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eine dem König nächststehende Fürstlichkeit, nämlich den Erzherzog Ferdinand von Österreich, den Schwager und späteren Erben Ludwigs II., um seine „Intercession“ ersucht haben. Durch wen sonst, als durch Herzog Georg, konnte der Erzherzog genaue Kenntnis von der gesamten Sachlage, vidimierte Abschriften von den Kauf-, Lehn- und Konfirmationsbriefen über die Güter Kosel und Sella erhalten haben, die er nun seinerseits in der That dem König überreichte? Und diese Intercession hatte nun wirklich den gewünschten Erfolg. Bereits Ende April 1524 war den Augustinern zu Dresden abschriftlich der Befehl des Königs an den Landvogt (vom 3. April, Ofen) zugegangen, durch welchen letzterer auf das bündigste angehalten wird, den Brüdern ihre Güter wieder abzutreten. In den strengsten Ausdrücken verurteilt der König das gegen die Augustiner eingehaltene Verfahren und mißt alle Schuld lediglich dem Landvogt Karl von Münsterberg zu. Aus den von seinem Schwager, dem Erzherzog Ferdinand, „und anderen Fürsten des Reichs“ [d. h. Herzog Georg von Sachsen] ihm überreichten Schriften der Augustiner zu Altdresden habe der König sich überzeugt, daß denselben die Güter Kosel und Sella „zur Unbilligkeit eingenommen“ worden seien, da sie „mit allen Anschlägen, Steuern und Diensten neben anderen Inwohnern des Markgrafthums Oberlausitz sich allezeit gehorsam gehalten haben“. Und doch habe der König „auf deinen Unterricht Befehl gethan, dieselben Dörfer zu Unseren Händen einzunehmen, dir auch auf deine Bitte, die ferner zu verkaufen, zugelassen und bewilligt“. Darum befehle er hiermit ernstlich, „daß Du genannten Vätern obgemeldete Dörfer, auch das Haus zu Budissin, samt aller Zugehörung und entwendeter fahrender Habe, so ihnen daraus genommen, wiederum abtretest und einräumest“, auf daß er, der König, ferner nicht bei den Reichsfürsten (Herzog Georg und Erzherzog Ferdinand) „angegeben“ werden möge. – Eine besondere Schärfe erhielt diese Mißbilligung auch noch dadurch, daß der König gleichzeitig in einem Schreiben an die Landstände („die von Land und Städten“) der Oberlausitz diesen befahl, „darob zu sein“, daß die Augustiner wieder in die „Gewähr“ ihrer Güter eingesetzt würden; hierdurch wurde den Ständen die