1297. BI. 13.
  58. Fin.-Arch. Cop. in Kammers. 1715. Bl. 556. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 90.
  59. Hptst.-A. Loc. 1.97. Bl. 1
  60. Fin.-Arch. Cop. in Kammers. 1715. Bl. 551.
  61. Fin.-Arch. Cop. in Kammers. 1715. Bl. 560.
  62. Edendas. Bl. 564.
  63. Ratshandelsb. v. J. 1706. Bl. 537. Hptst.-A. Loc. 1297. Bl. 9.
  64. Hptst.-A. Loc. 1297. Bl. 13. Fin.-Arch. Spezialreskr. 1715. Vol. VI. nr. 318.
  65. Hptst.-A. Loc. 1297. Bl. 19.
  66. Hptst.-A. Loc. 1297. Bl. 35.
  67. Ebendas. Bl. 57.
  68. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 207.
  69. Hptst.-A. Cop. 33. Bl. 50. Cod. dipl. Sax. V. S. 115.
  70. Cod. dipl. Sax. V. S. 219  Hptst.-A. Cop. 45. Bl. 107b. Hasche, Urkb. S. 281.
  71. Herzog Georgs Lehnbuch Vol. V. Bl. 312. Lehnsakten von Polenz.
  72. Hptst-A. Cop. 101. Bl 135 b.
  73. Hptst.-A. Cop. 67 Bl. 301
  74. Hptst.-A. Cop. 164 d. ao. 1544. Bl. 144.
  75. Hptst.-A. Lehnsakten. Apell.-Ger - Lehnsakten.
  76. Hptst.-A. Lehnsakten.
  77. Appell.-Ger.- Lehnsakten
  78. Hptst.-A. Lehnsakten.
  79. Hptst.-A. Loc. 4452.
  80. Hptst.-A. -Lehnsakten.
  81. Hptst.-A. Loc. 1297. Bl. 19.
  82. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 207.
  83. Weck, Chronik, S. 524.
  84. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 82.
  85. Fin.-Arch. Rep. K. nr. 110.
  86. Weck, Chronik, S. 74.
  87. Fin.-Arch. Rep. 22 Dresden nr. 207 u. nr. 149. II. Bl. 188.
  88. Lehnsakten.
  89. Hypothekenbuch des Amtsgerichts Dresden.
  90. Vgl. Richter, Verfassungsgeschichte, S. 20.
  91. Vgl. S. 28.
  92. Richter, S. 186.
  93. Hasche, Diplomat, Gesch. Bd. II. S 292.
  94. Hptst.-A. Kammersachen in Churf. S. Vormundschaft 1595. II. T. Loc. 7302. Bl. 345.
  95. Weck, S. 24.
  96. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden 80.
  97. Lehnbuch H. Bl. 250.
  98. Lehnb. Q. Bl. 434. Lehnb. Y. Bl. 21. Hptst.-A. Loc. B. 21- Hptst.-A. Lehnsakten, das Einsiedelsche Haus betr.
  99. Hptst.-A. Loc. 9826. nr. 9. Bl. 44.
  100. Hptst.-A. Loc. 9836 nr. 9. Bl. 47.
  101. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 121.
  102. Fin.-Arch. Dresden. Häuser IV und II.
  103. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 149.
  104. Dresdner Stadt-Handelsb. d. ao. 1613. Bl. 233. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b. Fin.-Arch. Urkdn. Rep. K. nr. 11018.
  105. Hptst.-A. Loc. 9836. nr. 16.
  106. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b. Fin.-Arch. Urk. Rep. K. nr. 11022.
  107. Hptst.-A. Loc. 9836. Außgekaufften Häuser etc. Bl. 61.
  108. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b. Hdlsb. Stadtg. Dresden d. ao. 1696. Bl. 28.
  109. Dresdner Amtshandelsbuch nr. 17. Bl. 291.
  110. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b.
  111. Hptst.-A. Loc. 9836. nr. 16.
  112. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 98 b und 149 a.
