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um den königlichen Willen zu vernehmen, nach Bautzen beschieden worden, aber nicht erschienen; wohl aber hätten sie den König bei dem Herzog Georg wegen Ungerechtigkeit „verunglimpft“. Der König wolle in seiner jetzigen Türkennot allseitige Hülfe aus seinen Ländern. Daher sollten Rittermäßige für ihre Lehngüter den pflichtschuldigen Dienst thun. „Solch geistliches Volk entwähre durch Innehabung von Landgütern viel Orte des Landes und gebrauche seinen Muthwillen zu Minderung und Abbruch Sr. Maj. Dienste und Regalien“. Tags zuvor aber (26. Juli) hatte der Landvogt „auf Befehl des Königs“ den Kaufbrief über die Güter Kosel und Sella (um 4500 Mark) dem Wenzel von Schönburg für seine Söhne Wanike und Georg ausgestellt und denselben, wie üblich, mittels der Siegel zahlreicher adliger Bürgen die „Gewähr“ der Güter zugesichert.

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß gegen die, wie es scheint, bei dem landvogteilichen Amte zu Bautzen mißliebigen fremden Bettelmönche ein entschiedener Gewaltakt vollführt worden war. Schon der bekannte Gerechtigkeitssinn des Herzogs Georg von Sachsen, aber auch das Gefühl der Pflicht, den von ihm hochgeschätzten Augustinern in seiner Residenzstadt Dresden zu ihrem Rechte verhelfen zu müssen, veranlaßte ihn jetzt zu weiteren Schritten. Zuerst suchte er (3. Oktober 1523) den Vorwurf des landvogtlichen Schreibens zu entkräften, daß die Mönche dem an sie ergangenen Vorbeschiede nach Bautzen nicht nachgekommen seien. Der Termin sei gar zu kurz gewesen, und so habe er, in seiner Abwesenheit durch seine Söhne, den Hauptmann zu Bautzen, Nikolaus von Gersdorff als den Stellvertreter des Landvogts bitten lassen, er möge doch den Termin etwas weiter hinaus ansetzen. Der Hauptmann habe dieses Schreiben an den (fast immer abwesenden) Landvogt nach Prag geschickt, aber von diesem noch keine Antwort erhalten. So ersucht denn der Herzog jetzt den Landvogt, da die Sache ganz in Vergessenheit zu geraten scheine und den Augustinern sowohl ihre Güter als die Bezahlung dafür vorenthalten würden, dem (obenerwähnten) Gutachten des Leipziger Ordinarius doch nachzukommen. Da auch hierauf keine Antwort erfolgte, so dürfte der Herzog, was wir allerdings nur vermuten,