Seite:Heft09VereinGeschichteDresden1889.pdf/85

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Sofort wendeten sich dieselben abermals an Herzog Georg von Sachsen und baten ihn um seine „Intercession“ bei König Ludwig. Und so meldete denn der Herzog (5. Januar 1523) dem Könige, wie die Brüder „vor wenig Tagen“ ihrer Güter Kosel und Sella „beraubt und entsetzt“ (spoliati et ejecti) worden seien; er bat daher um Restitution im Interesse der Gerechtigkeit. Zugleich empfahl der Herzog in einem zweiten Schreiben von demselben Tage auch der Königin die Sache der Augustiner und ersuchte in einem dritten den Bischof von Agram, Ladislaus Zalchaw, den Kanzler des Königs, bei letzterem dahin zu wirken, daß überhaupt „die armen Cleriker“ von der dem Markgraftum Oberlausitz auferlegten Steuer befreit (immunes) bleiben möchten. Nicht minder holte aber der Herzog auch von dem Ordinarius der Universität Leipzig, Dr. Johann Kuchel, ein Gutachten ein, welches dahin lautete, die Brüder müßten entweder wieder in den Besitz ihrer Güter gesetzt oder der Käufer mit seinem Kaufgelde an sie gewiesen werden. Dieses Gutachten schickte er nebst einem Schreiben, das wir nicht kennen, abschriftlich an den Landvogt. Darauf antwortete ihm der Landvogt (1. April 1523) von Kuttenberg aus, er würde gern dem Herzoge „zu Gefallen sein“; allein ihm sei der königliche Befehl „mit ganzem Ernst auferlegt“ worden; indeß glaube er, wenn die Augustiner „sich erklagen“ wollten, so werde ihnen der Rechtsweg nicht verweigert werden.

Inzwischen hatten die Kaufverhandlungen mit Wenzel von Schönburg ihren Fortgang genommen. Daher bat Herzog Georg in einem abermaligen Schreiben (20. Februar 1523) den Landvogt, da, wie er erfahren, die Güter des Klosters „hinter Wissen und Willen“ der Brüder vom König an den von Schönburg verkauft worden seien, so möge der Landvogt wenigstens den Käufer anweisen, das Kaufgeld an sie auszuzahlen. Darauf antwortete der Landvogt (27. Februar 1523) von Prag aus an die Söhne des eben abwesenden Herzog Georg, der König habe den Augustinern angeboten, ihnen „das vorige Kaufgeld“ (d. h. die 3000 fl., die sie selbst einst gezahlt halten) zu erstatten, oder „wenn sie daran nicht gesättigt wären, sich mit ihnen des Rechten einzulassen“; dies alles aber sei von ihnen „verächtlich gehalten“ worden; sie seien,