  113. Fin.-Arch. Rep. 22. Dresden nr. 51 u. 188. Hptst.-A. Loc. 9836.
  114. Hptst.-A. Loc. 9836.
  115. Rats-Kaufb. d. ao. 1635. Bl. 37.
  116. Fin.-Arch. Cop. in Rents. 1581. Bl. 462.
  117. Hptst.-A. Loc. 14033. Kurf. August Lehnb. Vol. II. Bl. 223.
  118. Sammler. Jahrg. 1838. S. 47 u. 48. Hptst. - A. Loc. 9835: Die kurf. sächs. Regalwerke bei der Stadt Dresden.
  119. Fin.-Arch. Rep. 6. Dresden nr. 21. Bl. 296 b.
  120. Fin.-Arch. Cop. in Rents.1563 Bl. 365b u. 764.
  121. Fin.-Arch.. Rep. 8. Dresden nr. 15 u. 17.
  122. Fin.-Arch. Rentcop. d. ao. 1599. Bl. 55.
  123. Fin.-Arch. Spez. Reskr. d. ao. 1600. Bl. 9.
  124. Fin-Arch. Rep. 8. Dresden 95.
  125. Hptst.-A. Rißschrank VII, Fach 86 nr. 13 u. 26. Cart E.
  126. Hptst.-A. Cop. 277. Bl. 353 n. 361 b.
  127. Hptst-A. Loc. 4452. Acta den Bau etc. Bl. 50.
  128. Fin.-Arch. Renteop. d. ao. 1576. BI. 2.
  129. Fin.-Arch. Renteop. d. ao. 1577. Bl. 567.
  130. Fin.-Arch. Rentcop. d. ao. 1578. Bl.287.
  131. Fin.-Arch. Rentcop. d. ao. 1583. Bl. 382.
  132. Fin.-Arch. Rep. 8. Dresden nr. 6.
  133. Hptst-A. Loc. 4452.
  134. Fin.-Arch. Rentcop. d. ao. 1601. Bl. 586.
  135. Fin.-Arch. Rep. 8. Dresden nr. 569.
  136. Fin.-Arch. Spezialreskr. v. J. 1776
  137. Hasche, Umständliche Beschreibung. I. S. 255.
  138. Hptst.-A. Rißschrank VII. Fach 86 nr. 13. Cart. E.
  139. Fin.-Arch. Rentcop. v. J. 1579. Bl. 542 b.
  140. Fin.-Arch. Rep. 8. Dresden nr. 6.
  141. Fin.-Arch. Spezialreskr. d. ao. 1599. Bl. 244.
  142. Fin.-Arch. Rep. 8. Dresden nr. 15.
  143. Hptst.-A. Copialbuch in Kammersachen 1600. T. V. nr. 2. Bl. 3.
  144. Fin.-Arch. Rentcop. v. J. 1600. Bl. 756.
  145. Hptst.-A. Loc. 9835. Inventarium über das Probierhaus 1598.
  146. Hptst.-A. Loc. 4452.
  147. Fin.-Arch. Spezialreskr. v. J. 1719. Vol. I. nr. 40.
  148. Cod. dipl. Sax. reg. II. Bd. 5.
  149. Kolde, Die deutsche Augustiner-Kongregation u. Johann v. Staupitz, S. 142.
  150. N script. rer. Lusat. III. 264.
  151. Abgedruckt Cod. dipl. Sax. reg. II. 5. 313.
  152. Zufolge des Oberlaus. Urkund.-Verzeichn. III. 81 b „schrieb [auch] das Domstift zu Budissin an Herzog Georg zu Sachsen wegen der Augustiner Terminey zu Budissin Sonnabend nach dem Neuenjahre 1509“. Der Wortlaut der Urkunde ist aber nicht bekannt.
  153. Hauptst.-Archiv Loc. 9578 „Die Augustiner zu Altdresden etc." Bl. 26.
  154. Burkard Schweitzer wird schon 1504 als „Prokurator“ des Klosters aufgeführt; er stammte jedenfalls aus der Schweiz, hieß aber mit seinem Familiennamen Rotschuch.
  155. Die ältesten Bautzner Stadtsiegel enthielten in der That sämtlich über Zinnenmauern zwei Thürme. Vgl. Ermisch, N. Arch. f. sächs. Gesch. III. 112 flg.
  156. Das Oberl. Urk.-Verz III 148b enthält das Regest dieses Briefes und schreibt den Namen fälschlich „Rothschicht".
  157. Das Folgende im Wesentlichen nach dem Aktenstück des Hauptst.-Arch. Loc. 9573: Die Augustiner zu Altdresden suchen bey Herzog Carln zu Münsterberg restitution.
  158. Knothe, Geschichte des Oberlaus. Adels 512. 562.
  159. Ebendaselbst 487.
  160. Abgedruckt Cod. dipl. Sax. reg. II. 5.317.
  161. Ebendas. II. 5. 320.
  162. Weinart, Rechte und Gewohnheiten der Oberlaus. IV. 549.
  163. Vgl. Hauptst.-Arch. Loc. 7167.
  164. Verbessert aus 1542.
  165. Nicht weit von Karlsbad.
  166. Verbessert aus: In diesem 42. jar . . .
  167. Onolzbach =Ansbach. Mit diesem Hofe unterhielt der Kurfürst Personalaustausch. Auch die Kapellisten wurden oft daher bezogen oder dahin verschrieben, z. B. Rogier Michael, Kapellmeister 1587–1619.
  168. Große Schießgasse.
  169. Verbessert aus: „etliche“, welches durchgestrichen ist.
  170. Die mit Kreuz versehenen Gäste erschienen.
  171. Admiral Coligny.
  172. Michael Brunner.
  173. Gewässer.
  174. Verbessert aus: Gründonnerstage.
  175. Peucer.
  176. Vgl. Weck S. 549: „hispanischer Zips“.
  177. Weck S. 136: 29 Okt.
  178. Ebenda: 21. April.
  179. In Melchior Hauffe's Hause am Salomonisthor, dem späteren „Frau-Mutter-Hause“.
  180. Eltville am Rhein.
  181. bidemen, bibenen - beben.
  182. Nach Weck S. 327: den 8. Jan.
  183. d. h. nässend.
  184. Die Handschrift dieser Chronik befindet sich jetzt in der Stadtbibliothek zu Dresden, der sie der Herausgeber als Geschenk überwiesen hat.
  185. Vgl. dazu die eingehenden Ausführungen von H. Nobbe, die Regelung der Armenpflege im 16. Jahrhundert nach den evangelischen Kirchenordnungen Deutschlands, in Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte, Band X (1889), S. 569–617.
  186. Ebenda S. 587.
  187. J. Köstlin, Martin Luther. Sein Leben und seine Schriften. I², 586. Th. Kolde, Martin Luther. Eine Biographie. 2. Band, I. Hälfte. Gotha 1889. S. 122 f.
  188. Vgl. O. Richter, Verfassungsgeschichte der Stadt Dresden. Dresden 1885. S. 126 f.
  189. Eine ähnliche Einteilung in 2 Kassen findet sich auch anderwärts, während ursprünglich, z. B. in Leisnig, beide Ämter unter dem Namen „Gemeiner Kasten“ zusammengefaßt wurden. Vgl. Nobbe a. a. O. 588 f., namentlich auch die Anmerkung.
  190. Dresdner Ratsarchiv. A. II. 66. Bl. 62.
  191. Vgl. über diese interessante Persönlichkeit meine Skizze in der Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft und kirchliches Leben 1886. Heft II. A. H. Kreyßig, Album der evangelisch-lutherischen Geistlichen im Königreiche Sachsen. Dresden 1883. S. 107. 91, wo anstatt Altstadt-Dresden Alten-Dresden (also Dresden-Neustadt) zu lesen ist.
  192. Er war seit 1549 mehrfach Ratsmitglied, vgl. O. Richter, a. a. O., S. 421 f.
  193. Desgl. Richter, a. a. O., S. 423.
  194. Seit 1551 mehrfach im Rate, Richter, a. a. O., S. 422 f.
  195. Vgl. Nobbe, a. a. O., S. 591.
  196. Vgl. Nobbe, a. a. O., S. 590. Anm. I. „In origineller Weise rechtfertigt die Braunschweiger Ordnung von 1528 (Richter, Kirchenordnungen I, 117 b) die Gaben bei Trauungen, indem sie Christi Vorbild bei der Hochzeit von Cana vor Augen stellt“.
  197. Diese Bestimmung erfolgte auf Grund der kurfürstlichen Visitationsartikel von 1557. Vgl. Codex Augusteus I, Sp. 457. Nobbe, a. a. O., S. 591 f.
  198. Vgl. zum vorstehenden Abschnitt Nobbe, 585 f.
  199. Vgl. die Erläuterung oben auf Grund der Visitationsakten. A. II. 66. Bl. 62. (Ratsarchiv.)
  200. Vgl. den Abschnitt „Vorbeugung gegen Verarmung“ bei Nobbe, a. a. O., S. 607.
  201. Vgl. Nobbe, a. a. O., S. 612.
  202. Die folgende Bestimmung widerspricht den Anordnungen der Visitation von 1555. Doch mochten sich vielleicht die Verhältnisse gebessert haben. Bereits 1555 wies der Gemeine Kasten einen Überschuß von 50 Gulden auf.
  203. Dies die nähere Bestimmung auf Grund des oben erwähnten Visitationsbefehls von 1555.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: gegelegenen
  2. Vorlage: gegenannt
  3. Vorlage: Charaker